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Hinweise für Studierende, die nach dem Abschluss in Niedersachsen in Kindertageseinrichtungen tätig werden wollen

Hinweise für Studierende, die nach dem Abschluss in Niedersachsen in Kindertageseinrichtungen tätig werden wollen
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Information zur Ausnahmegenehmigung nach § 4 KitaG für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen mit Abschluss Bachelor oder Master Erziehungswissenschaft der Stiftung Universität Hildesheim
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Informationen zur Bescheinigung 100Tage/600h Praktikum
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Stellungnahme des Vorstands der Kommission Sozialpädagogik zum Urteil des OVG Bautzen zu Fragen der staatlichen Anerkennung von Universitätsabsolvent*innen sozialpädagogischer Studiengänge | 2019
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