Prüfungsamt 4

B.Sc. Wirtschaftsinformatik (auslaufende PO 2014 sowie PO 2023)
B.Sc. Angewandte Informatik (PO 2023)
          ---> inkl. Studienvarianten Informationsmanagement und Informationstechnologie, Medieninformatik, Umweltinformatik
B.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik (auslaufende PO 2016)

M.Sc. Wirtschaftsinformatik (auslaufende PO 2014 sowie PO 2023)
M.Sc. Angewandte Informatik (PO 2023 & PO 2024)
           ---> inkl. Studienvarianten Informationsmanagement und Informationstechnologie, Umweltinformatik
M.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik  (auslaufende PO 2016)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Informationswissenschaft (auslaufende PO 2015 sowie PO 2023)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Sprachwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (auslaufende PO 2015/16 sowie PO 2023)
M.A. Medientext und Medienübersetzung (auslaufende PO 2020 sowie PO 2024)

Aktuelles

Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Medientext und Medienübersetzung PO 2020 (MuM), betroffene Studierende erhielten folgende schriftlichen Informationen dazu (Infoschreiben)

Bitte beachten Sie die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Master Angewandte Informatik PO 2023 (AINF) mit den Varianten -Informationsmanagement und Informationstechnologie (AINF-IMIT) sowie -Umweltinformatik (AINF-UINF), betroffene Studierende haben bereits diese schriftliche Informationen dazu erhalten (Infoschreiben)

Kontakt

Besucher- und Postanschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 4
Rosemarie Bierwirth
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.32)
31141 Hildesheim

Telefon: 0 5121 / 883 - 91330
E-Mail: pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de
Postfach: 608

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!

Offene Sprechzeiten (vor Ort)

dienstags 09:30 - 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 - 12:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeit aufgrund von persönlichen Kundengesprächen nicht garantiert werden kann! In der Regel erfolgt dann aber von mir an diesen Tagen ein Rückruf.

Telefonische Erreichbarkeit für gewöhnlich i.d.R. wochentags zwischen 08.00 und 13.30 Uhr, Ausnahme: Mittwochs nur per E-Mail!

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sachbearbeitung und Sprechzeiten:

23.12.2024 - 17.01.2025

Viele prüfungsrechtliche Fragen lassen sich bereits über die Hinweise/FAQ's auf meiner Internetseite klären: https://www.uni-hildesheim.de/dez3/pruefungsamt/pruefungsamt-4/
Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Infoline:https://www.uni-hildesheim.de/zsb/unser-angebot/beratung-information/campuscenter-der-universitaet-hildesheim/

Im Urlaubs- und Krankheitsfall greift üblicher Weise das Backoffice, welches ausschließlich über E-Mail (pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de) erreichbar ist, dort werden - i.d.R., aber ggf. verzögert -, folgende Anliegen durch die Hilfskraft bearbeitet:

  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten
  • Annahme eingereichter Abschlussarbeiten (Einreichung nur über die im Zulassungsschreiben bekanntgegebene E-Mail-Adresse!) und Weiterleitung an die Prüfenden
  • Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen

 

 

 

Allgemeine Formulare (zu weiteren Themen finden Sie Informationen auch hier: https://www.uni-hildesheim.de/dez3/pruefungsamt/formulare-und-hinweise/)

Datumsabfrage der letzten Prüfungsleistung / Zeugniserstellung

Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung.

Über die letzte Leistung können Sie alternativ das hier zum Download bereitstehende Formular ausfüllen und es Ihrem Prüfungsamt zukommen lassen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 10 Wochen zu rechnen. 

Eigenständigkeitserklärung

Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.

Antrag zur Aufnahme der Abschlussarbeit in die Universitätsbibliothek
  • Besonders gute Abschlussarbeiten können in den Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen werden. Voraussetzung ist die Bewertung
    - der Bachelorarbeit mit der Note 1,0 bzw.
    - der Masterarbeit mit der Note 1,5.

Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:

https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/abschlussarbeiten-upload/

 

Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)

Um nach dem 3. bzw. 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie i.d.R. 90 Leistungspunkte erbracht haben.
Studiengangsspezifische Ausnahmen der Punktegrenze sind:
- Bachelor IMIT bzw. WInf: Stichtag 3. Semester 55 LP / Stichtag 4. Semester 75 LP
Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Semesterende-Stichtag (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) erbracht wurden.

Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut.

Anrechnungs-/Anerkennungsantrag

Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen/Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular auf den allgemeinen Seiten des Prüfungsamtes unter "Formulare" oder unter folgendem Link:

Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, wenden sich als erstes mit Ihren Antragsunterlagen direkt an die für die Anrechnung/Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen/Fachstudienberater*innen!

Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien bei der jeweiligen Fachvertretung ein bzw. terminieren Sie dort einen Besprechungstermin.

Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.

Erst danach werden die Anträge im Prüfungsamt eingereicht, welches weitere Genehmigungsschritte veranlasst. Sobald sämtliche Genehmigungen vorliegen, wird die anerkannte Leistung durch das Prüfungsamt verbucht.

Anzeige der Schwangerschaft

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".

Wichtige Hinweise

FAQ

Schriftverkehr (per Post oder Mail)

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!

Mail:

  • Anfragen bzgl. der Leistungsübersichten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!
  • Bitte nutzen Sie für Mailanfragen ausschließlich diese Emailadresse: pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de

Postanschrift:

  • Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen (Themenzustellungen, Bescheide zur Verlängerung der Bearbeitungszeit etc.) auf die Daten im PWA zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PWA stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen!
  • Adressangaben auf dem Antragsformular für Bachelor- oder Masterarbeiten werden nicht automatisch in die Datenbank des Immatrikulationsamtes übernommen.
  • Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Wie gehe ich vor, damit meine an der Universität Hildesheim erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen verbucht werden können?

Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:

  • Bitte denken Sie daran, sich in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung bescheinigt bekommen wollen (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Ihre Prüfer_innen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen und sie werden demzufolge nicht auf dem Transcript of Records aufgelistet.
  • Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!
  • Bitte beachten Sie die indiviudellen An- und Abmeldefristen zu den einzelnen Leistungen!
  • Anleitung zur Online-Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich. Was kann ich tun?
  • Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale, Zusatzleistungen), können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden.
  • Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die Modulverantwortlichen (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.
  • Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der Modulverantwortlichen kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
  • Alternativ kann die Leistung auch direkt von der Dozentin / dem Dozenten mit detaillierten Angaben per E-Mail bestätigt werden.
Was ist bei schriftlichen Leistungsnachweisen zu beachten?
  • Verbucht werden können nur Leistungsnachweise, die als Original vorgelegt werden
  • Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig aus (vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer, Modul, Teilmodul) und geben Sie unbedingt an, in welchem Semester Sie die Leistung erbracht haben.
  • Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).
Ich habe mehr Veranstaltungen besucht, als laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen. Gibt es eine Möglichkeit, diese zusätzlichen Veranstaltungen in meinem Transcript of Records aufzuführen?
  • Diese Leistungen können als Freiwillige Zusatzleistungen auf dem Transcript of Records aufgelistet werden.
  • Dazu reichen Sie einen schriftlichen Leistungsnachweis im Prüfungsamt ein. Alternativ kann die Leistung auch direkt von der Dozentin / vom Dozenten per E-Mail bestätigt werden.
Ich benötige ein (unterschriebenes) Transcript of Records (Leistungsübersicht). Wie gehe ich vor?
  • Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig.
  • Benötigen Sie ein unterschriebenes Transcript of Records, reichen Sie bitte maximal 3 Ausdrucke davon beim Prüfungsamt oder am Servicepoint ein.
  • Im LSF werden im Online-Notenspiegel auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen.
  • Bei IMIT/WINF der PO-Versionen 2016/2014 wird das finale Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, von den nichtbestandenen Leistungen bereinigt sein. Bei den PO-Versionen 2023/2024 (WINF sowie die AInf-Varianten) gibt es keine bereinigte finale Version des Transcript of Records mehr.
Ich kann an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Im Falle einer Erkrankung bei Prüfungen reichen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten bzw. in den jeweiligen Sekretariaten ein. Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche_r Dozent_in, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.

Sind Sie während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkrankt, reichen Sie das Attest innerhalb von 3 Werktagen in ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.

Welche Möglichkeiten kann ich nutzen, um Abschlussarbeiten/Leistungsnachweise/Anträge abzugeben?

Alternativ zu den offenen Sprechstunden Ihrer Prüfungsamts-Sachbearbeiterin nutzen Sie bitte zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach des Sachbearbeiters im Neubau (EG)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (Es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)

2024_Aktuell gilt:

Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.

Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens am in Ihrem Zulassungsschreiben mitgeteilten Termin als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.) Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.

Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, laden Sie Ihre Arbeit zusammen mit allen Anlagen in die universitäre Academic Cloud hoch und senden einen entsprechend freien Link an das Prüfungsamt.

Für die Notwendigkeit anderer Absprachen wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt, ggf. kann in solchen Fällen die Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, hier würde dann als Abgabezeitpunkt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel gelten.

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Nach welcher Prüfungsordnung bzw. Studienordnung studiere ich?
  • Die Prüfungs-/Studienordnungen sowie Modulhandbücher finden Sie im Verkündungsblatt. Neueste/Überarbeitete Modulhandbücher der Studiengänge WINF/IMIT/AInf finden Sie über die Seite des Fachbereichs 4
  • Im LSF (im Bereich Studien- / Prüfungsleistungen - Notenspiegel) können Sie einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren.

 

Ich bin schwanger, was muss ich während meiner Schwangerschaft beachten?

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".

Bachelor- bzw. Masterarbeit

Gibt es bestimmte Termine für die Anmeldung der Arbeit?

Abschlussarbeiten können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Ausnahme: M.A. IIM-SWIKK: Meldezeiträume gem. Beschluss der Ständig. Prüfungskommission v. 13.12.2016:
- für Bearbeitungszeit im SoSe:  01.-15. März d.J.
- für Bearbeitungszeit im WiSe:  01.-15. September d.J

Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Arbeit anzumelden?

Sie müssen immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • B.Sc. IMIT sowie WInf: mind. 120 LP
  • M.Sc. IMIT sowie WInf: mind. 60 LP, abgeschl. Bachelorstudium
  • B.A. IIM in den Fassungen vom 15.07.2009, 25.09.2014, 23.07.2015, 17.12.2020: mind. 150 LP, abgeschlossenes Auslandsmodul
  • B.A. IKÜ in der Fassung vom 15.07.2009: mind. 150 LP, Auslandsaufenthalt oder Befreiung davon;
    in den Fassungen vom 11.06.2014, 10.06.2015, 25.10.2017, 23.09.1919: mind. 120 LP, Auslandsaufenthalt oder Befreiung davon
  • M.A. IIM-IW in den Fassungen von 19.07.2012, 11.06.2014 und ff: Nachweis laut PO § 22 Abs. 2 Nr. 2. eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung im Umfang von mindestens 50 LP aus den in Anlage 3 der Prüfungsordnung festgelegten Modulen sowie 20 LP aus dem Wahlpflichtfach, abgeschl. Bachelor
  • M.A. IIM-SWIKK  in den Fassungen von vom 19.07.2012, 11.06.2014 und 05.09.2016: Nachweis laut PO § 22 Abs. 2 Nr. 2. eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung im Umfang von mind. 50 LP aus den in Anlage 3 der Prüfungsordnung festgelegten Modulen sowie 20 LP aus dem Wahlpflichtfach, abgeschl. Bachelor
  • M.A. MUM in der Fassung vom 24.07.2020: mind. 85 LP aus den Modulen 1-6 und 9 sowie aus Modul 7 oder 8 erbracht, abgeschl. Bachelor

Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).

Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.

Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.

Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.

Was passiert, nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe? Wann darf ich beginnen zu schreiben?

Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden liegt vor, Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission liegt vor) werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das Prüfungsamt geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen bekannt gegeben, entweder wird die Zulassung verwehrt oder Sie erhalten ein Zulassungsschreiben postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.

Das Zulassungsschreiben beinhaltet -wie beantragt- sowohl das genaue Thema der Abschlussarbeit, das konkrete Beginndatum, sowie das auf Sie zugeschnittene, festgelegte Abgabedatum. #

Für Änderungen in einem der festgelegten Punkte sind bei Bedarf gesonderte formlose Anträge zu stellen!

Ist Thema und Titel das Gleiche?

Ja.

Auf dem Antrag auf Erstellung der Abschlussarbeit (der genaue Wortlaut des Antrags kann je Studiengang abweichen) wird das Thema/Titel i.d.R. zwischen Prüfling und Erstprüfer*in abgesprochen. Thema und Bearbeitungszeitraum gehen Ihnen noch mal offiziell mit einem Zulassungsschreiben zu. Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut des ausgegebenen Themas.

Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt.

Eigenständige Änderungen des Titels sind nicht zulässig. Bei Bedarf einer Änderung des Themas/Titels bitte einen formlosen Antrag stellen, von Erstprüfer*in bestätigen lassen und im Prüfungsamt einreichen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Einreichen der Abschlussarbeit, dass der Titel Ihrer Arbeit mit dem ursprünglich ausgegebenen Titel übereinstimmt!

Wo gebe ich meine Arbeit ab und was passiert dann?

2024_Aktuell gilt: Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens zum mitgeteilten Termin in Ihrem Zulassungsschreiben als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.)  Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, kann in diesem Fall die Abgabe über einen Link zur Academic Cloud oder alternativer Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten frühzeitig an das Prüfungsamt

Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Nach Prüfung der Arbeit (Unterschrift der eidesstattlichen Versicherung nicht vergessen!) wird das abgegebene Exemplar an Ihre Prüfer*innen weitergeleitet. Für die Weiterleitung der Arbeit an die Institute (via Hauspost) ist mit 2 bis 4 Werktagen zu rechnen. In der vorlesungsfreien Zeit und bei "externen Prüfer*innen" kann es zu Verzögerungen kommen.)

 

Was muss ich tun, wenn ich während der Bearbeitungszeit der Arbeit erkranke?

Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein aussagekräftiges Attest (postalisch oder per E-Mail) beim Prüfungsamt einzureichen. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).

Meine Arbeit soll nicht in der Bibliothek ausgestellt werden.

Sie stellen einfach Ihre Arbeit nicht über den Bibliothekslink ein.
Bei den früher üblichen gebundenen Abgaben mussten trotzdem 3 Exemplare abgegeben werden. Das dritte Exemplar wurde im Universitätsarchiv aufbewahrt.

Meine Arbeit soll in der Bibliothek ausgestellt werden. Was muss ich tun?
  • Besonders gute Abschlussarbeiten können in den Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen werden. Voraussetzung ist die Bewertung
    - der Bachelorarbeit mit der Note 1,0 bzw.
    - der Masterarbeit mit mind. der Note 1,5.

Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.

 

Wie melde ich die Abschlussarbeit an?
  • Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).

    Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.

    Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.

    Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.

  •  

    Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform und auf dem jeweiligen Postweg vornehmen/abwickeln.

Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Kann ich im ersten Mastersemester auch noch eine Lehrveranstaltung neu belegen, die mir für den Bachelorabschluss noch fehlt?
  • Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss lt. Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden.
  • Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester Bachelorleistungen zu absolvieren, die Ihnen noch zum Bestehen des Bachelorstudiums fehlen.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Masterleistungen kommt.
Ich habe dieses Semester nur noch eine Prüfung im Bachelorstudium, kann mich aber erst zum nächsten Semester zum Masterstudium bewerben – kann ich vorab schon Masterleistungen erbringen?
  • Prüfungs- und Studienleistungen dürfen grundsätzlich nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind.
  • Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist grundsätzlich nicht zulässig.
    Ausnahme: WInf und IMIT, hier erlauben die Ordnungen ein Einbringen von Masterleistungen in das Bachelorstudium.
  • Unrechtmäßig erworbene Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.
Wie viele Leistungspunkte kann ich in das Masterstudium "mitnehmen"?

Bachelorleistungen können grundsätzlich nicht im Masterstudium eingebracht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium oder Teil der Bachelorprüfung waren.  Ausnahme: Master WInf und IMIT: hier dürfen auf Antrag Module im Unfang von maximal 12 LP, die bei der Masterzulassung zur Auflage gemacht wurden, in den Master eingebracht werden.

Bis wann muss der Bachelorabschluss nachgewiesen werden?

Parallel zum 1. Mastersemester erfolgt die weitere Einschreibung im Bachelorstudium, wenn dort noch kein Abschluss vorliegt. Der Bachelorabschluss (180 LP) ist bis spätestens Ende des 1. Mastersemesters (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) nachzuweisen. Ihre persönliche Frist wird Ihnen m Master-Zulassungsschreiben mitgeteilt, welches Ihnen vom Immatrikulationsamt übermittelt wurde.

BAföG

Ich benötige einen Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums (Formblatt 5) für das BAföG-Amt, was muss ich tun?
  • Damit  das Formblatt 5 positiv vom Prüfungsamt bestätigt werden kann, muss eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten nachweislich im POS vorliegen. Dies kann schon nach dem 3. Fachsemester erfolgen oder nach dem 4. Fachsemester. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 3. bzw. 4. Fachsemesters (Stichtag 31.03. bzw. 30.9.) erbracht wurden. Das BAföG-Amt erteilt individuelle Nachreichungsfristen, aber auch bei jenen Fristen hat die Stichtagsfrist weiterhin Gültigkeit.
    Folgende Punktegrenzen sind festgelegt:
    - Bachelor IMIT / AInf bzw. WInf: Stichtag 3. Semester 55 LP / Stichtag 4. Semester 75 LP
     
  • Bitte reichen Sie das Formblatt 5 im zuständigen Prüfungsamt ein (Zeilen 2 - 9 sind bereits im Vorfeld durch Sie auszufüllen).
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular anschließend postalisch an Ihre festgelegte Postadresse zurückgeschickt, ebenso Formulare, die an ein anderes BAföG-Amt gehen (Auslands-BAföG).
    Die Bearbeitungszeit dauert üblicherweise bis zu zwei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit ggf. etwas länger)! Wenn eine Abholung des fertig ausgefüllten Formblatt 5 am Campus gewünscht ist, muss dies bitte abgesprochen werden.
    Wenn es mal ganz eilig ist, besprechen Sie aktuelle Möglichkeiten mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter im Prüfungsamt.
Muss ich für das Formblatt 5 in die Sprechstunde kommen?

Es wird empfohlen das Formblatt 5 per E-Mail-Anhang an das zuständige Prüfungsamt zu senden. Der Nachweis kann aber auch über den ServicePoint oder im Briefkasten des zuständigen Prüfungsamtes eingeworfen oder auch direkt an Tagen der offenen Sprechstunde eingeholt werden.
Die Leistungspunkte werden allerdings nach Überprüfung manuell eingetragen und nach Unterschriftenrücklauf wie oberhalb beschrieben an Sie postalisch zurück geschickt.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Formblatt 5?
  • Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschriften variieren. Mindestens 14 Tage müssen aber immer einkalkuliert werden. In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
  • Wenn es mal ganz eilig ist, besprechen Sie die aktuellen Möglichkeiten mit Ihrer/m Prüfungsamtssachbearbeiter/in.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die erforderlichen Leistungspunkte erreiche. Was nun?

Wahrscheinlich wird Ihnen in diesem Fall eine negative Bescheinigung ausgestellt. Das BAföG-Amt wird Sie darüber aufklären, was in einem solchen Fall zu tun ist.

Ich soll das Formular "Anrechenbare Semester" beim BAföG-Amt einreichen. Wer füllt mir dieses Formular aus?

Das Formular ist ebenfalls im Prüfungsamt einzureichen, üblicher Weise direkt im ersten Semester. Des Weiteren ist es notwendig das Transcript of Records (Leistungsübersicht) Ihrer vorherigen Hochschule mitzubringen bzw. in Kopie abzugeben. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann. Bitte wenden Sie sich aus diesem Grund direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Für die Fortsetzung meiner Berufsausbildungsförderung muss ich eine Prognosebescheinigung beim BAföG-Amt einreichen.

Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung mit einer Angabe bis zu wann Sie Ihren Studienabschluss planen im zuständigen Prüfungsamt ein.

Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Gelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen außerdem vom Prüfungsamt unterzeichnet werden.

Abschlussdokumente und Exmatrikulation

Wie lange kann ich immatrikuliert bleiben, wenn ich bereits alle Leistungen erbracht habe?

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Lassen Sie sich dazu vom Immatrikulationsamt beraten.

Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der letzten Leistung.

 

Was passiert, wenn zum beantragten Exmatrikulationsdatum noch nicht alle Leistungen verbucht sind?

Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch rückwirkend verbucht werden, also wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben. 

Ihre Zeugnisunterlagen werden allerdings erst erstellt, wenn alle Leistungen verbucht sind, denn erst dann zeigt das System auch Ihren Abschluss an.

Ich habe mich für das kommende Semester nicht zurückgemeldet, weil ich mein Studium dieses Semester beenden werde. Jetzt habe ich eine Mahnung vom Immatrikulationsamt bekommen. Was soll ich tun?

Das Immatrikulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist (SoSe 01.03. / WiSe 01.09.) alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.

Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Lassen Sie sich dazu im Immatrikulationsamt beraten.

Ich habe eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Grund "Fehlende Rückmeldung" bekommen, obwohl ich mein Studium beenden werde. Was nun?

Das Immatrikulationsamt exmatrikuliert zu einem gewissen Zeitpunkt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben. Sie bekommen eine korrigierte Fassung der Bescheinigung, sobald dem Immatrikulationsamt eine Kopie Ihres Zeugnisses vorliegt. Diese Kopie wird direkt vom Prüfungsamt an das Immatrikulationsamt weitergeleitet.

Ich bin das letzte Semester nicht in Hildesheim, was muss ich beachten?

Achten Sie grundsätzlich immer darauf, ihre aktuellen Adress-/Kontaktdatenänderungen über PLuS selbst zu hinterlegen, damit Sie erreichbar bleiben. 

Ich habe alle Leistungen erbracht. Wie und wann bekomme ich meine Abschlussunterlagen?

Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Ihre Abschlussunterlagen werden automatisch erstellt, sobald im Prüfungsamt alle Leistungen vorliegen. Die Unterlagen gehen danach zur Unterschrift an die/den Dekan_in und den Prüfungsausschussvorsitz.
Anschließend werden Ihnen die Zeugnisunterlagen per Post zugeschickt.

Die Original-Urkunden werden üblicherweise bei einer Urkundenübergabefeier persönlich an Sie überreicht.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PLuS stets Ihre aktuelle Postanschrift und sonstigen Kontaktdaten zu hinterlegen!

Für den gesamten Prozess ist i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 3 - 10 Wochen zu rechnen. 
Die Urkundenübergabefeiern finden einmal jährlich (üblicherweise im Juni) statt. Erst nach diesem Zeitraum können Urkunden wegen Nichtteilnahme direkt im Institutssekretariat angefordert werden.

Ich habe meine Abschlussdokumente aus dem Bachelor bzw. Master verloren. Was muss ich tun, damit ich eine Zweitschrift erhalte?

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier bis zehn Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.

Die Zweitschriften werden dann mit einem Aufdruck als solche gekennzeichnet sein, so dass sichtbar ist, dass es sich nicht um die Originaldokumente handelt.

B.Sc. IMIT - Informationsmanagement und Informationstechnologie // BSc AI - Angewandte Informatik mit Varianten IMIT / Medieninformatik / Umweltinformatik (ohne Data Sience)

Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master IMIT PO 2016 (mit Variante AI) (Inforschreiben mit Rücklaufformular)

  • Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist formlos über das Prüfungsamt anzumelden!
  • Umbuchungswünsche von Leistungen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie allerspätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusskolloquiums im Prüfungsamt angezeigt worden sind!
     

B.Sc. WInf - Wirtschaftsinformatik

Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master WInf PO 2014 (Inforschreiben mit Rücklaufformular)

  • Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist formlos über das Prüfungsamt anzumelden!
  • Umbuchungswünsche von Leistungen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie allerspätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusskolloquiums im Prüfungsamt angezeigt worden sind!

M.Sc. IMIT - Informationsmanagement und Informationstechnologie (ohne Data Analytics/ DA-fundamental / DA-advanced; -Software Engineering; -Cognitive Systems)

Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master IMIT PO 2016 (mit Variante AI) (Inforschreiben mit Rücklaufformular)

  • Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist formlos über das Prüfungsamt anzumelden!
  • Umbuchungswünsche von Leistungen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie allerspätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusskolloquiums im Prüfungsamt angezeigt worden sind!

M.Sc. WINF - Wirtschaftsinformatik

Infoschreiben zu den auslaufenden Prüfungsordnungen Bachelor und Master WInf PO 2014 (Inforschreiben mit Rücklaufformular)

  • Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist formlos über das Prüfungsamt anzumelden!
  • Umbuchungswünsche von Leistungen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie allerspätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusskolloquiums im Prüfungsamt angezeigt worden sind!