Ordnungen, Merkblätter und Vereinbarungen
Promotionsordnungen
Die aktuellen Promotionsordnungen und weitere Dokumente finden Sie auf den u.g. Internetseiten. Für die administrative Begleitung und Durchführung der Promotionsverfahren sind die Dekanate unserer Fachbereiche zuständig. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnnen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls dort.
Betreuungsvereinbarungen
Ordnungen und Richtlinien für Juniorprofessuren (mit Tenure-Track)
Aktuelle hochschulweite Ordnungen für Berufungsverfahren, Richtlinien zur Zwischen- und Tenure-Evaluation sowie die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit finden Sie unter den folgenden Links:
- Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professor:innen und zur Bestellung von Juniorprofessor:innen (Neufassung) [LINK]
- Richtlinie zur Zwischen- und Tenure-Evaluation an der Universität Hildesheim (Neufassung) [LINK]
- Ordnung zur Gewährung einer Professur auf Lebenszeit im Tenure-Track-Verfahren an der Universität Hildesheim (Neufassung) [LINK]
- Muster-Zielvereinbarung [LINK]
Für die Promotion an der Universität Hildesheim wird ein akademischer Studienabschluss benötigt, wie ein Masterabschluss, ein Staatsexamen, Diplom oder Magister. Zum Promotionsverfahren gehören die Anfertigung einer Dissertationsschrift, eine mündliche Prüfung und die Veröffentlichung der Dissertation. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt der von der Universität Hildesheim mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fachbereich den akademischen Grad „Doktor“, ergänzt um die jeweilige Fachrichtung, z. B. Dr. phil., Dr. rer. nat. oder Dr. rer. pol.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen an den verschiedenen Fachbereichen erhalten Sie in den jeweiligen Dekanaten der Universität Hildesheim.
Allgemeine Informationen: Hochschulkompass [LINK]