Studien-/Prüfungsleistungen

vendredi, 12. avril 2013 um 23:45 Uhr

Ab sofort ist in Absprache mit der Fachschaft zur Hebung der Qualität von
Studien- und Prüfungsleistungen nur noch EINE Wiedervorlage
zulässig/vorgesehen. Genügt eine eingereichte Leistung dann den Ansprüchen
in zentralen und vorher transparenten Kriterien nicht - insbesondere bei den
Zitierrichtlinien -, dann ist die Lehrveranstaltung endgültig nicht
bestanden.

Es werden bei Vergleichbarkeit bezogen auf den Arbeitsaufwand ab sofort
deutlich mehr Prüfungsformen angeboten als Reflexionen, Klausuren und
Hausarbeiten, sofern es die Rahmenbedingungen der jeweiligen
Lehrveranstaltung zulassen. Bitte sprechen Sie die Dozenten an.