Unipark ist ein Projekt von Questback. Der Online-Umfrage-Anbieter hat Befragungs- und Feedbacklösungen entwickeln können, die auch für unsere Forscherinnen und Forscher interessant sind.
Das Methodenbüro an der SUH stellt Unipark zu Verfügung. Das Methodenbüro ist ein Angebot des Fachbereich 1 für Erziehungs- und Sozialwissenschaften.
Zur Unterstützung von Erhebungen bietet es Hilfe und für Promovierende und Mitarbeitende der SUH sowie Bereitstellung von Software-Diensten für Online-Umfragen.
Die Daten werden in deutschen ISO zertifizierten Rechenzentren gehostet. Die Umfrage-Software ist DSGVO-konform. Der deutsche Unternehmenssitz ist in Köln. Der Firmenhauptsitz befindet sich in Oslo, Norwegen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten finden Sie hier: https://www.questback.com/de/eu-datenschutz-grundverordnung/
Dieses Tutorial zeigt den grundsätzlichen Aufbau von Unipark:
„Die Erhebung, Verarbeitung und Auswertung von personenbezogenen Daten muss künftig nahtlos dokumentiert werden. Vor der Verarbeitung von Daten sind jeweils der Zweck der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage festzulegen. Zudem schreibt die DSGVO Unternehmen zahlreiche Informationspflichten vor.
Auch die Anforderungen an die Einholung wirksamer Einwilligungen haben sich verschärft.“
Im Bereich Forschungsdatenmanagement gibt es sehr viele Fragen bezüglich der Einwilligungen und zu den rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Unipark.
Zur Erinnerung zwei wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen:
- die Einwilligung setzt zunächst eine freiwillige Entscheidung voraus
– nach der Datenschutz-Grundverordnung kann eine Willensbekundung nur freiwillig sein, wenn die betroffene Person „eine echte oder freie Wahl hat und somit in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden“ (Erwägungsgrund [ErwGr] 42 DSGVO) - die betroffene Person muss ihre Einwilligung „in informierter Weise“ erteilen
– das setzt voraus, dass die betroffene Person mindestens weiß, wer der Verantwortliche ist und für welchen Zweck ihre Daten verarbeitet werden sollen. Insgesamt muss die Unterrichtung die betroffene Person in die Lage versetzen, zu wissen, dass und in welchem Umfang sie ihre Einwilligung erteilt (ErwGr 42 DSGVO).
DSGVO Vorlagen müssen immer an Ihre Gegebenheiten angepasst werden.
Weitere Auskünfte erteilt der Datenschutzbeauftragte apl. Prof. Dr. Thomas Mandl: https://www.uni-hildesheim.de/datenschutz/
Quellen
https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/