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Informationen zur Rückmeldung
Bitte nehmen Sie Ihre Rückmeldung bis spätestens 01.03.2025 vor!
Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt in zwei Schritten:
1.) Überweisung der fälligen Gebühren innerhalb der Rückmeldefrist auf das Konto der Universität Hildesheim
2.) Eigenständige Buchung Ihrer Rückmeldung über das Portal für Lehre und Studium (PLuS). Wie genau das geht, erfahren Sie in unserer Kurzanleitung.
Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nur dann vor, wenn Sie im kommenden Sommersemester (01.04.2025 bis 30.09.2025) noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen! Bitte melden Sie sich nicht zurück, sofern Sie alle für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch im laufenden Sommersemester erbringen (also bis spätestens 31.03.2025) und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse und die Abschlussdokumente warten.
Rückmeldefrist für das SOMMERSEMESTER 2025:
15.01.2025 bis 01.03.2025
Wenn Sie sich für das Sommersemester 2025 beurlauben lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den entsprechenden Antrag im Portal für Lehre und Studium (PLuS) stellen. Im Portal finden Sie eine Kurzanleitung mit näheren Erläuterungen.
Der Semesterbeitrag beträgt 383 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Studierendenwerksbeitrag: 114 Euro
- Beitrag Studierendenschaft: 12,50 Euro
- Verkehrsticket (Deutschlandsemesterticket): 176,40 Euro
- Kulturticket: 5,10 Euro
- Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
- Langzeitstudierende zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro und den Semesterbeitrag (= insgesamt 883 Euro).
- Promotionsstudierende zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von 383 Euro.
Promotionsstudierende, die sich zu Zwecken des Promotionsstudiums mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters außerhalb Deutschlands aufhalten, können sich auf Antrag beim Immatrikulationsamt 4 (Inka Weinhold) vom Verkehrsticket befreien lassen. - Studierende, die parallel auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, melden sich bitte im Immatrikulationsamt 2.
- Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 114 Euro.
- Studierende mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben (nachzuweisen durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, versehen mit einer gültigen Wertmarke), zahlen 206,60 Euro.
- Austauschstudierende zahlen 308 Euro.
- Studierende der Weiterbildungsstudiengänge "Inklusive Pädagogik und Kommunikation", "musik.welt-Kulturelle Diversität in der musikalischen Bildung" und "Rechtspsychologie" zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Studiengebühr und 201,50 Euro (Semesterbeitrag abzüglich Verkehrsticket und Kulturticket).
Die für Ihre Rückmeldung erforderlichen Gebühren sind fristgerecht, d. h. spätestens bis zum 01. März 2025, auf das Konto der Universität Hildesheim zu überweisen:
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE48 2595 0130 0011 0055 44
SWIFT-BIC: NOLADE21HIK
Wichtiger Hinweis: Ratenzahlungen sind nicht möglich!
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Nachnamen und Vornamen und keinen sonstigen Text an.
Beispiel: „123456 Mustermann, Max“
Wichtig: Die Reihenfolge (zuerst Matrikelnummer, dann Name und Vorname) muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kann Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden und Ihre Rückmeldung reibungslos erfolgen!
Da die Daten von eingehenden Zahlungen automatisch verarbeitet werden, können Abweichungen vom vorgeschriebenen Verwendungszweck zu erheblichen Verzögerungen führen. Bitte achten Sie daher ganz besonders darauf, dass Ihre Matrikelnummer korrekt bei der Überweisung angegeben wird, da diese das maßgebliche Kriterium bei der automatischen Verarbeitung ist. Sofern Sie die Überweisung für Ihre Rückmeldung nicht selbst vornehmen, informieren Sie bitte unbedingt die Person, die die Überweisung für Sie durchführt.
Die Rückmeldung für das Sommersemester 2025 muss in der Zeit vom 15.01.2025 bis spätestens 01.03.2025 erfolgen. Die Rückmeldefrist ist zwingend einzuhalten! Die Universität Hildesheim behält sich vor, Ihnen den durch eine verspätete Zahlung im Rahmen eines Mahnverfahrens entstehenden Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Der Rückmeldezeitraum wird jedes Semester auf den Webseiten der Universität Hildesheim veröffentlicht. Zudem werden alle Studierenden per Rundmail über den Rückmeldezeitraum und die Modalitäten der Rückmeldung informiert.
Bitte tragen Sie in Ihrem und in unserem Interesse dafür Sorge, dass Sie sich fristgerecht rückmelden, um unnötigen Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren) und den verzögerten Zugriff auf Ihre Immatrikulationsbescheinigungen zu vermeiden.
§ 19 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt:
„Exmatrikuliert ist zum Ende des Semesters, wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb der Frist rückmeldet oder fällige Abgaben oder Entgelte nicht innerhalb der Frist bezahlt."
Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.
Nur wer die erforderlichen Gebühren fristgerecht und vollständig an die Universität Hildesheim überweist und die Rückmeldung im Portal für Lehre und Studium (PLuS) bucht, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der UNI-Card an einer der Validierungsstationen verlängern und auf die Immatrikulationsbescheinigungen zugreifen..
Weitere Informationen zur UNI-Card bekommen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir unser Mahnverfahren für die Rückmeldung umgestellt haben: Studierende, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, erhalten die Mahnung/Zahlungserinnerung nicht mehr per Briefpost sondern ausschließlich im Portal für Lehre und Studium als digitales Dokument.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte über das "Portal für Lehre und Studium (PLuS)" vor.
Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Studierende sind gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Hausarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen!