Außerschulisches Praktikum

Für das außerschulische Praktikum, das Sie im Bachelor Lehramt absolvieren, ist eine Anrechnung von Leistungen in vielen Fällen möglich. Anrechnungsfähig sind zum Beispiel:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  • eine mindestens einjährige selbständige Leitung einer Jugendgruppe u.v.m.

Die Möglichkeit der Anrechnung wird von Fall zu Fall geprüft.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt – hier können Sie ihren formlosen Antrag auf Anrechnung samt notwendiger Nachweise einreichen.