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Schließfächer
- Wen kontaktiere ich bei Fragen?
- Kann ich Jacken und Taschen mit in die UB nehmen?
- Kann ich Bücher und Unterlagen länger in der UB einschließen?
- Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?
- Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?
- Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?
- Wo finde ich die Dauerschließfächer?
- Was darf ins Dauerschließfach?
- Was darf NICHT ins Dauerschließfach?
- Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?
- Wie gehe ich vor, wenn ich den Schlüssel verloren habe?
- Was muss ich noch beachten?
Wen kontaktiere ich bei Fragen?
- die Information der UB
- per E-Mail
- per Telefon unter +49 5121 883-93010 (zu den Öffnungszeiten)
- Sprechen Sie uns gerne auch persönlich an!
Kann ich Jacken und Taschen mit in die UB nehmen?
Ja, aktuell können Sie Ihre Jacken und Taschen mit in die Bibliothek nehmen. Sie können diese für die Dauer Ihres Besuches aber auch in unseren Schließfächern einschließen. Sie finden diese Schließfächer im Eingangsbereich der Bibliothek. In unserem Blog erklären wir, wie die Schließfächer funktionieren.
Kann ich Bücher und Unterlagen länger in der UB einschließen?
Die normalen Schließfächer können nur während unserer Öffnungszeiten genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es aber noch über 100 Dauerschließfächer und 3 Bücherwagen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können.
Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?
- alle angemeldeten Nutzenden der Bibliothek
- ein Schließfach pro Person
Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?
- an der Information der UB
- Der Schlüssel wird mittels Barcode auf dem Bibliothekskonto verbucht.
- Sollte einmal keins frei sein, können Dauerschließfächer an der Information auch vorgemerkt werden.
Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?
- 4 Wochen
- Eine Verlängerung ist bis zu 4-mal über den HilKat möglich, sofern es keine Vormerkung gibt.
Wo finde ich die Dauerschließfächer?
Die Dauerschließfächer finden sich in der Nähe der Information.
Dort müssen auch die Bücherwagen am Ende des Tages wieder geparkt werden, wenn sie von dort weg bewegt wurden.
Was darf ins Dauerschließfach?
- Bücher der UB, die auf dieselbe Person wie das Dauerschließfach ausgeliehen sind
- eigene Materialien
Was darf NICHT ins Dauerschließfach?
- Präsenzexemplare (z.B. Bücher aus Semesterapparaten, Zeitschriftenhefte und -bände)
- Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
- nicht ordnungsgemäß entliehene Medien
Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?
- Ja, wenn der Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
- Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
Wie gehe ich vor, wenn ich den Schlüssel verloren habe?
Bei Verlust des Schlüssel müssen die Kosten für ein neues Schloss getragen werden.
Was muss ich noch beachten?
- Geräumte Inhalte werden als Fundsachen behandelt.
- Die UB haftet NICHT für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien in den Dauerschließfächern.
- Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
- Die UB ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.