Berufsintegrierender Dualer Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Der Master „Soziale Dienste“ ist der bundesweit erste konsekutive, berufsintegrierende, duale Masterstudiengang an einer deutschen Universität in diesem Feld.

Es ist das Ziel, auf eine hoch qualifizierte Tätigkeit in der Leitungsebene von Sozialen Diensten vorzubereiten. Die Studierenden des dualen Masterstudiengangs erwerben ein umfassendes sozial- und organisationspädagogisches Wissen für das Arbeitsfeld der Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialer Dienste am Arbeitsmarkt sowie vertiefte forschungsmethodische Kenntnisse und spezifische Fähigkeiten des professionellen Transfers von berufspraktischem und theoretischem Wissen, das für die fokussierten Arbeitsfelder relevant ist. In dem Studiengang werden innovative Formen des Wissenstransfers zwischen Universität und Berufspraxis als Antwort auf die sich verändernden sozialen Dienstleistungen aufbereitet. Das Studium fördert Fähigkeiten des Wissenstransfers. Das erworbene theoretische Wissen wird auf berufspraktische Herausforderungen übertragen (Theorie-Praxis-Transfer) und es werden berufspraktische Erfahrungen wissenschaftlich reflektiert (Praxis-Theorie-Transfer). Mit einem passenden Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik kann innerhalb der Masterstudiengänge die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in erworben werden.

Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier.

Die Absolventen_innen des dualen Masterstudiengangs Soziale Dienste erwerben mit dem Masterabschluss weiterhin die Voraussetzungen für postgraduale wissenschaftliche Weiterqualifizierung.

Akkreditierungsurkunde zum berufsintegrierenden Dualen Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienberatung und des Prüfungsamtes.

Weitere Informationen zu Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie hier.

FAQ - Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen

Wie ist das zeitliche Modell des Studienganges?

  • Der Masterstudiengang ist so aufgebaut, dass die Studierenden Montag bis Mittwoch in ihrer Praxiseinrichtung tätig sind und die Präsenzveranstaltungen an der Universität Donnerstag und Freitag und vereinzelt samstags stattfinden.

In der Zulassungsordnung steht, dass eine Vorlage des Studienkooperationsvertrages von der Universität zur Verfügung gestellt wird. Ist dieser auf der Internetseite zu finden?

  • Nein, der Studienkooperationsvertrag wird an die Studierenden erst zusammen mit der Zulassung herausgegeben.

Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber erfüllen (bis auf die monatlichen Studiengebühren von 250 Euro)?

  • Die Praxiseinrichtung ist zur berufspraktischen Qualifikation im Feld der sozialen Arbeit befähigt.
  • Die Praxiseinrichtung verfügt über für die Betreuung geeignetes Personal.
  • Der inhaltliche Bezug zwischen dem angestrebten Studiengang und der beruflichen Tätigkeit muss erkennbar sein.
  • Die Mindestarbeitszeit von 20 Stunden bzw. 50% der regulären Wochenarbeitszeit sowie eine tarifliche oder ortsübliche Vergütung müssen gegeben sein

Gibt es die Möglichkeit im Master die staatliche Anerkennung zu erwerben?

  • Ja, die Möglichkeit besteht sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange muss die Laufzeit des Arbeitsvertrages sein?

  • Der Arbeitsvertrag sollte mindestens die Dauer des Studiums abdecken.

Muss der Arbeitsplatz in Hildesheim und Umgebung sein?

  • Der Arbeitsplatz muss nicht in Hildesheim sein; der/die Studierende muss aber in der Lage sein an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zugelassen wird? Gibt es eine Sicherheit für den/die Arbeitgeber/in?

  • Über die Zulassung entscheidet eine Auswahlkommission. Die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt auf der Grundlage der Bachelornote bzw. der Durchschnittsnote und der Bewertung des Motivationsschreibens. Im Auswahlverfahren entscheidet damit abhängig von den Bewerberzahlen der Notendurchschnitt. Vor der Zulassung kann dem Arbeitgeber daher leider keine Sicherheit geboten werden.

Besteht die Möglichkeit sich für zwei Studiengänge, sprich Soziale Dienste sowie Sozial- und Organisationspädagogik zu bewerben?

  • Nein, es ist immer nur die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang möglich.

Haben Studierende einen separaten Semesterbeitrag zusätzlich zum Arbeitgeberanteil zu zahlen und ist in diesem auch ein Semesterticket inbegriffen?

  • Eingeschriebene Studierende entrichten den normalen Semesterbeitrag (aktuell 413,25€), der das Semesterticket beinhaltet.

Haben die Studierenden auch im Dualen Master vorlesungsfreie Zeit?

  • Die Seminare finden in der vorlesungsfreien Zeit nicht statt.

Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen