Nutzungsordnung für das Literaturarchiv
Zusätzlich zur Benutzungsordnung des Literaturarchivs gilt die allgemeine Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Hildesheim.
- Das Literaturarchiv der Universitätsbibliothek Hildesheim (im folgenden "Archiv" genannt) kann für wissenschaftliche, literarische und publizistische Arbeiten und Studien kostenlos benutzt werden. Entgelte oder Gebühren müssen für besondere Leistungen wie Kopien, Fotos und deren Nutzung erhoben werden. Es gelten die offiziellen Gebühren- und Entgeltbestimmungen der Universitätsbibliothek.
- Das Archiv ist montags - freitags von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.
- Jeder Benutzer stellt bei der Bibliotheksleitung einen Benutzungsantrag. Ist dieser genehmigt, ist ein Benutzungsvertrag zwischen dem Archiv und dem Benutzer geschlossen. Die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek ist Bestandteil des Benutzungsvertrags. Der Benutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Archiv entstehen, wenn er sie nicht einhält. Die Benutzung erfolgt im Literaturarchiv; dort liegt ein Benutzungsbuch aus. In dieses Buch trägt sich der Benutzer täglich ein. Die Benutzer- und Benutzungsdaten werden elektronisch erfasst und gespeichert. Die Weitergabe der gespeicherten Daten an Außenstehende ist dem Archiv nicht erlaubt. Zur Weitergabe des Arbeitsthemas eines Benutzers an andere bedarf es dessen ausdrücklicher Zustimmung.
- Die Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, möglichst im voraus Ankunft und voraussichtliche Dauer des Aufenthalts sowie ihre Benutzungswünsche schriftlich mitzuteilen.
- Mäntel, Mappen und größere Handtaschen dürfen nicht in das Literaturarchiv mitgenommen werden. Im Eingangsbereich der Universitätsbibliothek stehen Garderobenschränke zur Verfügung. Eine Haftung für die dort aufbewahrten Gegenstände kann nicht übernommen werden. Ebenso ist eine Haftung für alle mitgebrachten Wertgegenstände und für Geld im gesamten Bibliotheksbereich ausgeschlossen.
- Rauchen, Essen und Trinken sind im Literaturarchiv nicht gestattet. Es wird um Ruhe gebeten; der Gebrauch von Mobiltelefonen ist dort nicht erlaubt.
- Das Archiv erteilt aufgrund seiner Kataloge und Bestände mündlich und schriftlich nach bestem Wissen Auskunft, soweit es seine Arbeits- und Personalsituation gestattet.
- Das Archiv haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
- Keine Benutzung im Sinne dieser Benutzungsordnung sind:
- die Ausstellung von Archivbeständen sowie die Entleihe für diesen Zweck
- Editionen und Faksimilierungen von Handschriften, Graphiken oder Fotografien
- die Herstellung und die Vervielfältigung von Fotos und anderen Kopien durch den Benutzer oder im Auftrag des Benutzers zu gewerblichen Zwecken
- die Bestellung von Archivbeständen zur Herstellung von Reprintvorlagen
In diesen oder sonstigen Fällen, die nicht der Benutzungsordnung unterliegen, ist jeweils eine besondere Vereinbarung mit dem Archiv erforderlich. - Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch besondere Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann der Benutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung des Archivs ausgeschlossen werden. Das Benutzungsrecht ist somit jederzeit widerrufbar; ein solcher Widerruf ist sofort wirksam. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benutzung. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Verpflichtungen des Benutzers bleiben auch nach dem Widerruf des Benutzungsrechts bestehen.
- Das Rechtsverhältnis zwischen Archiv und Benutzer ist privatrechtlich.
- Die Benutzungsordnung ist vom Senat der Universität Hildesheim am 29.05.2002 beschlossen worden.
Hildesheim, den 04.06.2002