Prüfungsausschuss

Hinweise zur Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen/ erworbener außerhochschulischer Kompetenzen für den Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik (B.A./ M.A./ dualer Master soziale Dienste)

Im Bachelor-/Master-Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik (B.A./M.A./ dualer Masterstudiengang soziale Dienste) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen, Vorleistungen aus berufspraktischen Tätigkeiten und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen vornehmen zu lassen, wenn diese mit den Kompetenz- und Lernzielen des Studiums gleichwertig sind.

Nachfolgend wird über das Verfahren einer Anrechnung in den oben genannten Studiengängen informiert. Die folgenden Hinweise sollen bei der Antragstellung behilflich sein.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Studierende, welche bereits an der Stiftung Universität Hildesheim immatrikuliert sind
  • sowie Studieninteressierte, welche eine Immatrikulation in den oben genannten Studiengängen anstreben.

Antragsfristen

  • Anrechnungsanträge können grundsätzlich das gesamte Semester über gestellt werden.
  • Sollten Studieninteressierte, welche noch nicht im o.g. Studiengang immatrikuliert sind, eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beabsichtigen, muss der Antrag auf Anrechnung mindestens 10 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist im Prüfungsamt vorliegen.

Anrechnungsverfahren

  • Eine Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag.
  • Der Antrag besteht aus dem Deckblatt, der Anlage (B.A. und M.A.) zum Antrag sowie sämtlichen erforderlichen Nachweisen über die bisher erbrachten Leistungen.
  • Das Deckblatt sowie die dazugehörige Anlage sind auf der Internetseite des Prüfungsamts 5 abrufbar.
  • Wichtig: Bevor Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen, sollte zunächst selbstständig geprüft werden, ob eine geeignete Zuordnung von bereits erbrachten Leistungen zu einzelnen Modulen/Teilmodulen stattfinden kann. Die Modulbeschreibungen sind in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen Ihres Studiengangs zu finden.

Bei den Antragsteller*innen wird zwischen bereits in den oben genannten Studiengängen immatrikulierten Studierenden und Studieninteressierten für diesen Studiengang unterschieden:

1. Interne (Studierende, welche bereits in den oben genannten Studiengängen immatrikuliert sind):

  • Bereits im Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik (B.A. / M.A.) immatrikulierte Studierende wenden sich mit dem Anrechnungsantrag und den originalen Nachweisen direkt an die Fachvertreterin Dr. Carolin Oppermann.
  • Hierzu gehen Sie im Regelfall in die angebotene Sprechstunde oder nehmen ggf. Kontakt per E-Mail auf (unter pruefkommsop@uni-hildesheim.de).
  • Zum Beratungsgespräch bringen Sie neben den ausgefüllten Antragsunterlagen folgende weitere Unterlagen im Original mit:
    • Transcript of Records (ToR) oder vergleichbare Leistungsübersicht im Original
    • Nachweis zum Arbeitsaufwand, sofern auf dem Transcript keine Leistungspunkte ausgewiesen sind
    • ggf. Kurs- und/oder Modulbeschreibungen (z.B. Auszüge aus dem Modulhandbuch, Curriculum, Studienplan o.Ä.)
    • relevante Abschlusszeugnisse im Original, ggf. die Prüfungs-/ Studienordnung, die dem Abschluss zugrunde liegt
    • bei Anerkennung außerhochschulischer Kompetenzen: Nachweise über Art und Umfang
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen angefordert werden.
  • Im weiteren Verlauf prüfen der Prüfungsausschuss/die beauftragte Fachvertreter*innen die Anrechnungsunterlagen und entscheiden über den Antrag.
  • Bei positiver Entscheidung werden die Unterlagen an das Prüfungsamt 5 übersendet, dort erfolgt anschließend die Verbuchung der Anrechnungen im System.

2. Externe (Studieninteressierte, die den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen):

  • Studieninteressierte stellen den Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistung beim Prüfungsamt 5 (Frau Lisa Bullock).
  • Der vollständige Antrag mit Nachweisen im Original oder in beglaubigter Form, wird an den Prüfungsausschuss/die beauftragte Fachvertreter*innen weitergeleitet, welche die Anrechnung der Leistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester vornehmen.
  • Das Prüfungsamt kann bei Annahme der Unterlagen keinerlei inhaltliche Auskunft geben und in keinem Fall eine Einschätzung darüber vornehmen, ob Leistungen anerkannt werden können.
  • Sobald eine Anrechnung/Einstufung erfolgt ist, erhalten die Studieninteressierten einen entsprechenden Bescheid, in welchem mitgeteilt wird, in welches Fachsemester die Studieninteressierten eingestuft werden können.
  • Die Verbuchung der Leistungen im System wird erst vorgenommen, wenn die Immatrikulation im Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik erfolgt ist.

Bearbeitungszeit

  • Die Antragsprüfung und Entscheidung über die Anrechnung nimmt in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch (in der vorlesungsfreien Zeit auch länger). Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Studienplanung.
  • Am Ende des Anrechnungsprozesses erhalten Sie keine weitere Meldung zu Ihrem Anrechnungsantrag. Ihre angerechneten Leistungen sind nach der Verbuchung im LSF einsehbar. Bitte überprüfen Sie daher das Ergebnis zu Ihrem Anrechnungsverfahren im LSF.

Hinweis zur Anrechnung von berufspraktischen Tätigkeiten für Praktika im BA und MA SOP

Berufspraktische Tätigkeiten werden für die Praktika im BA und MA SOP gesondert angerechnet, hierzu wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten des Instituts Frau Dr. Katharina Mangold oder Frau Dr. Carolin Ehlke (praktikumsop@uni-hildesheim.de).