Laufzeit: 07/2015 – 06/ 2017 (24 Monate)

Team: Prof. Dr. Gunther Graßhoff, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Britta Karner, Anna Renker

Die Hilfeplanung ist das Kernverfahren zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung. Sie ist im SGB VIII als ein prozesshaftes, partizipatives und interaktives Verfahren angelegt, in dem die Leistungsempfänger als Koproduzent_innen ihrer eigenen Fallbearbeitung gelten. Insgesamt ist nur wenig darüber bekannt, inwieweit die Prozesshaftigkeit des Hilfeplanverfahrens genutzt wird, um Hilfen kontinuierlich anzupassen und inwieweit die Angemessenheit der Leistungserbringung regelmäßig geprüft wird. Weiterhin ist bisher nur in Ansätzen betrachtet, wie die Leistungsempfänger selbst – als Adressat_innen der Hilfe – den Prozess einschätzen und wie sie mit der Fallbearbeitung zufrieden sind.

Im Projekt „Hilfeplanung in den Hilfen zu Erziehung“ werden im Rahmen eines partizipativen Forschungsansatzes zusammen mit Fachkräften des Jugendamts anhand von Fallakten, Beobachtungen und einer Adressat_innenbefragung die fachlichen Zugänge in der Hilfeplanung und der konkreten Fallbearbeitung analysiert und neue Perspektiven entwickelt. Gefragt wird, wie die Hilfeplanung in den jeweiligen Schritten konkret umgesetzt wird. Im Rahmen eines partizipativen Forschungs- und Entwicklungsansatzes befinden sich alle Beteiligten (Wissenschaftler/innen und Fachkräfte) in einem gemeinsamen Untersuchungsprozess.  

Weitere Infos zu Care Leaver Projekten des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik finden Sie unter www.forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de