+++ WICHTIG +++

Die Abgabe von schriftlichen Studienleistungen hat spätestens in der ersten Semesterwoche des folgenden Semesters zu geschehen. Nur in begründeten Ausnahmenfällen kann ein befristeter Aufschub von maximal 3 Wochen gewährt werden. Sonst erfolgt eine einmalige Mahnung auf sofortige Abgabe und bei Nichteinhaltung "Nicht-bestanden". 

Hinweise zu Plagiaten

Ein Plagiat (lat. plagiārius: Seelenverkäufer, Menschenräuber, frz. plagiaire: Dieb geistigen Eigentums) bedeutet die Verwendung von Textausschnitten oder ganzen Textpassagen aus Artikeln, Büchern und Darstellungen ohne Nachweis der Quelle, d.h. die Übernahme fremden Gedankenguts, sei es mit oder ohne wortwörtlichem Zitat. Eine Haus-, Seminar-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit ohne gekennzeichnete Übernahme dritter Texte oder Textstellen ist geistiger Diebstahl und eine Verletzung von Urheberrechten. Ein Plagiat bei einer Prüfungs-, Abschluss- oder Doktorarbeit wird als Täuschungsversuch entsprechend der einschlägigen Prüfungs- bzw. Promotionsordnung geahndet. Wird z.B. eine solche studentische Arbeit abgegeben, ist sie mit "nicht bestanden" bzw. „nicht ausreichend“ (Note 5,0) zu bewerten. In einem solchen Fall hat eine Anhörung sowie dann eine Meldung an das Prüfungsamt und die Ständige Prüfungskommission zu erfolgen. In einem festgestellten Wiederholungsfall oder aber auch bei der ersten Täuschung in einer Abschlussarbeit gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Die strafrechtlichen Folgen können auch nicht ausgeschlossen werden.

Eigenständigkeitserklärung

Eine Vorlage für eine verpflichtende Eigenständigkeitserklärung finden Sie hier.

Richtlinien für das Verfassen von Manuskripten

"Ein deutscher Professor, so heißt es, könne keinen Schritt tun, ohne eine Fußnote zu hinterlassen."
Herfried Münkler, Gelehrte Beigaben. Anthony Grafton über die Ursprünge der deutschen Fußnote (Rezension), in:
DIE ZEIT, 2.2.1996.

Unter "Downloads" finden Sie Merkblätter zum Erstellen schriftlicher Reflexionen und Hausarbeiten, die auch auf inhaltliche Gestaltungsfragen eingehen. Diese sollten Sie unbedingt beachten.

Aufbau

Manuskripte bestehen aus:

  1. Titelseite
    Titel der LV, Semester, Thema der Arbeit, VerfasserIn, E-Mail-Adresse, Modul, LV-LeiterIn, Datum der Abgabe
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Textteil
    Einleitung, Hauptteil (unterteilt in Kapitel unter Nutzung von bis zu drei Ebenen: I. II. III. etc.; 1. 2. 3. etc.; a), b), c) etc.), Zusammenfassung
  4. Literaturverzeichnis
  5. Eigenständigkeitserklärung

Formale Gestaltung

  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Schriftgrad: 12 pt
  • Zeilen pro Blatt: ca. 30
  • Seitennummerierung
  • Umfang: Der Seitenumfang ergibt sich aus der StO: Vorgesehen sind in Basismodulen 8-10 Seiten, in Aufbaumodulen 10-12 Seiten, in Vertiefungs-/Mastermodulen 12-15 Seiten, für die Bachelorarbeit 45 bis max. 50 Seiten sowie für die Masterarbeit 75 bis max. 80 Seiten. Die Seitenangaben beziehen sich auf den Text ohne Verzeichnisse und Anhänge.

Regeln für Zitate

  • Fußnoten im Text sind nummeriert und verweisen entweder auf das Seiten- oder das Textende.
  • Direkte Zitate und frei übernommene Gedanken sind mit Fußnotenzahlen zu kennzeichnen.
  • Eigene Zusätze im direkten Zitat sind zwischen eckige Klammern zu setzen: [sic!]
  • Weglassungen aus direkten Zitaten kennzeichnet man durch eckige Klammern: [...]
  • Als Anführungszeichen innerhalb eines Anführungszeichens benutzt man einfache Anführungszeichen: "Dabei zitierte die 'Kleine Deutsche Zeitung' mit Vorbehalt ..."
  • Bei Übernahme von direkten Zitaten aus der Fachliteratur, deren Original man nicht eingesehen hat, verwendet man im Fußnotenteil nach der Angabe des Originalbelegs die Anmerkung "zit. nach" oder "zit. in", dann folgt die Angabe des Sekundärwerkes: Vorarlberger Volksblatt, 2.12.1914, zit. n. Tiechl, Dornbirn im Ersten Weltkrieg, S. 54.
  • Halbzitate enden mit Anführungszeichen - Satzzeichen - Fußnote: ...und er verwies auf das "Goldene Zeitalter".2
  • Ganze Sätze oder Absätze als Zitate enden mit Satzzeichen - Anführungszeichen - Fußnote: "... werden wir dieses Land vor solchen Menschen beschützen."2
  • Wenn ein direktes Zitat länger als drei Zeilen ist, so ist dieses Zitat in einem eigenen Absatz (eingerückt, 1-zeilig) wiederzugeben.
  • Fremdsprachige Zitate (ital., franz., evtl. auch engl.) sollten in Übersetzung in den Fußnoten aufscheinen (oder umgekehrt).

Im Falle einer Übernahme wortwörtlicher Textpassagen ohne Kenntlichmachung der autorenschaftlich eindeutig identifizierbaren bzw. urheberrechtlich eindeutig nachweisbaren Quelle durch fehlende Zitation, werden abgegebene Hausarbeiten mit der Note 5 bewertet.
Im Falle später gewonnener Erkenntnisse dieser Art, bzw. im Falle schon benoteter Hausarbeiten werden die Noten nachträglich aberkannt und für ungültig erklärt. Bei Hausarbeiten (PS-, SE-Arbeiten) ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig, dass die Arbeit eigenständig, d.h. ohne fremde Hilfe, verfasst worden ist.

Regeln für Fußnoten

Oberster Grundsatz: durchgehend einheitliche, korrekte und vollständige Zitierweise!

Bibliographische Angaben sowie Belege von in der Arbeit verwendetem Material dienen dazu, das benützte Material - in der Regel Quellen und Literatur - eindeutig zu identifizieren sowie rasch und ohne Aufwand zu finden.

Bitte beachten Sie die Satzzeichen! Ihre richtige und konsequente Anwendung ist Bestandteil der einheitlichen Zitierweise.

I. Allgemeines

II. Beispiele

1. Selbständige Schriften

2. Aufsätze und Beiträge

 

3. Archivalien

Stück. Archiv, Bestand.
Otto Boerger an Ludo Moritz Hartmann, 24.7.1919. HHStA, Neues Politisches Archiv, Präsidium, Nachlass Otto Bauer, Karton 234, fol. 238 ff.
 
Aufzeichnung Troutbeck, 14.3.1946. PRO, FO 371/55117/C 39.
 
Flugblatt der illegalen NSDAP, o.D. VLA, Prs. 617/1937.

4. Internetressourcen

Hinweis "Internet als Informationsquelle" (pdf)
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Problematik mit Internet-Quellenangaben (Beleg-, Berufungsfunktion, Veränderbarkeit, Verschwinden usw.) wird folgendes erwartet:

Regeln für das Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen und Literatur werden getrennt aufgeführt. Daraus ergibt sich folgende Unterteilung:

- Quellen- und Literaturverzeichnis

       - Quellen

             - unedierte Quellen (sofern verwandt)

             - edierte Quellen

       - Literatur

  1. Grundsätzlich gelten hier die selben Regeln wie für Fußnoten. Die folgenden Punkte führen die Abweichungen von diesen Regeln auf:
  2. Alle in den Fußnoten aufscheinenden Bücher, Artikel und Materialien werden aufgelistet. Quellen und Fachliteratur werden gesondert aufgeführt, d.h. zuerst werden nach folgenden Regeln die Quellen aufgelistet, dann erst die Fachliteratur.
  3. Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch nach Nachnamen der Autoren (und zwar ggf. der Artikel und Aufsätze, nicht der Herausgeber der übergeordneten Werke) zu ordnen. Das bedeutet, hier wird zuerst der Nachname aufgeführt, dann (nach einem Komma) der Vorname. (Adelszusätze nach dem Vornamen gesetzt, also z.B. Bodo von Borries > "Borries, Bodo von") 
  4. Nach den einzelnen Werkangaben wird ein Punkt gesetzt.
  5. Bei Sammelwerken ist der daraus verwendete Aufsatz anzugeben (und nicht nur das Sammelwerk).
  6. Bei Artikeln und Aufsätzen sind die Seitenzahlen innerhalb des übergeordneten Werks (Zeitschrift, Sammelband) anzugeben. Ansonsten erfolgen keine konkreten Seitenangaben wie bei Fußnoten, da es nicht um bestimmte Aussagen, sondern um die Auflistung von Werken geht.

Zum Schluss ein Tipp: Nehmen Sie sich ein geschichtliches Fachbuch aus der Bibliothek und studieren dort das Quellen- und Literaturverzeichnis. Im Detail variieren die Zitationsweisen (!), aber im Wesentlichen sehen Sie hier, wie ein Literaturverzeichnis aussehen muss.