Informationen für Arbeitgeber

Liebe interessierte Arbeitgeber der Sozialen Dienste,

wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Studiengang und haben hier die für Sie wichtigsten Informationen zu unserem berufsintegrierenden dualen Master-Studiengang Soziale Dienste zusammengestellt.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter:
DMSD(at)uni-hildesheim.de
05121/883-11730.

Das duale Studium wächst und gedeiht

Duale Studiengänge sind ein wichtiger Baustein für eine innovative und nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung. Die passenden Talente zu finden und sie langfristig zu binden, ist in Zeiten des Mangels qualifizierter Nachwuchskräfte eine Kernaufgabe für jede Praxiseinrichtung. Duale Studiengänge ermöglichen es Arbeitgebern, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen und diese gezielt und in verhältnismäßig kurzer Zeit auf verantwortungsvolle Tätigkeiten in der Organisation vorzubereiten. Wie erfolgreich dies ist, zeigen die enormen Zuwachsraten dualer Studiengänge in den vergangenen Jahren, die geringen Abbruchquoten der Studierenden sowie die hohen Übernahmequoten der Absolvent*innen – alles Zeichen der hohen Qualität und Praxisrelevanz. Duale Studiengänge sind daher ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Instrument der frühzeitigen Fachkräftesicherung für anspruchsvolle Zielpositionen. Gerade für die Sozialen Dienste, die sich einerseits mit einem Fachkräftemangel auch auf Leitungspositionen konfrontiert sehen, andererseits aber mit wenig Ressourcen für Personalentwicklung, Recruiting wie auch Organisationsentwicklung ausgestattet sind, liegen in einem Dualen Master besondere Chancen. Durch die berufsintegrierende duale Struktur sind die Studierenden in besonderer Weise für leitende Positionen in sozialen Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe und in sozialen Diensten am Arbeitsmarkt vorbereitet.

Vor allem aber kann eine solch strukturelle Kooperation zwischen unserem Institut und den Sozialen Diensten in der Region die systematische Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur und die Verbesserung des Leistungsangebots beschleunigen.

Vorteile für Arbeitgeber

Hochqualifizierte Nachwuchskräfte

  • Sie sichern sich frühzeitig hochqualifizierte, leistungsmotivierte Nachwuchskräfte für Leitungspositionen, die sowohl das akademische als auch das praktische Wissen gewinnbringend für die Praxiseinrichtung einsetzen.
  • Sie erhalten sehr gut ausgebildete Mitarbeiter*innen, deren Praxis-Know-how direkt auf Ihre Einrichtung, Ihre Prozesse und Arbeitsabläufe zugeschnitten ist.

Enge Verbundenheit zur Praxiseinrichtung

  • Die Studierenden werden nach den Ansprüchen und dem Bedarf des Arbeitgebers ausgebildet und bauen von Anfang an eine starke Bindung zu ihrer Praxiseinrichtung auf.
  • Die dual Studierenden kennen als zukünftige Fach- und Führungskräfte die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen.

Einsparung von Kosten

  • Die Kosten für das Anwerben von qualifizierten Absolvent*innen entfallen, da die dual Studierenden nahtlos vom Studium in das Arbeitsleben übergehen.
  • Die lange Einarbeitungszeit von gleichwertig qualifizierten externen Mitarbeitern fällt weg. Das spart Zeit und Kosten.

Aktive Mitarbeiter*innen

  • Durch die stetige Verbindung von Theorie und Praxis erwerben die Studierenden in kurzer Zeit viel Wissen und können sich schnell in Organisationsabläufe und Projekte einarbeiten. Sie leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Erfolg Ihrer Organisation.
  • Dual Studierende zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Selbstorganisation aus. Sie übernehmen schon während des Studiums verantwortungsvolle Aufgaben und eigene Projekte in Ihrem Betrieb und setzen ihr akademisches Wissen effektiv für Ihre Organisation ein.
  • Duale Absolvent*innen können mindestens doppelt so viel Praxiserfahrung vorweisen wie Absolvent*innen des herkömmlichen Hochschulstudiums.

Kontakte zur Wissenschaft

  • Die Praxiseinrichtung entwickelt durch die dual Studierenden Kontakte zu Hochschulen, verbindet so Praxis und Wissenschaft und profitiert vom Theorie-Praxis-Transfer.
  • Die Studierenden wenden ihr im Studium erworbenes Fachwissen direkt in der Praxis an und bereichern ihr Studium mit ihrer praktischen Erfahrung. Praxiseinrichtungen können sich damit die neusten Erkenntnisse der Wissenschaft zu Nutze machen.

Wie funktioniert das duale Studium

Grundsätzlich ist mit einem dualen Studium die enge Verzahnung von Praxis und Theorie gemeint. Die Studierenden erwerben theoretisches Wissen durch den Besuch einer Hochschule und praktische Fähigkeiten durch die aktive Mitarbeit in der Praxiseinrichtung.

Der duale Master Soziale Dienste wird in der Vorlesungszeit im Wochenmodell studiert. Das bedeutet, dass eine Woche in Arbeitstage und Theorietage aufgeteilt wird: Studierende verbringen Montag, Dienstag und Mittwoch in der Praxiseinrichtung, an den verbleibenden zwei Tagen besuchen sie die Universität. Die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit in der Praxiseinrichtung beträgt mindestens 20 Stunden bzw. 50% der regulären Wochenarbeitszeit und ist auf die anwesenheitspflichtigen Tage (i.d.R. Donnerstag, Freitag) am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim abzustimmen.

Dieses Modell ermöglicht aus unserer Sicht, im Gegensatz zum Blockmodell, in dem sich Theorie und Praxis beispielweise im 3-Monats-Takt abwechseln, einen engeren Theorie-Praxis-Transfer durch die Herstellung inhaltlicher Bezüge zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Studium.

Wie lange dauert das duale Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitgeber?

  • Die Praxiseinrichtung erklärt, dass sie zur berufspraktischen Qualifikation im Feld der sozialen Arbeit befähigt ist.
  • Die Praxiseinrichtung sichert der Hochschule die Unterstützung bei der Durchführung des Studiums zu. Dies geht sowohl mit der Einbindung der Studierenden in Prozesse und Projekte als auch mit der Teilnahme betrieblicher Vertreter*innen an den gemeinsamen Veranstaltungen laut Studien- und Prüfungsordnung einher.
  • Die Praxiseinrichtung verpflichtet sich, eine*n persönlich und fachlich geeignete*n Mentor*in für die Betreuung des/der Studierenden zu stellen.
  • Die Freistellung der Studierenden für die Studienphasen und Prüfungen wird von der Praxiseinrichtung aus garantiert.
  • Die Praxiseinrichtung stellt sicher, dass die Studentin/der Student im Rahmen der Phasen des Praxisstudiums, der Modulprüfungen und der Masterprüfung Zugang zu den entsprechenden Informationen innerhalb der Einrichtung erhält.
  • Die Praxiseinrichtung erkennt einen etwaigen Ausschluss ihrer/ihres Studierenden vom Studium seitens der Stiftung Universität Hildesheim nach vorheriger Abstimmung mit der Einrichtung an. Die Hochschule hat diesen Ausschluss zu begründen.

Vertragliche Vereinbarungen

Es besteht kein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und uns als Hochschule. Dies sichert beiden Institutionen die größtmögliche Freiheit unter Voraussetzung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu. Das Vertragsverhältnis besteht nur zwischen Ihnen und der/dem zukünftigen dual Studierenden.

Finanzierung

Die Studiengebühren für den dualen Master Soziale Dienste liegen derzeit bei 250€ im Monat, die seitens des Arbeitgebers an die Stiftung Universität Hildesheim zu entrichten sind.

Studienplatzbewerbung

  • Der berufsintegrierende Duale Master-Studiengang „Soziale Dienste“ beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung bzw. Online-Bewerbung muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli für das Wintersemester bei der Hochschule eingegangen sein.
  • Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ist ein Formular seitens des Arbeitgebers zur Einverständnis beizufügen, das sich im Bewerbungsportal des Immatrikulationsamtes findet.
  • Die Auswahlentscheidung wird durch eine extra gebildete Auswahlkommission wie folgt getroffen: Anhand der Abschluss-bzw. Durchschnittsnote des Bachelorzeugnisses und der Bewertung des Motivationsschreibens wird eine Rangliste gebildet. Besteht zwischen einzelnen Bewerber*innen Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los. Eine Garantie auf einen Studienplatz durch die Bewerbung besteht grundsätzlich nicht.