Forschungspool
Räume eröffnen und Qualität steigern
Mit den Förderungen aus dem Forschungspool eröffnet die Universität ihren Wissenschaftler*innen größere Handlungsspielräume, um die Qualität, Quantität und Vielfalt der Forschung an der Universität weiter zu steigern. Die Mittel aus dem Pool werden eingesetzt, um gezielt Forschungsvorhaben und die Unterstützung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase zu fördern. Bedarfsbezogen können kleinere bis mittlere Summen für diverse Maßnahmen für eine möglichst flexible Forschungsunterstützung beantragt werden. Ein Antrag muss in direktem Zusammenhang mit einem Forschungsvorhaben oder der Förderung von Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase stehen.
Was wird gefördert?
Beantragbar sind Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit
- der Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines Forschungsvorhabens
- der Unterstützung beim Abschluss eines Forschungsvorhabens
- dem wissenschaftlichen (auch internationalen) Austausch
- internationale Aufenthalte speziell für promovierte WiMis oder LfBA
- Beratung/Coaching/Retreats für eine Arbeitsgruppe oder Einzelne
- der Organisation von wissenschaftlichen Tagungen/Konferenzen
- der Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase
- Publikationen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftler*innen, die an der Universität Hildesheim beschäftigt sind.
Gibt es Antragsfristen?
Nein, es gibt keine festen Stichtage. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wie wird über die Anträge entschieden?
Die Förderentscheidung fällt der/die Vizepräsident*in für Forschung und Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase in Abstimmung mit der Stabsstelle Forschung und Transfer. Als Kriterium für die Entscheidung wird insbesondere herangezogen, welchen Nutzen die geplante Maßnahme für das Forschungsvorhaben / die Nachwuchsunterstützung hat und welche Ziele mit der Maßnahme und dem Vorhaben verbunden sind. Hierbei werden Maßnahmen mit höherem erwartbarem Nutzen bevorzugt bewilligt. Bei Konkurrenzsituationen wird zudem herangezogen, inwiefern es für die geplante Maßnahme auch andere Möglichkeiten der Förderung (extern oder intern) gibt. Die Antragsteller*innen werden ggf. über diese Fördermöglichkeiten informiert.
Kontakt
Stabsstelle Forschung und Transfer
Markus Weißhaupt
Tel.: +49 5121 883-90120
markus.weisshaupt(at)uni-hildesheim.de