Prüfungsamt 2

Update: Neue BA-Ordnungen FB 2 - Praktikumsordnung verkündet (KKP, LSKJ, SK)

Es wurde 2022/2023 eine neue Studienordnungen für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (KKP) verkündet, sowie eine gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachlorstudiengänge des FB 2. In diesen Ordnungen ist die übliche Übergangsregelung abgedruckt: "Diese Neufassung [...] tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft." Bitte bewahren Sie Ruhe, Ihre derzeitige Ordnung hat noch bestand. Weiter heißt es in der Übergangsregelung der Studienordnung: "Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung in der bisher geltenden Fassung (Verkündungsblatt Heft 129 –Nr. 8 / 2017 vom 26.10.2017) unter Beachtung der Regelung des Absatzes 2 außer Kraft." d.h. die neue Ordnung gilt erst ab dem Wintersemester 22/23. Die alte Ordnung tritt also nicht sofort außer Kraft, es können nur keine Neueinschreibungen mehr in diese "alte" Ordnung vorgenommen werden. Sie haben ab dem 1.10.2022 noch eine Übergangszeit von sechs Semestern, d.h.: 6 Semester Zeit nach Ihrer bisherigen Ordnung zuende zu studieren - bis 30.09.2025 kann also noch der Abschluss erlangt werden. Ein Wechsel ist somit nicht zwingend erforderlich, es sei denn Sie laufen Gefahr über den 30.09.25 hinaus studieren zu müssen, das geht in der alten Ordnung dann nicht mehr und Sie müssen wechseln oder werden exmatrikuliert.

Gleiches gilt für die Ordnungen der Studiengänge "Kreatives-" bzw. "Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus" und "Szenische Künste" verkündet am 26.01.2022 in VKBL 170 und Heft 179 - Nr. 01 / 2023 (21.02.2023).

Update: Mit Heft 187 - Nr. 02 / 2024 (21.02.2024) des Verkündungsblatts wurde eine neue Studienordnung für den Bachelorstudiengang KKP verkündet, die zum WS 24/25 in Kraft treten wird. Entsprechend werden die Ordnungen von 2022/2023 außer Kraft treten und auch hier ist eine Übergangsfrist von 6 Semestern hinterlegt, die ab dem 01.10.2024 zu laufen beginnt. Abschlüsse nach den StO 2022/2023 sind demnach nur noch bis zum 30.09.2027 möglich.

 

Update: Die Praktikumsordnung zur Studienordnung 2022/2023 und nachfolgend 2024 liegt vor - Studierende der neuen StO beachten daher bitte die Hinweise im Modulkatalog der StO sowie der neuen gemeinsamen Praktikumsordnung (2024). Für Studierende nach alter Ordnung ändert sich nichts.

Übergangsregelung MA Kulturvermittlung

Im Mai 2024 haben wir mit dem Justiziariat abgestimmt, dass die Regelung zum Übergang (§30) aus der GPO 2024 (VKB 189/Nr4/2024) zum Masterstudiengang "Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste" der Regelung zum Übergang aus der StO 2023 (VKB 182) des gleichnamigen Studiengangs vorzuziehen ist. Das bedeutet im Wesentlichen: Der Übergang in die neue Ordnung soll nicht zwangsweise erfolgen sondern bis 30.09.2025 ermöglicht werden - wie es die Gemeinsame Prüfungsordnung vorsieht.

d.h. die Rückmeldung in den Studiengang KV ist letztmalig zum Sommersemester 2025 möglich und die ausstehenden Leistungen müssen spätestens bis zum 30.09.2025 erbracht sein.

Entsprechend wurde bereits über Aushänge informiert.

Studierende der anderen Masterstudiengänge des Fachbereichs beachten bitte ebenfalls die Übergangsregelung der GPO.

 

Offene Sprechzeiten

dienstags 09:30 – 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 – 12:30 Uhr

Für Personen, die nicht vor Ort in die Sprechzeit kommen können, wird bei Bedarf eine BBB-Sprechzeit angeboten. Die nächste findet am: 22.05.25 von 14 - 15 Uhr statt.

Raum: https://meet.gwdg.de/b/ste-vf2-ovp-zpr - Sie werden aus dem Wartebereich aufgerufen, sobald der Raum wieder frei ist.

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt 2 mittwochs nur per E-Mail erreichbar ist.

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Abwesenheiten des Prüfungsamtes 2 und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten bei Ihren Planungen!

In dieser Zeit (ausgenommen Schließzeiten und Feiertage) werden i. d. R. im Backoffice (ausschließlich erreichbar über pruefungsamt-2@uni-hildesheim.de) folgende Anliegen bearbeitet:

-Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
-Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
-Anmeldungen von Abschlussarbeiten

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Abwesenheiten:

  • 12.05.2025
  • 29. - 30.05.2025
  • 10.06.2025
  • 14.07.2025 – 01.08.2025

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus (LSKJ)

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus

Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (KKP)

Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (KKP)

Weitere Bachelorstudiengänge und -varianten

Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus (B.A.) - erlischt zum 30.09.2025

Die Rückmeldung in diesen Studiengang ist letztmalig zum Sommersemester 2025 möglich. Neueinschreibungen sind nicht mehr möglich.

Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.

Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (B.A.) - erlischt zum 30.09.2025
  • Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung

Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.

KuäP (B.A.+): Kulturpolitik im internationalen Vergleich

Bitte beachten: Mit einer Bewerbung um einen Studienplatz in der Studiengangsvariante: Kulturpolitik im internationalen Vergleich (KIV) stimmen Sie zu in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnungsversion Ihres Studiengangs zu wechseln.

 

Inlandsphase

  • Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung

Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.

 

Szenische Künste (B.A.)
  • Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung

Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.

Masterstudiengänge und -varianten

Inszenierung der Künste und Medien (M.A.)

für den Masterstudiengang: Inszenierung der Künste und der Medien wenden Sie sich bitte an Herrn Johannes Wolbring (Prüfungsamt 1), der die Betreuung zum 01.02.2020 übernommen hat.

Kulturvermittlung (M.A.)

ORDNUNGEN und HILFSMITTEL

Der Masterstudiengang Kulturvermittlung erlischt zum 30.09.2025, danach ist das Weiterstudieren nur mit einem Wechsel in den Nachfolgestudiengang Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste möglich.

Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden.

Studien- und Prüfungsordnung

 

UNTERLAGEN (Downloadlinks):

Studienbegleitend

Masterarbeit und -disputation

Studienabschluss

Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (KKT)

Work in Progress

ORDNUNGEN und HILFSMITTEL

Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden.

Studien- und Prüfungsordnung

 

UNTERLAGEN (Downloadlinks):

Studienbegleitend

Masterarbeit und -disputation

  • Protokoll Masterdisputation

Studienabschluss

Médiation Culturelle de L'Art (dt.-frz. Doppelmaster)

Doppelmaster: Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de l'Art (M.A.)

für die deutsch-französische Studienvariante des Masterstudiengangs Kulturvermittlung wenden Sie sich bitte an Frau Inka Weinhold (Prüfungsamt international).

Prüfungsordnung (in KV eingebettet)

Studienordnung (in KV eingebettet)

Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)

Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)

Studien- und Prüfungsordnung vom 05.09.2016 (ausgelaufen)

Studienordnung vom 26.10.2017 (ausgelaufen)

Studienordnung vom 23.09.2019

  • Modulübersicht (bitte der Studienordnung Anlage 1 entnehmen)

Unterlagen zum Download:

Vorlage Eigenständigkeitserklärung für Masterarbeit

Studiennachweis

Praktikumsnachweis

Protokoll mündliche Modulprüfung

Protokoll Masterdisputation

Anmeldung zur Masterarbeit

Anmeldung zur Masterdisputation

Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung

 

Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich beim Prüfungsamt gemeldet werden.

PKI (M.A.)

Philosophie und Künste interkulturell (M.A.)

 

Bitte beachten Sie, dass die Studien- und Prüfungsordnung 2017 am 30.09.2023 erlischt. Studierende haben letztmalig zum Sommersemester 2023 die Möglichkeit sich nach der alten Ordnung zurückzumelden. Danach ist ein Fortsetzen des Studiums nur mit Wechsel in die Ordnung von 2020 (Verkündungsblatt Heft 147 / 07.05.2020) möglich. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die möglichen Konsequenzen für Ihren Studienverlauf.

§ 6 StO 2020 Übergangsregelung (2): Studierende, die ihr Studium im Master-Studiengang Philosophie und Künste interkulturell (PKi) vor dem 01.10.2020 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2020 geltenden Studienordnung fort. Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung vom 26.10.2017 können letztmalig am 30.09.2023 erbracht werden. Auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt können Studierende in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.

Ausgelaufene Betreuungen

Diplomstudiengänge

Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (Diplom) - ehem. Kulturpädagogik - ausgelaufen
Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus (Diplom) - ausgelaufen
Szenische Künste (Diplom) - ausgelaufen


Diese Studiengänge nehmen keine Studierenden mehr auf.

Studien- und Prüfungsleistungen sind daher nicht mehr möglich.


Anfragen zu innerhalb des Diplomstudiums erbrachten Leistungen/Schriftstücken etc. sind schriftlich und eigenhändig unterschrieben unter Angaben wie Abschlussjahr / Studiengang / Matrikelnummer (ersatzweise Geburtstag u. -ort) und ggf. früherer Name postalisch zu richten an:

Prüfungsamt 2 /Schmidt
Archivanfrage Diplom
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Bei Anfragen von Dritten (Familienangehörigen etc.) ist zusätzlich der Nachweis über die Berechtigung zu erbringen (Vollmacht/Totenschein usw.).

Einige Ordnungen können noch hier online gefunden werden.

Dieses Formular ist zu verwenden, wenn aufgrund des unwiederbringlichen Verlusts eines originalen Zeugnisdokuments eine Zweitschrift ausgestellt werden soll.

Telefonische oder per E-Mail gestellte Anfragen können nicht beantwortet werden, wir bitten darum davon abzusehen.

Ausgelaufene Ordnungen (M.A.)
Ausgelaufene Ordnungen (B.A.)

Formular Fristverkürzung Einlesezeit

Wenn Sie mit Ihren Gutachter_innen vereinbart haben, dass weniger Zeit für das Einlesen in die Gutachten erforderlich ist, als Ihnen per Ordnung zusteht, dann bitte dieses Formular ausfüllen und vor der Abschlussprüfung den Prüfer_innen aushändigen.

Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

Zur unverzüglichen Vorlage beim zuständigen Prüfungsamt der Universität Hildesheim im Krankheitsfall während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.

Praktikumsanzahl und Dauer

Bachelor KUP,  KSKJ, LSKJ, SK (bis 2022): Im Verlaufe des sechssemestrigen Studiums sind insgesamt 12 Wochen Praktikum zu absolvieren, die sich wie folgt aufteilen: entweder es werden 2 Praktika von je 6 Wochen Länge in zwei unterschiedlichen Praktikumsinstitutionen oder ein Praktikum von 12 Wochen Länge in einer Institution absolviert. (Vergleiche hierzu die Praktikumsordnung: https://www.uni-hildesheim.de/qm/processmanagement/download.php?fileID=4585 )

KKP, LSKJ, SK: Im Verlaufe des sechssemestrigen Studiums sind insgesamt 12 Wochen Praktikum zu absolvieren, die sich wie folgt aufteilen: entweder es werden 2 Praktika von je 6 Wochen Länge in zwei unterschiedlichen Praktikumsinstitutionen oder ein Praktikum von 12 Wochen Länge in einer Institution absolviert. (Vergleiche hierzu die Praktikumsordnung: https://www.uni-hildesheim.de/qm/processmanagement/download.php?fileID=5104 )

Abgabe von Abschlussarbeiten

Abgabe von Abschlussarbeiten

***Aktuelle Änderungen***:

Abschlussarbeiten senden Sie bitte als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder das Hinterlegen in der Acedemic Cloud besprochen werden.

Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!

Abschlussarbeiten können derzeit weder im Prüfungsamt direkt noch am ServicePoint (Gebäude N, 1.OG im Atrium) oder der Telefonzentrale am Hauptcampus bzw. am CampusCenter abgegeben werden.

Bitte denken Sie daran eine Versicherung über das eigenständige Verfassen entsprechend der Ihnen übersandten Vorlage (siehe Themenstellungsschreiben) ausgefüllt und unterschrieben mit einzubinden.

Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass die Ihnen im Themenstellungsschreiben mitgeteilte Frist eine Ausschlussfrist ist. Es zählt der Eingangsstempel im Prüfungsamt, nicht der Poststempel. Ein Nichteinhalten der Frist führt unmittelbar zu einem Nichtbestehen der Prüfungsleistung.

Adressänderungen

Adressänderungen

Ihre Adresse hat sich geändert und Sie wollen trotzdem, dass Unterlagen Sie erreichen. Dann ändern Sie Ihre Anschrift bitte direkt im PLuS.

Hilfsmittel für Prüfer_innen

Bewertungshilfen für Prüfer_innen

Vorlage: Beurteilungsbogen für Hausarbeiten (ersetzt bei Abschlussarbeiten nicht das Gutachten)