Berufsintegrierender dualer Master-Studiengang Soziale Dienste


Der Master Soziale Dienste ist der bundesweit erste konsekutive, berufsintegrierende, duale Master-Studiengang an einer deutschen Universität in diesem Feld. Die Studierenden sollen auf eine hochqualifizierte Tätigkeit in der Führung von sozialen Diensten vorbereitet werden.

Im dualen Masterstudiengang Soziale Dienste erwerben Studierende fundiertes Wissen in der Sozialen Arbeit und sammeln gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung in einem sozialen Handlungsfeld. Das kann zum Beispiel die Soziale Arbeit am Übergang in Ausbildung und Beruf, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe sein. Das Studium verbindet Theorie und Praxis, indem praxisrelevante Anliegen direkt in den universitären Kontext eingebunden werden.

Eine detaillierte Beschreibung des Studiengangs sowie alle Informationen rund um Bewerbung und Zulassung, Studieninhalte sowie Berufsperspektiven finden Sie hier.

Der Flyer des dualen Master-Studiengangs Soziale Dienste bietet die wichtigsten Informationen auf einen Blick.


FAQ – Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen

Wie ist das zeitliche Modell des Studienganges?

Der Master-Studiengang ist so aufgebaut, dass die Studierenden Montag bis Mittwoch in ihrer Praxiseinrichtung tätig sind und die Präsenzveranstaltungen an der Universität Donnerstag und Freitag und vereinzelt am Samstag stattfinden.

In der Zulassungsordnung steht, dass eine Vorlage des Studienkooperationsvertrages von der Universität zur Verfügung gestellt wird. Ist dieser auf der Internetseite zu finden?

Nein, der Studienkooperationsvertrag wird an die Studierenden erst zusammen mit der Zulassung herausgegeben.

Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber erfüllen?
  • Die Praxiseinrichtung ist zur berufspraktischen Qualifikation im Feld der sozialen Arbeit befähigt.
  • Die Praxiseinrichtung verfügt über für die Betreuung geeignetes Personal.
  • Der inhaltliche Bezug zwischen dem angestrebten Studiengang und der beruflichen Tätigkeit muss erkennbar sein.
  • Die Mindestarbeitszeit von 20 Stunden bzw. 50 % der regulären Wochenarbeitszeit sowie eine tarifliche oder ortsübliche Vergütung müssen gegeben sein.
Gibt es die Möglichkeit im Master die staatliche Anerkennung zu erwerben?

Ja, die Möglichkeit besteht sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange muss die Laufzeit des Arbeitsvertrages sein?

Der Arbeitsvertrag sollte mindestens die Dauer des Studiums abdecken.

Muss der Arbeitsplatz in Hildesheim und Umgebung sein?

Der Arbeitsplatz muss nicht in Hildesheim sein, der/die Studierende muss aber in der Lage sein, an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zugelassen wird? Gibt es eine Sicherheit für den/die Arbeitgeber/in?

Über die Zulassung entscheidet eine Auswahlkommission. Die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt auf der Grundlage der Bachelornote bzw. der Durchschnittsnote und der Bewertung des Motivationsschreibens. Im Auswahlverfahren entscheidet damit abhängig von den Bewerberzahlen der Notendurchschnitt. Vor der Zulassung kann dem/der Arbeitgeber*in daher leider keine Sicherheit geboten werden.

Besteht die Möglichkeit sich für zwei Studiengänge, sprich Soziale Dienste sowie Sozial- und Organisationspädagogik zu bewerben?

Nein, es ist immer nur die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang möglich.

Haben Studierende einen separaten Semesterbeitrag zusätzlich zum Arbeitgeberanteil zu zahlen und ist in diesem auch ein Semesterticket inbegriffen?

Eingeschriebene Studierende entrichten den normalen Semesterbeitrag, der das Semesterticket beinhaltet. Informationen zum jeweils aktuellen Semsterbeitrag finden Sie beim Immatrikulationsamt.

Haben die Studierenden auch im Dualen Master vorlesungsfreie Zeit?

Die Seminare finden in der vorlesungsfreien Zeit nicht statt.


Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen

Bildnachweise: Daniel Kunzfeld (Header), Julia Thomas (Broschüre "Soziale Dienste")