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Staatliche Anerkennung
Am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik ist es möglich, im Anschluss an ein Hochschulstudium auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in zu erwerben. Grundlage ist die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 14.04.2018.
Bei allen Fragen rund um die staatliche Anerkennung, schauen Sie bitte zunächst in die FAQs.
Wer kann die staatliche Anerkennung erwerben?
Die staatliche Anerkennung wird nach einer zweiphasigen Ausbildung erteilt. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Ableistung eines mind. 6-monatigen Berufsanerkennungs(halb)jahres in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger). Vorherige berufspraktische Tätigkeiten können nicht angerechnet werden. Das Berufsanerkennungs(halb)jahr wird unter Aufsicht und in Begleitung des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik geleistet. In der berufspraktischen Tätigkeit sollen sich die Sozialpädagog*innen in der Anerkennung in die Praxis der Sozialen Arbeit und in die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten einarbeiten. Hierbei sollen berufliche Erfahrungen reflektiert sowie fachliche Kompetenzen vertieft werden. Das Berufsanerkennungs(halb)jahr erfolgt nach Abschluss des Bachelorstudiums SOP. Informationen zur Durchführung der staatlichen Anerkennung nach dem Abschluss des Bachelorstudiums finden Sie hier.
Studierende des Masterstudiengangs „Sozial- und Organisationspädagogik“ können das Berufsanerkennungs(halb)jahr unter den Bedingungen, die unter dem Reiter „Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs ‚Sozial- und Organisationspädagogik‘ (mit Abschluss nach dem 01.01.2012)“ aufgeführt werden,mit dem Pflichtpraktikum (i. d. R. im 3. Fachsemester) verknüpfen. Voraussetzung ist ein Bachelorabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik (an der Universität Hildesheim oder einer anderen Hochschule, die zur Vergabe der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in berechtigt ist). Informationen zur staatlichen Anerkennung in Verbindung mit dem Masterpraktikum finden Sie hier.
Studierende des dualen Masterstudiengangs „Soziale Dienste“ können während ihres Studiums die staatliche Anerkennung unter den Bedingungen, die unter dem Reiter „Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs ‚Sozial- und Organisationspädagogik‘ (mit Abschluss nach dem 01.01.2012)“ aufgeführt werden, erwerben und das Berufsanerkennungs(halb)jahr auf ihrer bereits bestehenden Arbeitsstelle absolvieren. Voraussetzung ist ein Bachelorabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik (an der Universität Hildesheim oder einer anderen Hochschule, die zur Vergabe der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in berechtigt ist). Informationen zur staatlichen Anerkennung im dualen Masterstudium „Soziale Dienste“ finden Sie hier.
Personen, die vor dem 01.01.2012 am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik ihren Diplom- oder Bachelorabschluss erlangt haben, absolvieren ein verkürztes Verfahren der staatlichen Anerkennung. Sie müssen kein Berufsanerkennungs(halb)jahr mehr durchführen, jedoch einen Nachweis über mind. fünf Jahre berufliche Tätigkeiten in sozialpädagogischen Feldern in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger) nach Abschluss des Bachelorstudiums erbringen. Informationen für Absolvent*innen mit einem Abschluss vor dem 01.01.2012 finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zur staatlichen Anerkennung (FAQs)
Bei Fragen schauen Sie bitte in die FAQs zur staatlichen Anerkennung, ob diese dort beantwortet werden. Falls nicht, wenden Sie sich bitte per Mail (staatliche-anerkennung@uni-hildesheim.de) an die Beauftragten für die staatliche Anerkennung (zurzeit Katharina Mangold und Carolin Ehlke).
Jegliche Unterlagen und (An-)Fragen schicken Sie bitte jederzeit an staatliche-anerkennung@uni-hildesheim.de oder kommen Sie zu den Sprechstunden der Anerkennungsbeauftragten (die Termine der Sprechzeiten finden Sie auf den Uni-Webseiten der Anerkennungsbeauftragten)!