B.Sc. Wirtschaftsinformatik (auslaufende PO 2014 sowie PO 2023)
B.Sc. Angewandte Informatik (PO 2023)
---> inkl. Studienvarianten Informationsmanagement und Informationstechnologie, Medieninformatik, Umweltinformatik
B.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik (auslaufende PO 2016)
M.Sc. Wirtschaftsinformatik (auslaufende PO 2014 sowie PO 2023)
M.Sc. Angewandte Informatik (PO 2023 & PO 2024)
---> inkl. Studienvarianten Informationsmanagement und Informationstechnologie, Umweltinformatik
M.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik (auslaufende PO 2016)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Informationswissenschaft (auslaufende PO 2015 sowie PO 2023)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Sprachwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (auslaufende PO 2015/16 sowie PO 2023)
M.A. Medientext und Medienübersetzung (auslaufende PO 2020 sowie PO 2024)
Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Medientext und Medienübersetzung PO 2020 (MuM), betroffene Studierende erhielten folgende schriftlichen Informationen dazu (Infoschreiben)
Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Angewandte Informatik PO 2023 (AINF) mit den Varianten -Informationsmanagement und Informationstechnologie (AINF-IMIT) sowie -Umweltinformatik (AINF-UINF), betroffene Studierende haben bereits diese schriftliche Informationen dazu erhalten (Infoschreiben)
Besucher- und Postanschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 4
Rosemarie Bierwirth
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.32)
31141 Hildesheim
Telefon: 0 5121 / 883 - 91330
E-Mail: pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de
Postfach: 608
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeiten (vor Ort)
dienstags 09:30 - 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 - 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeit aufgrund von persönlichen Kundengesprächen nicht garantiert werden kann! In der Regel erfolgt dann aber von mir an diesen Tagen ein Rückruf.
Telefonische Erreichbarkeit für gewöhnlich i.d.R. wochentags zwischen 08.00 und 13.30 Uhr, Ausnahme: Mittwochs nur per E-Mail!
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sachbearbeitung und Sprechzeiten:
23.12.2024 - 17.01.2025
Viele prüfungsrechtliche Fragen lassen sich bereits über die Hinweise/FAQ's auf meiner Internetseite klären: https://www.uni-hildesheim.de/dez3/pruefungsamt/pruefungsamt-4/
Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Infoline:https://www.uni-hildesheim.de/zsb/unser-angebot/beratung-information/campuscenter-der-universitaet-hildesheim/
Im Urlaubs- und Krankheitsfall greift üblicher Weise das Backoffice, welches ausschließlich über E-Mail (pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de) erreichbar ist, dort werden - i.d.R., aber ggf. verzögert -, folgende Anliegen durch die Hilfskraft bearbeitet:
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung.
Über die letzte Leistung können Sie alternativ das hier zum Download bereitstehende Formular ausfüllen und es Ihrem Prüfungsamt zukommen lassen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 10 Wochen zu rechnen.
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/abschlussarbeiten-upload/
Um nach dem 3. bzw. 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie i.d.R. 90 Leistungspunkte erbracht haben.
Studiengangsspezifische Ausnahmen der Punktegrenze sind:
- Bachelor IMIT bzw. WInf: Stichtag 3. Semester 55 LP / Stichtag 4. Semester 75 LP
Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Semesterende-Stichtag (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) erbracht wurden.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut.
Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen/Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular auf den allgemeinen Seiten des Prüfungsamtes unter "Formulare" oder unter folgendem Link:
Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, wenden sich als erstes mit Ihren Antragsunterlagen direkt an die für die Anrechnung/Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen/Fachstudienberater*innen!
Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien bei der jeweiligen Fachvertretung ein bzw. terminieren Sie dort einen Besprechungstermin.
Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
Erst danach werden die Anträge im Prüfungsamt eingereicht, welches weitere Genehmigungsschritte veranlasst. Sobald sämtliche Genehmigungen vorliegen, wird die anerkannte Leistung durch das Prüfungsamt verbucht.
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
Postanschrift:
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
Im Falle einer Erkrankung bei Prüfungen reichen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten bzw. in den jeweiligen Sekretariaten ein. Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche_r Dozent_in, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.
Sind Sie während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkrankt, reichen Sie das Attest innerhalb von 3 Werktagen in ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.
Alternativ zu den offenen Sprechstunden Ihrer Prüfungsamts-Sachbearbeiterin nutzen Sie bitte zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
2024_Aktuell gilt:
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens am in Ihrem Zulassungsschreiben mitgeteilten Termin als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.) Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, laden Sie Ihre Arbeit zusammen mit allen Anlagen in die universitäre Academic Cloud hoch und senden einen entsprechend freien Link an das Prüfungsamt.
Für die Notwendigkeit anderer Absprachen wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt, ggf. kann in solchen Fällen die Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, hier würde dann als Abgabezeitpunkt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel gelten.
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Abschlussarbeiten können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausnahme: M.A. IIM-SWIKK: Meldezeiträume gem. Beschluss der Ständig. Prüfungskommission v. 13.12.2016:
- für Bearbeitungszeit im SoSe: 01.-15. März d.J.
- für Bearbeitungszeit im WiSe: 01.-15. September d.J
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Sie müssen immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen:
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.
Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden liegt vor, Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission liegt vor) werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das Prüfungsamt geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen bekannt gegeben, entweder wird die Zulassung verwehrt oder Sie erhalten ein Zulassungsschreiben postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.
Das Zulassungsschreiben beinhaltet -wie beantragt- sowohl das genaue Thema der Abschlussarbeit, das konkrete Beginndatum, sowie das auf Sie zugeschnittene, festgelegte Abgabedatum. #
Für Änderungen in einem der festgelegten Punkte sind bei Bedarf gesonderte formlose Anträge zu stellen!
Ja.
Auf dem Antrag auf Erstellung der Abschlussarbeit (der genaue Wortlaut des Antrags kann je Studiengang abweichen) wird das Thema/Titel i.d.R. zwischen Prüfling und Erstprüfer*in abgesprochen. Thema und Bearbeitungszeitraum gehen Ihnen noch mal offiziell mit einem Zulassungsschreiben zu. Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut des ausgegebenen Themas.
Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt.
Eigenständige Änderungen des Titels sind nicht zulässig. Bei Bedarf einer Änderung des Themas/Titels bitte einen formlosen Antrag stellen, von Erstprüfer*in bestätigen lassen und im Prüfungsamt einreichen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Einreichen der Abschlussarbeit, dass der Titel Ihrer Arbeit mit dem ursprünglich ausgegebenen Titel übereinstimmt!
2024_Aktuell gilt: Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens zum mitgeteilten Termin in Ihrem Zulassungsschreiben als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.), beachten sie dabei eventuell gesonderte Sende-Mailadressen, die Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt worden sind. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, kann in diesem Fall die Abgabe über einen Link zur Academic Cloud oder alternativer Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten frühzeitig an das Prüfungsamt.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Nach Prüfung der Arbeit (Unterschrift der eidesstattlichen Versicherung nicht vergessen!) wird das abgegebene Exemplar an Ihre Prüfer*innen weitergeleitet. Für die Weiterleitung der Arbeit an die Institute (via Hauspost) ist mit 2 bis 4 Werktagen zu rechnen. In der vorlesungsfreien Zeit und bei "externen Prüfer*innen" kann es zu Verzögerungen kommen.)
Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein aussagekräftiges Attest (postalisch oder per E-Mail) beim Prüfungsamt einzureichen. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).
Sie stellen einfach Ihre Arbeit nicht über den Bibliothekslink ein.
Bei den früher üblichen gebundenen Abgaben mussten trotzdem 3 Exemplare abgegeben werden. Das dritte Exemplar wurde im Universitätsarchiv aufbewahrt.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.
Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform und auf dem jeweiligen Postweg vornehmen/abwickeln.
Bachelorleistungen können grundsätzlich nicht im Masterstudium eingebracht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium oder Teil der Bachelorprüfung waren. Ausnahme: Master WInf und IMIT: hier dürfen auf Antrag Module im Unfang von maximal 12 LP, die bei der Masterzulassung zur Auflage gemacht wurden, in den Master eingebracht werden.
Parallel zum 1. Mastersemester erfolgt die weitere Einschreibung im Bachelorstudium, wenn dort noch kein Abschluss vorliegt. Der Bachelorabschluss (180 LP) ist bis spätestens Ende des 1. Mastersemesters (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) nachzuweisen. Ihre persönliche Frist wird Ihnen m Master-Zulassungsschreiben mitgeteilt, welches Ihnen vom Immatrikulationsamt übermittelt wurde.
Es wird empfohlen das Formblatt 5 per E-Mail-Anhang an das zuständige Prüfungsamt zu senden. Der Nachweis kann aber auch über den ServicePoint oder im Briefkasten des zuständigen Prüfungsamtes eingeworfen oder auch direkt an Tagen der offenen Sprechstunde eingeholt werden.
Die Leistungspunkte werden allerdings nach Überprüfung manuell eingetragen und nach Unterschriftenrücklauf wie oberhalb beschrieben an Sie postalisch zurück geschickt.
Wahrscheinlich wird Ihnen in diesem Fall eine negative Bescheinigung ausgestellt. Das BAföG-Amt wird Sie darüber aufklären, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Das Formular ist ebenfalls im Prüfungsamt einzureichen, üblicher Weise direkt im ersten Semester. Des Weiteren ist es notwendig das Transcript of Records (Leistungsübersicht) Ihrer vorherigen Hochschule mitzubringen bzw. in Kopie abzugeben. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann. Bitte wenden Sie sich aus diesem Grund direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung mit einer Angabe bis zu wann Sie Ihren Studienabschluss planen im zuständigen Prüfungsamt ein.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Gelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen außerdem vom Prüfungsamt unterzeichnet werden.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Lassen Sie sich dazu vom Immatrikulationsamt beraten.
Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der letzten Leistung.
Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch rückwirkend verbucht werden, also wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben.
Ihre Zeugnisunterlagen werden allerdings erst erstellt, wenn alle Leistungen verbucht sind, denn erst dann zeigt das System auch Ihren Abschluss an.
Das Immatrikulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist (SoSe 01.03. / WiSe 01.09.) alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.
Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Lassen Sie sich dazu im Immatrikulationsamt beraten.
Das Immatrikulationsamt exmatrikuliert zu einem gewissen Zeitpunkt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben. Sie bekommen eine korrigierte Fassung der Bescheinigung, sobald dem Immatrikulationsamt eine Kopie Ihres Zeugnisses vorliegt. Diese Kopie wird direkt vom Prüfungsamt an das Immatrikulationsamt weitergeleitet.
Achten Sie grundsätzlich immer darauf, ihre aktuellen Adress-/Kontaktdatenänderungen über PLuS selbst zu hinterlegen, damit Sie erreichbar bleiben.
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Ihre Abschlussunterlagen werden automatisch erstellt, sobald im Prüfungsamt alle Leistungen vorliegen. Die Unterlagen gehen danach zur Unterschrift an die/den Dekan_in und den Prüfungsausschussvorsitz.
Anschließend werden Ihnen die Zeugnisunterlagen per Post zugeschickt.
Die Original-Urkunden werden üblicherweise bei einer Urkundenübergabefeier persönlich an Sie überreicht.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PLuS stets Ihre aktuelle Postanschrift und sonstigen Kontaktdaten zu hinterlegen!
Für den gesamten Prozess ist i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 3 - 10 Wochen zu rechnen.
Die Urkundenübergabefeiern finden einmal jährlich (üblicherweise im Juni) statt. Erst nach diesem Zeitraum können Urkunden wegen Nichtteilnahme direkt im Institutssekretariat angefordert werden.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier bis zehn Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Die Zweitschriften werden dann mit einem Aufdruck als solche gekennzeichnet sein, so dass sichtbar ist, dass es sich nicht um die Originaldokumente handelt.
Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master IMIT PO 2016 (mit Variante AI) (Inforschreiben mit Rücklaufformular)
Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master WInf PO 2014 (Inforschreiben mit Rücklaufformular)
Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master IMIT PO 2016 (mit Variante AI) (Inforschreiben mit Rücklaufformular)
Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Angewandte Informatik PO 2023 (AINF) mit den Varianten -Informationsmanagement und Informationstechnologie (AINF-IMIT) sowie -Umweltinformatik (AINF-UINF), betroffene Studierende haben bereits diese schriftliche Informationen dazu erhalten (Infoschreiben)
Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Medientext und Medienübersetzung PO 2020 (MuM), betroffene Studierende erhielten folgende schriftlichen Informationen dazu (Infoschreiben)
Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master WInf PO 2014 (Inforschreiben mit Rücklaufformular)