- University of Hildesheim ›
- Erziehungs- & Sozialwissenschaften ›
- Institute ›
- Institut für Sozial- und Organisationspädagogik ›
- Studium & Lehre ›
- Studiengänge ›
- M.A. Soziale Dienste
Berufsintegrierender dualer Master-Studiengang Soziale Dienste
Der Master Soziale Dienste ist der bundesweit erste konsekutive, berufsintegrierende, duale Master-Studiengang an einer deutschen Universität in diesem Feld. Die Studierenden sollen auf eine hochqualifizierte Tätigkeit in der Führung von sozialen Diensten vorbereitet werden.
Im dualen Masterstudiengang Soziale Dienste erwerben Studierende fundiertes Wissen in der Sozialen Arbeit und sammeln gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung in einem sozialen Handlungsfeld. Das kann zum Beispiel die Soziale Arbeit am Übergang in Ausbildung und Beruf, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe sein. Das Studium verbindet Theorie und Praxis, indem praxisrelevante Anliegen direkt in den universitären Kontext eingebunden werden.
Eine detaillierte Beschreibung des Studiengangs sowie alle Informationen rund um Bewerbung und Zulassung, Studieninhalte sowie Berufsperspektiven finden Sie hier.
Der Flyer des dualen Master-Studiengangs Soziale Dienste bietet die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
FAQ – Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen
Der Master-Studiengang ist so aufgebaut, dass die Studierenden Montag bis Mittwoch in ihrer Praxiseinrichtung tätig sind und die Präsenzveranstaltungen an der Universität Donnerstag und Freitag und vereinzelt am Samstag stattfinden.
Nein, der Studienkooperationsvertrag wird an die Studierenden erst zusammen mit der Zulassung herausgegeben.
- Die Praxiseinrichtung ist zur berufspraktischen Qualifikation im Feld der sozialen Arbeit befähigt.
- Die Praxiseinrichtung verfügt über für die Betreuung geeignetes Personal.
- Der inhaltliche Bezug zwischen dem angestrebten Studiengang und der beruflichen Tätigkeit muss erkennbar sein.
- Die Mindestarbeitszeit von 20 Stunden bzw. 50 % der regulären Wochenarbeitszeit sowie eine tarifliche oder ortsübliche Vergütung müssen gegeben sein.
Ja, die Möglichkeit besteht sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Arbeitsvertrag sollte mindestens die Dauer des Studiums abdecken.
Der Arbeitsplatz muss nicht in Hildesheim sein, der/die Studierende muss aber in der Lage sein, an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.
Über die Zulassung entscheidet eine Auswahlkommission. Die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt auf der Grundlage der Bachelornote bzw. der Durchschnittsnote und der Bewertung des Motivationsschreibens. Im Auswahlverfahren entscheidet damit abhängig von den Bewerberzahlen der Notendurchschnitt. Vor der Zulassung kann dem/der Arbeitgeber*in daher leider keine Sicherheit geboten werden.
Nein, es ist immer nur die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang möglich.
Eingeschriebene Studierende entrichten den normalen Semesterbeitrag, der das Semesterticket beinhaltet. Informationen zum jeweils aktuellen Semsterbeitrag finden Sie beim Immatrikulationsamt.
Die Seminare finden in der vorlesungsfreien Zeit nicht statt.
Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen
Fachstudienberater (Fachstudienberatung Soziale Dienste (M.A.)
Fachstudienberater
Professor Dr. Gunther Graßhoff
Contact:
Telephone: 05121 883 11774Fax: 05121 883 11775
email contact form
Room: L 086 - Altbau Bühler-Campus
Consultation time: Nächste Sprechstunde am 17.9.2024 von 17-18h
Homepage: Homepage Homepage
Fachstudienberaterin (Beratung für Anrechnungsfragen)
Dr. Carolin Oppermann
Contact:
Telephone: 88311788email contact form
Room: L 083 - Altbau Bühler-Campus
Consultation time: Sprechstunde in der vorlesungsfreuen Zeit: 12. August, 2. September, 20. September,2. Oktober jeweils 10-11
Homepage: Homepage
Bildnachweise: Daniel Kunzfeld (Header), Julia Thomas (Broschüre "Soziale Dienste")