FAQs
Fragen rund ums Studium von Studierenden für Studierende
Navigation
- Wichtige Begrifflichkeiten
- Informationen für Studieninteressierte und zum Bewerbungsprozess
- Start ins Studium, Stundenplanerstellung und Kursvergabe
- Beratung und Hilfsangebote
- Allgemeine Fragen rund ums Studium
- Fragen zum Master SOP und zum Master Soziale Dienste
- Fragen zum Projektsemester im Bachelor
- Fragen zum Praktikum im Bachelor
- Fragen zur staatlichen Anerkennung
- Fragen zur Prüfungsorganisation
- Fragen zu Modulabschlüssen
- Fragen zu Abschlussarbeiten
- Beteiligung und Studierendenvertretung
- Studienfinanzierung und Stipendien
- Studieren mit Kind
Wichtige Begrifflichkeiten
- Staatliche Anerkennung = das gesamte Verfahren der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in (inkl. Berufsanerkennungs(halb)jahr und Begleitung durch die Universität)
- Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (kurz: SozHeilKindVO) = gesetzliche Grundlage der staatlichen Anerkennung in Niedersachsen
- Berufsanerkennungs(halb)jahr (kurz: BAJ) = die Praxiszeit der staatlichen Anerkennung, die in einer Einrichtung Sozialer Dienste absolviert wird
- Person in der staatlichen Anerkennung oder auch Sozialpädagog*in im Anerkennungsjahr (kurz: SiA) = die Person, die die staatliche Anerkennung erwirbt und sich im BAJ befindet
- Anerkennungsbeauftragte (kurz: AKB) = die Personen, die für jegliche (formale) Fragen rund um die staatliche Anerkennung Ansprechpersonen am Institut SOP sind und bei denen alle Unterlagen/Dokumente abgegeben werden (die Namen und Kontaktdaten der aktuellen AKBs finden sich ganz unten bei den FAQs)
- Tutor*in = Dozent*in des Instituts SOP, der*die für die inhaltliche Begleitung der Person in der staatlichen Anerkennung zuständig ist (Reflexionsgespräche, Abnahme des Praxisreflexionsberichts und des Abschlusskolloquiums)
- Anleiter*in = die Person in der Praxisstelle, die die Person in der staatlichen Anerkennung während des BAJ begleitet (Ansprechperson bei allen Fragen in der Praxisstelle, gemeinsame Reflexionsgespräche, etc.)
- Praxisstelle = die Einrichtung/Institution, in der die Praxiszeit (das BAJ) absolviert wird
Informationen für Studieninteressierte und zum Bewerbungsprozess
Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss im Bachelorstudiengang "Sozial- und Organisationspädagogik" kann die staatliche Anerkennung erworben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Generell lässt sich sagen, dass das Wintersemester offiziell zum 01.10. und das Sommersemester zum 01.04. jeden Jahres beginnt.
Die genauen Semesterzeiten können hier entnommen werden.
Die Studiengänge der Sozial- und Organisationspädagogik (BA und MA) sowie der duale Master "Soziale Dienste" starten zum Wintersemester.
Die genauen Zeiten der Bewerbungsfristen und Beratungsmöglichkeiten im Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Um nähere Informationen über den Bewerbungsprozess zu erhalten, können Sie die folgenden Links der Zentralen Studienberatung anklicken:
Jeweils hier finden Sie nähere Informationen zur Bewerbung in unseren Bachelorstudiengang Sozial- und Organisationspsychologie, Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik und unseren Masterstudiengang Soziale Dienste.
Die Voraussetzungen sind in der Auswahl bzw. Zugangs- und Zulassungsordnung geregelt.
Bachelorstudiengang SOP: § 5 Abs. 1 der Auswahlordnung
Das Dokument finden Sie hier unter dem Reiter "Bewerbung um einen Studienplatz" bei den Zulassungsvoraussetzungen (siehe Auswahlordnung).
Masterstudiengang SOP: § 2 der Zugangs- und Zulassungsordnung
Das Dokument finden Sie hier unter dem Reiter "Bewerbung um einen Studienplatz" bei den Zulassungsvoraussetzungen (siehe Zugangs- und Zulassungsordnung).
Dualer Masterstudiengang Soziale Dienste: § 2 der Zugangs- und Zulassungsordnung
Das Dokument finden Sie hier unter dem Reiter "Bewerbung um einen Studienplatz" bei den Zulassungsvoraussetzungen (siehe Zugangs- und Zulassungsordnung).
Alle in Informationen zum Bewerbungsverfahren, inklusive Motivationsschreiben, finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Die Stiftung Universität Hildesheim vergibt die Plätze sowohl für den Masterstudiengang SOP als auch für den dualen Masterstudiengang Soziale Dienste über ein Auswahlverfahren. Dabei sind die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote und die Bewertung des Motivationsschreibens von Relevanz.
Es kann kein allgemeingültiger Notendurchschnitt benannt werden, denn die Zulassungsgrenze bildet sich jedes Jahr neu. Sie hängt von der Anzahl der Bewerber:innen, ihren Bachelor- bzw. Durchschnittsnoten und den erreichten Punkten im Motivationsschreiben ab.
Bitte informieren Sie sich direkt bei der Zentralen Studienberatung.
Es kann ein Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen gestellt werden. Dieser muss ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen an das Prüfungsamt der Universität Hildesheim gesendet werden.
Das allgemeine Antragsformular auf Anrechnung finden Sie beim Prüfungsamt unter "Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen".
Nähere Informationen befinden sich beim Prüfungsamt 5 unter "Allgemeine Hinweise und Formulare für SOP (B.A./M.A.) und den dualen Masterstudiengang Soziale Dienste (M.A.)" bei dem Unterpunkt "Anrechnungsantrag".
Start ins Studium, Stundenplanerstellung und Kursvergabe
Die Einführungswoche findet in der ersten Woche des Wintersemesters statt. Hierbei sollen Erstsemesterstudierende die Möglichkeit erhalten, ihre Kommiliton:innen, Dozierende und Mitarbeitende der Universität Hildesheim und des Instituts für SOP kennenzulernen. Darüber hinaus wird oftmals beispielsweise eine Campustour oder Stadtrallye angeboten. Auch die Erstellung des Stundenplans wird erklärt und es gibt viele Tipps sowie Platz für Fragen und Austausch.
Weitere Informationen über die Einführungswoche und die genauen Pläne werden auf der SOP Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.
Für den Masterstudiengang SOP sowie den dualen Masterstudiengang Soziale Dienste gibt es keine komplette Einführungswoche.
Es findet jedoch eine zwei-tägige Einführungsveranstaltung (Modul: "Studieneingangs-Assessment") statt. Die Teilnahme stellt bereits eine Studienleistung dar und ist verpflichtend.
Weitere Informationen über die Einführungswoche und die genauen Pläne werden auf der SOP Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.
Die Abkürzung LSF steht für Lehre-Studium-Forschung. Das LSF wird aber auch schlicht Vorlesungsverzeichnis genannt. Das LSF ist die zentrale Stelle zur Planung und Veröffentlichung des Studienangebots (nähere Infos finden Sie hier). Hier können die Studierenden und Lehrenden das Lehrangebot der Universität einsehen. Zugang zu Ihrer Lehrveranstaltung erhalten Sie über Ihre Uni-Kennung, welche Sie vom Rechenzentrum erhalten haben.
Der Anmeldezeitraum für die Veranstaltungen wird per E-Mail bekannt gegeben. Die "allgemeine Frist" beginnt immer während der Semesterferien und endet in der Einführungswoche. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Der Stundenplan wird online über das LSF erstellt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier in einem Video.
Die Kursvergabe läuft über das LSF. Dabei gibt es je nach Kurs verschiedene Platzvergabeverfahren.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
Sollte man mal keinen Platz in einer Pflichtveranstaltung bekommen, gibt es hier nähere Informationen.
Darüber hinaus können Sie auch das Sprechzeitenteam am Institut für SOP um Rat fragen.
Vor allem im Bachelor SOP in den Modulen 10, 11 und 12 kommt es häufig dazu, dass die Kurse zu Beginn stark überbucht sind. Dies kommt, da die meisten Studierenden zunächst mehr Kurse wählen (erhöht das Losglück), als sie letztendlich besuchen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass alle sich für die Veranstaltungen wieder abmelden, die sie doch nicht besuchen möchten. So verschafft man anderen Studierenden die Möglichkeit, über die zweite Vergaberunde, in Veranstaltungen nachzurücken.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne beim Sprechzeitenteam des Instituts für SOP.
Bei einem Bachelor mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern/180 Leistungspunkten (LP) oder einem Master mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern/120 LP kann man im Durchschnitt mit 30 LP pro Semester planen.
Die 30 LP dienen als durchschnittlicher Orientierungswert. Allerdings sind Studienverläufe oft individuell, so dass der Erwerb von Leistungspunkten sich unterschiedlich verteilen kann. Zumindest für das Studium der Sozial- und Organisationspädagogik gilt: Sollte man mal keine 30 LP in einem Semester erreichen, lässt sich dieses gut in einem anderen Semester ausgleichen! Grundsätzlich ist es jedoch wichtig von Beginn des Studiums an, jedes Semester möglichst viele Kurse anzuwählen, um ausreichend Veranstaltungen belegen zu können. Im Fachsemester 1 bis 4 im BA SOP gilt in der ersten Vergaberunde eine Anwahl-Limitierung für die Module 10, 11 und 12. Man kann sich auf maximal 5 Seminare bewerben. Um möglichst erfolgreich im Losverfahren zur sein, sollte man sich auch möglichst auf 5 Seminare in M 10, 11 und 12 bewerben. Die Limitierung entfällt in der zweiten Vergaberunde. Daher bietet es sich an, auch die zweite Runde zu nutzen. Auch sollte mitbedacht werden, dass auch z.B. über Modulabschlussprüfungen oder Praktika Leistungspunkte erworben werden können.
Der Studienablaufplan (an der Universität Hildesheim in der jeweiligen Studienordnung integriert) zeigt eine Möglichkeit auf, wie das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen werden könnte.
Die jeweiligen Studienordnungen finden Sie im zugehörigen elektronischen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim. Die Verkündungsblätter finden Sie hier.
Das Sprechzeitenteam berät hierzu gerne.
Beratung und Hilfsangebote
Das Sprechzeitenteam besteht aus mehreren Lehrenden des Instituts und berät Studierende zu Allgemeinen Fragen rund ums Studium am Institut für SOP.
Das Sprechzeitenteam kann jederzeit via Mail kontaktiert werden:
sopkontakt(at)uni-hildesheim.de
Es gibt auch eine regelmäßige (aktuell telefonische) Allgemeine Sprechzeit für Studierende, die Sie gerne nutzen können:
05121/ 883 117 00
In der ersten Vorlesungswoche berät Sie das Team auch zur Kursvergabe über das LSF. Bitte wenden Sie sich an das Team, wenn Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben.
Hier finden Sie eine Übersicht der Fachstudienberaeter:innen des Instituts für SOP und Zuständige für Anrechnungsfragen.
Die Fachschaft hat eine E-Mail Adresse in ihrem Reiter auf der Institutsseite hinterlegt, über die sie zu erreichen ist.
Sie ist außerdem sowohl auf Instagram unter dem Namen "fachschaft_sop" als auch auf Facebook unter "Fachschaft Sozial- und Organisationspädagogik" aktiv.
Das Studierendenwerk in Hildesheim hat eine Psychologische Beratungsstelle, an die man sich mit psychischen Problemen wenden kann. Genaueres dazu befindet sich auf ihrer Website.
Das Institut für SOP hat ein eigenes Schutzkonzeptes. Ansprechpersonen finden Sie hier.
Wenn Sie sich allgemein zu dem Schutzkonzept informieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
Wenn Sie sich lieber an eine externe statt einer universitätsinternen Stelle wenden möchten, befindet sich hier eine Liste von Anlaufstellen.
Wenn Sie von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und/ oder Gewalt betroffen sind, können Sie sich auch an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, Dr. Silvia Lange, wenden. Weitere Personen, die als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, finden Sie hier.
Die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks hilft unter anderem bei Prüfungsangst. Genaueres zur Beratungsstelle und wie man dort einen Termin vereinbaren kann, befindet sich auf ihrer Website.
Bei Nachfragen bezüglich der Rückmeldung für das Folgesemester und allgemeinen Informationen rund um die Semesterbeiträge kann Rücksprache mit dem Immatrikulationsamt gehalten werden.
Allgemeine Fragen rund ums Studium
Das Institut listet unter dem Reiter "Aktuelles" Veranstaltungshinweise und aktuelle Informationen aus Forschung und Lehre. Außerdem macht die Fachschaft SOP über Rundmails auf die von ihnen organisierten Angebote aufmerksam.
Auf den Seiten des Instituts findet sich unter dem Reiter "Forschung" sowohl eine Übersicht über die verschiedenen Forschungscluster und laufenden Projekte sowie die abgeschlossenen Projekte.
Unter dem Reiter "Kolleg:innen" (siehe Team) können Sie außerdem bei manchen Mitarbeiter:innen des Instituts sehen, welche Forschungsschwerpunkte diese gewählt haben.
Eine Übersicht über alle Dozierenden ist auf der Team-Seite des Instituts zu finden.
Wenn der:die Dozent:in nicht per E-Mail zu erreichen ist, sollte man zunächst in die Sprechstunde gehen. Dafür die jeweilige Lehrperson auf der Team-Seite auswählen. Dann erscheinen nähere Informationen bezüglich der Sprechstundenzeiten.
Ansonsten kann ggfs. auch das Sprechzeitenteam (sopkontakt(at)uni-hildesheim.de) um Rat gefragt werden.
- Mitstudierende fragen (persönlich, per E-Mail, in WhatsApp-Gruppen)
- schauen, ob Informationen im Learnweb hochgeladen wurden
- eine E-Mail an den:die Dozent:in schreiben (Bitte um Bereitstellung von Materialien) oder in die Sprechstunde gehen
Es befinden sich Arbeitsplätze in der Bibliothek. Dort gibt es sowohl Einzelarbeitsplätze in der Bibliothek selbst als auch buchbare Einzelarbeitsplätze im angrenzenden Gebäude. Weitere Informationen zu den Plätzen und zur Buchung finden Sie hier.
- Das aktuelle Programm des Hochschulsports finden Sie hier.
- Eine Anmeldung können Sie in folgendem Programm vornehmen.
Eine Übersicht über (gebührenpflichtige) Sprachkurse, die sowohl von der Uni Hildesheim in Zusammenarbeit mit der HAWK als auch von der Volkshochschule Hildesheim angeboten werden und/oder im Ausland absolviert werden können, finden Sie auf den Seiten des International Office.
Als eingeschriebene:r SOP-Bachelorstudierende:r besteht die Möglichkeit über das Modul "Studium Generale" Seminare zu belegen, in denen man z.B. Gebährdensprache lernen kann. Als Studierende:r an der Uni Hildesheim kann man zudem bei Sprachtandems mitmachen.
Ja, es ist möglich ein Semester im Ausland zu studieren. Informationen zu den verschiedenen Partner-Hochschulen, Bewerbungsabläufen, Finanzierungen sowie zu der Organisation eines Auslandssemesters an einer Hochschule, die kein Partner der Uni Hildesheim ist, erhalten Sie beim International Office.
Unser SOP-Institut bietet hier zudem Erfahrungsberichte und studiengangsspezifische Informationen zum Auslandssemester für Interessierte an.
Für Support und Beratung steht Ihnen das E-Mail Kontaktformular zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen über Big Blue Button gibt es auf der Seite zu Webkonferenzen auf Basis der Open-Source-Software BigBlueButton.
Auf dem Hauptcampus gibt es die Mensa und das Restaurant "am Campus". Außerdem befinden sich im Umkreis verschiedene fußläufig zu erreichende Supermärkte und Speiselokale.
Auf dem Bühler Campus findet sich das Bistro. Zusätzlich gibt es die Ca[r]feteria, einen Verkaufswagen, der zum Campus Samelsonplatz, zum Bühler-Campus und zur Domäne Marienburg fährt. Das Essensangebot kann wegen der aktuellen Covid-19-Pandemie variieren beziehungsweise teils nicht vorhanden sein. Aktuelle Informationen und Speisepläne werden auf folgenden Seiten angezeigt:
- Diese Seite gibt allgemeine Informationen über die Universitätsbibliothek.
- Hier finden sich weitere interessante Tipps bzw. ein FAQ zur Bibliothek für Erstsemesterstudierende.
Es können eine Fernleihebestellung oder ein Anschaffungsvorschlag bei der Universität gemacht werden. Nähere Informationen und das jeweils auszufüllende Formular befinden sich auf folgenden Seiten:
Die UNI-Card stellt gleichzeitig auch den Bibliotheksausweis dar. Für die Anmeldung im HilKat werden die Bibliotheksnummer und ein Passwort benötigt.
Die Bibliotheksnummer befindet sich oben links, auf der Rückseite der UNI-Card. Das Passwort ist das Geburtsdatum (8-stellig TTMMJJJJ). Dieses kann bei Interesse über das Nutzer:innenkonto geändert werden.
Auf der Seite des Uni-Kinos befindet sich eine Termin- und Programmübersicht über Filmvorstellungen.
Aktuell gibt es aufgrund der Corona-Pandemie allerdings kein Programm für das Uni-Kino.
Fragen zum Master SOP und zum Master Soziale Dienste
Das Forschungspraktikum ist als Modul 4 im Master SOP angesetzt.
Es dauert zwei Semester. Die Studierenden sollen die einzelnen Schritte eines Forschungsprozesses kennenlernen, indem sie ein Forschungsprojekt entwickeln, konzeptionieren und durchführen.
Weitere Informationen können der Studienordnung entnommen werden.
Im Masterstudiengang SOP ist ein 6-monatiges Pflichtpraktikum integriert. Daher besteht die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung in Verbindung mit dem Pflichtpraktikum (i.d.R. im 3. Fachsemester) zu erwerben.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Wer über einen Bachelor-Abschluss der Sozial- und Organisationspädagogik verfügt, kann mit dem sechsmonatigem Praktikum in einem einschlägigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit im Masterstudiengang gleichzeitig die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in erwerben.
Des Weiteren lassen sich im Master Studienschwerpunkte, wie beispielsweise Kinder- und Jugendhilfe oder Soziale Dienste am Arbeitsmarkt, setzen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Informationen. Auch auf der Seite des Prüfungsamts finden Sie Informationen und bei der zentralen Studienberatung.
Für Arbeitgeber:innen haben wir hier Informationen zusammengestellt.
Fragen zum Projektsemester im Bachelor
Das Projektsemester führen Studierende im 3. Semester des Bachelor-Studiengangs Sozial- und Organisationspädagogik durch. Dabei erhalten Studierende die Chance, das theoretisch Gelernte aus dem SOP Studium, als Projekt in der Praxis umzusetzen.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Die Projekte, welche im Projektsemester entstehen und durchgeführt werden, sind sehr vielfältig und entstehen in Absprache mit den Mentor:innen.
Projekte, welche in der Vergangenheit entstanden sind, sind beispielsweise hier aus dem Projektsemester 2020/2021 zu sehen.
Ansprechpartnerin des Projektsemesters ist Frau Dr. Julia Schröder.
In jedem Projektsemesterdurchgang gibt es dann Mentor:innen, die für einzelne Studierendengruppen zuständig sind. Diese werden zu Beginn des Projektsemesters zugeteilt.
Das Institut SOP bietet während des Projektsemesters ein Coaching mit einer externen Fachkraft an, um die Gruppenarbeit zu stärken.
Sollten die Herausforderungen trotzdem während des ganzen Semesters bestehen bleiben, kann sich direkt an den/die Mentor:in gewandt werden. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen.
Fragen zum Praktikum im Bachelor
Das Praktikum soll mindestens 8 Wochen oder 300 Std. umfassen und ist im Feld der Sozial- und Organisationspädagogik abzuleisten. Vorher gibt es eine Informationsveranstaltung. Wenn ein Praktikumsplatz gefunden wurde, müssen Sie sich vor Beginn des Praktikums bei den Praktikumsbeauftragten anmelden. Danach kann das Praktikum absolviert werden. Wenn Sie das Praktikum beendet haben, gibt es noch ein Praktikumsreflexionsseminar, an dem Sie teilnehmen müssen. Weitere Informationen sind auf dem blauen Laufbogen, welchen Sie bei der Informationsveranstaltung bekommen haben sollten, zu finden.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte bei der Praktikumsbeauftragten Frau Mangold, am besten per Mail an:
praktikumsop(at)uni-hildesheim.de
Nähere Informationen finden Sie hier.
Suchen Sie die Veranstaltung mit dem Seminartitel "Praktikums-Reflexions-Seminar" im LSF und melden sich für die Veranstaltung an. Sollten Sie keinen Platz erhalten kontaktieren Sie die Praktikumsbeauftragten:
praktikumsop(at)uni-hildesheim.de
Dazu müssen Sie in die Sprechstunde der Praktikumsbeauftragten (praktikumsop(at)uni-hildesheim.de) gehen und Ihre Praktikums- oder FSJ-Bescheinigung mitbringen. Beachten Sie, dass Sie trotzdem an der Praktikum-Reflexionsveranstaltung teilnehmen müssen.
Die Informationsveranstaltung findet im ersten Fachsemester statt. Hierfür bekommen Sie vorher eine Einladung. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung verpflichtend ist.
Fragen zur staatlichen Anerkennung
Alle Informationen zur Staatlichen Anerkennung finden Sie hier.
Die Anerkennungsbeauftragten Dr. Carolin Ehlke und Dr. Katharina Mangold beantworten gerne Ihre Fragen.
Fragen zur Prüfungsorganisation
Das POS ist das Online-Prüfungssystem der Stiftung Universität Hildesheim, wo die An- und Abmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt.
Informationen zur POS Anmeldung finden Sie hier.
Die Modulscheine für die unterschiedlichen Studiengänge der Sozial- und Organisationspädagogik (Bachelor und Master) und dem Masterstudiengang Soziale Dienste, können auf der Seite des Prüfungsamtes 5 bei dem jeweiligen Studiengang unter den Titeln mit "Modulschein" heruntergeladen werden.
Wenn die Anmeldung für die Prüfungsleistung im POS nicht funktioniert, kann es mehrere Probleme geben. Nähere Informationen befinden sich dazu:
- im FAQ ab der Frage "Probleme bei der POS-Anmeldung".
- unter dem Reiter " Allgemeine Hinweise und Formulare für SOP (B.A./M.A.) und den dualen Masterstudiengang Soziale Dienste (M.A.)" - "Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen" auf der Seite des Prüfungsamtes.
Bei technischen Problemen können Sie sich an das POS Team wenden.
Prüfungsamt:
pruefungsamt-5(at)uni-hildesheim.de
Seite des Prüfungsamtes
Sprechzeitenteam SOP:
05121/ 883 117 00
sopkontakt(at)uni-hildesheim.de
Immatrikulationsamt:
05121 88355555 (Infoline)
Seite des Immatrikulationsamtes
Sobald sich für eine Nachschreibeklausur angemeldet wurde und eine Abmeldung nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraumes erfolgt, gilt diese als verbindlich. Bei unvorhersehbarer Krankheit muss dringend (zeitnah!) ein Attest vorgelegt werden, ansonsten gilt der Versuch als durchgefallen. Das Prüfungsamt berät Sie zu Prüfungsfragen.
Fragen zu Modulabschlüssen
Modulabschlüsse Könnerin verschiedene Varianten absolviert werden: mündlich, schriftlich, kombiniert und teilweise in Form einer Klausur. Weitere Informationen zu den Varianten sind in dem jeweiligen Empfehlungsschreiben zu finden.
Die Empfehlungen zum Erbringen von Modulprüfungen finden Sie hier unter dem Reiter "Sozial- und Organisationspädagogik (B.A)", "Sozial- und Organisationspädagogik (M.A)" oder "Soziale Dienste (M.A)".
Um eine Modulabschlussprüfung machen zu können, müssen Sie alle Seminare des jeweiligen Moduls belegt und erfolgreich abgeschlossen haben. Wenn Sie während des Semesters noch dabei sind das letzte Seminar des Moduls abzuschließen, können Sie allerdings schon beginnen die Modulabschlussprüfung zu planen und Absprachen mit den Lehrenden treffen.
Die Empfehlungen zum Erbringen von Modulprüfungen finden Sie hier unter dem Reiter "Sozial- und Organisationspädagogik (B.A)", "Sozial- und Organisationspädagogik (M.A)" oder "Soziale Dienste (M.A)".
Die Modul 10, 11 und 12 umfassen jeweils 15 LP. In den Modulen 10, 11 und 12 sind jeweils vier Seminare mit 3 LP vorgesehen. Demnach können die Modulabschlussprüfungen mit Abschluss des vierten Seminars und erreichen von 12 LPs gemacht werden. Für den Modulabschluss erhält man weitere 3 LP.
Die Modulprüfung wird idR. nicht in einem konkreten Seminar abgeschlossen.
Allerdings findet die Prüfung bestenfalls bei einer/einem hauptamtlich Lehrender/Lehrendem des Instituts, bei der/dem der/die Studierende bestenfalls zumindest eine Veranstaltung des Moduls belegt hat, statt. Mit ihr/ihm wird die Form der Prüfung vorab besprochen und das Themenspektrum gemeinsam abgestimmt. Diese wird aus den Modulinhalten heraus entwickelt und nimmt die besuchten Lehrveranstaltungen, wenn möglich, thematisch auf.
Die Themenwahl ist also an verschiedene Faktoren gebunden, welche allerdings trotzdem Spielraum lassen, den thematischen Prüfungsschwerpunkt nach eigenen Interessen mitzugestalten.
Die Empfehlungen zum Erbringen von Modulprüfungen finden Sie hier unter dem Reiter "Sozial- und Organisationspädagogik (B.A)", "Sozial- und Organisationspädagogik (M.A)" oder "Soziale Dienste (M.A)".
Die:Der Prüfende ist in der Regel ein:e hauptamtlich Lehrende:r des Instituts, bei der:dem Sie zumindest eine Veranstaltung des Moduls belegt haben. Bei Abweichungen oder dem Wunsch nach einer anderen Lehrperson, sprechen Sie am besten direkt mit der Lehrperson.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Lehrenden mit Prüfungsberechtigung des Instituts.
In der Regel müssen unterschiedliche Prüfungsformen im Studienverlauf absolviert werden.
Welche Regelungen für welche Studiengang gelten, kann den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge entnommen werden. Sie finden diese im elektronischen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim.
Fragen zu Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind innerhalb einer vorgegebenen Frist, ein anspruchsvolles, selbst gewähltes Thema mit wissenschaftlichen Methoden fachlich zu bearbeiten. Dabei soll eine Fragestellung aus dem Bereich der Sozial- und Organisationspädagogik mithilfe von Literaturarbeit, qualitativen oder quantitativen Forschungsmethoden bearbeitet werden.
Mit der Abschlussarbeit können immatrikulierte Studierende jederzeit beginnen, sobald sie die nötigen Voraussetzungen hierfür erfüllen. In der Regel muss eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten nachgewiesen werden.
Dazu informiert das Prüfungsamt 5. Weitere Informationen finden Sie außerdem in den Prüfungsordnungen.
Welche formalen Vorgaben für die Anmeldung von Abschlussarbeiten im BA SOP, MA SOP und MA Soziale Dienste gelten, kann den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge entnommen werden. Sie finden diese im elektronischen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim.
Wichtige Voraussetzungen können auch den Antragspapieren entnommen werden. Für den BA SOP, den MA SOP und den MA Soziale Dienste finden Sie die Antragspapiere auf der Seite des Prüfungsamtes 5 unter dem jeweiligen Reiter das Dokument "Meldung zur Abschlussarbeit".
Für die Abschlussarbeiten sollte ausreichend Zeit (mit unter ein ganzes Semester) eingeplant werden. Es wird empfohlen sich frühzeitig eine Erstbegleitung zu suchen. Wenn man z.B. zum Ende des sechsten Semesters abschließen möchte (30.09), dann sollten die Prüfenden ungefähr ab Mitte März kontaktiert werden.
Die Abschlussarbeit kann von jedem im Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik zur selbstständigen Lehre Berechtigten und von der ständigen Prüfungskommission als Betreuer:in zugelassenen Mitglied der Universität Hildesheim betreut werden. Es ist allerdings sehr zu empfehlen, Lehrende zu wählen, die mit der speziellen Thematik der Abschlussarbeit vertraut sind, um eine gute Betreuung sicherzustellen.
Alle Lehrenden mit Prüfungsberechtigung des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik und ihre jeweiligen Schwerpunkte finden Sie hier.
Die Abschlussarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn Ihr als Prüfungsleistung zu bewertender Beitrag aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Das Abschlusskolloquium findet für Sie dann allerdings als Einzelprüfung statt. Weitere Informationen können der Prüfungsordnung entnommen werden.
Auf diese Frage gibt es keine genaue Antwort, da jeder Prozess unterschiedlich lange dauert. Man muss in jedem Fall Zeit einplanen, um zwei Prüfende zu finden, die die Abschlussarbeit betreuen und begutachten. Des Weiteren muss man im Anschluss in Absprache mit den Prüfenden noch ein konkretes Thema entwickeln. Hat man im Anschluss die Meldung zur Abschlussarbeit beim Prüfungsamt 5 abgegeben, dauert die Bestätigung des Themas zwischen zwei und sechs Wochen. Erst dann beginnt die Abgabefrist und man kann mit dem Schreibprozess beginnen.
Die Bachelorarbeit umfasst in der Regel 40 bis 60 Seiten.
Die Masterarbeit umfasst in der Regel 60 bis 80 Seiten.
Bitte verständigen Sie sich dazu nochmals mit Ihrer Erstbegleitung.
Der Aufbau einer Abschlussarbeit unterscheidet sich je nach Fragestellung und Forschungsmethode. Dieses sollte in jedem Fall mit der prüfenden Person besprochen werden, da es hier verschiedene Präferenzen gibt. Hilfreich ist auch der Reader „Wissenschaftliches Arbeiten“, aus dem einige grundlegende Informationen zur Fragestellung, dem Aufbau, der Zitation, dem Layout und Weiteres entnommen werden können. Dieser wird im ersten Bachelorsemester im Seminar „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ zur Verfügung gestellt oder kann alternativ unter "Materialien zum wissenschaftlichen Arbeiten" auf dieser Seite abgerufen werden.
Allgemein gliedert sich der Aufbau einer Abschlussarbeit wie folgt:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- evtl. weitere Verzeichnisse (Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis)
- Einleitung
- Hauptteil
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Eidesstattliche Versicherung
Die Abgabefristen können den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (3 Monate).
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 16 Wochen (4 Monate).
Die Bearbeitungsfrist wird Ihnen postalisch mit der Annahme des von Ihnen beantragten Themas vom Prüfungsamt mitgeteilt. Sie muss unbedingt eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes 5.
Ist Ihre Abschlussarbeit angemeldet und es liegen Verzögerungsgründe wie Krankheit, Mutterschutz oder besondere über die Elternzeit hinausgehende familiäre Belastungen vor, kann die ständige Prüfungskommission im Einzelfall eine Verlängerung zulassen, sofern die Gründe durch Atteste glaubhaft gemacht werden. Mit diesem Anliegen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt 5.
Das Abschlusskolloquium dient der Reflexion der Abschlussarbeit und soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, sich mit dem gewählten Thema auseinander zu setzen und sich einer kritischen Diskussion zu stellen. Sie sollen dabei insbesondere zeigen, dass Sie in der Lage sind, im Rahmen des gewählten Themengebietes über die schriftliche Darstellung in der Abschlussarbeit hinaus, Thesen und Standpunkte zu entwickeln und diese in einer fachlichen Diskussion mit den Prüfenden zu vertreten. Dabei sollen Sie sich auch mit den in den Gutachten angeführten Kritikpunkten auseinandersetzen und diesbezüglich ggf. Richtigstellungen oder Erläuterungen vornehmen. Auch ist es hier wichtig, dass Sie die Erstellung Ihrer Arbeit sowie deren Reichweite rückblickend reflektieren.
Spätestens eine Woche vor dem Termin des Kolloquiums werden Ihnen die schriftlichen Gutachten der Prüfenden zugehen. Sie bereiten sich auf das Kolloquium vor, indem Sie ein Thesenpapier erarbeiten, welches Sie in die mündliche Prüfung mitbringen, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. In 3-4 Thesen sollte man zum einen wesentliche Ergebnisse der Arbeit, zum anderen bestimmte, in den Gutachten erwähnte Kritikpunkte ansprechen.
Sollten hinsichtlich des Kolloquiums weitere Unsicherheiten oder Beratungsbedarf bestehen, nehmen Sie bitte mit dem Erstprüfenden Kontakt auf.
Die Abschlussarbeit soll innerhalb von vier Wochen nach der Abgabe beim Prüfungsamt von den beiden Prüfenden begutachtet und bewertet werden. Die Note wird aus dem Durchschnitt der von den beiden Prüfenden festzusetzenden Einzelnoten gebildet. Das gilt auch für das Abschlusskolloquium.
Bei einer Differenz der Beurteilungen von mehr als einer ganzen Note bestellt die Ständige Prüfungskommission eine weitere Professor:in, die auch einer anderen Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland angehören können. In diesem Fall wird die Note der Abschlussarbeit aus dem Durchschnitt der von den drei Prüfenden festgestellten Einzelnoten gebildet.
Aus den Ergebnissen von Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet, die sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Einzelnoten ergibt. Dabei wird die Note der Abschlussarbeit doppelt gewichtet. Die Gesamtnote bildet sich also zu 2/3 aus der Note der Abschlussarbeit und zu 1/3 aus der Note des Abschlusskolloquiums.
Sehen Sie hierzu bitte in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung nach.
Die Abschlussarbeit und das Abschlusskolloquium können bei „nicht ausreichender“ Leistung einmal wiederholt werden. Wird das Abschlussmodul ein zweites Mal mit „nicht ausreichend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden.
Die Lehrenden des Instituts sowie das zuständige Prüfungsamt beraten Sie hierzu.
Bei inhaltlichen und formalen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit und dem Abschlusskolloquium, wenden Sie sich bitte immer an die Erstprüfenden.
Weitere spezifische Fragen können die Studienordnung und vor allem die Prüfungsordnung beantworten. Sollte dabei ein Sachverhalt unklar sein, können Sie sich an das Prüfungsamt 5 wenden.
Beteiligung und Studierendenvertretung
Die Fachschaft SOP setzt sich aus Studierenden aller Semester, sowohl Bachelor alsauch Master, zusammen. Gemeinsam vertreten wir alle SOPler:innen und sind so eure Ansprechpartner:innen bei allen Fragen Rund ums Studium. Wir stehen in engem Kontakt zu den Dozierenden und wollen vor allem eure Wünsche und Anregungen durchsetzen.
Habt ihr Sorgen, Kummer, Ideen oder wollt einfach mal zum Reden vorbeikommen, dann meldet euch bei uns!
Die Moderationswerkstatt (Mowesta) ist eine wichtige Beteiligungsstruktur des Instituts. Sie ist eine eigene Organisation von Studierenden, die in Modul 1 des BA SOP Lehrveranstaltungen anbietet.
- Das Sprechzeitenteam des Instituts berät Sie gerne.
- Sie können sich jederzeit an die Ansprechpersonen des Schutzkonzepts des Instituts für SOP wenden.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei der Ständigen Prüfungskommission des Instituts zu melden (pruefkommsop(at)uni-hildesheim.de).
- Die Fachschaft unseres Instituts hat auch immer ein offenes Ohr.
- Sie können sich auch an den AStA (den allgemeinen Studierendenausschuss) wenden.
- Es gibt auch eine Ideen- und Beschwerdestelle der Universität, an die Sie sich wenden können.
- Sie können in der Fachschaft des SOP-Instituts mitwirken.
- Außerdem können Sie sich ins StuPa (Studierendenparlament) wählen lassen. Genauere Infos dazu finden Sie auf der Seite des StuPa.
- Es gibt auf Facebook außerdem eine BIPOC-Hochschulgruppe.
- Auch gibt es an unserer Universität eine Students for Future Gruppe.
- Auf dieser Seite des ASTAs findet sich eine Auflistung von Initiativen, an denen man sich beteiligen und mitwirken kann und die vom StuPa anerkannt sind.
- Es gibt ebenfalls die Katholische Hochschulgemeinde und die Evangelische Studierendengemeinde.
Studienfinanzierung und Stipendien
Die Studienfinanzierung während des Studiums kann vielfältig sein, dazu gehören zum Beispiel BAföG, Stipendienprogramme, Sozialfonds, Darlehen und Jobs. Weitere Informationen dazu findest du hier.
- Eine Übersicht zum Thema Studiumsfinanzierung finden Sie hier.
- Rund um das Thema der Finanzen können Sie Hilfe bei der Sozialberatung des Studierendenwerks finden.
- Das Studierendenwerk bietet Beratung rund um das BAföG an. Genauere Infos und Terminvereinbarung finden Sie hier.
- Auch bei der Rechtberatung des AStA können Sie sich zum Thema BAföG beraten lassen.
Dazu gibt es Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Der BAföG-Antrag ist über das Studentenwerk OstNiedersachsen zu stellen und kann online oder auch vor Ort in Hildesheim gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Uni Hildesheim stellt bei ihren Informationen zu Studienfinanzierungen drei Stipendien vor: Das Deutschland-Stipendium, das Minerva-Kolleg und das Lore-Auerbach-Stipendium. Nähere Informationen zu den Stipendien und wie Sie sich bewerben können, finden Sie hier.
Nähere und aktuelle Informationen sowohl zu den Vergabekriterien (Studienleistungen, Engagement, familiärer Hintergrund) als auch zu den Voraussetzungen für den Bewerbungsprozess im Detail sind ebenfalls auf der Seite, unter den jeweiligen Reitern zu finden.
Studieren mit Kind
Alle Informationen sind hier zusammengefasst.
Auf der Seite des Prüfungsamts werden Sie darüber informiert, was Sie beim Besuch von Seminaren beachten sollten.
Das Lehr-und Forschungsreferat berät Sie und füllt ggf. gemeinsam mit Ihnen die Formulare aus.
Über diese Mail können Sie Kontakt aufnehmen:
sopkontakt(at)uni-hildesheim.de
Maßnahmen zum Ziel "familiengerechte Hochschule" sind hier zusammengefasst.