Für die Promotion an der Universität Hildesheim wird ein akademischer Studienabschluss benötigt, wie ein Masterabschluss, ein Staatsexamen, Diplom oder Magister. Zum Promotionsverfahren gehören die Anfertigung einer Dissertationsschrift, eine mündliche Prüfung und die Veröffentlichung der Dissertation. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt der von der Universität Hildesheim mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fachbereich den akademischen Grad „Doktor“, ergänzt um die jeweilige Fachrichtung, z. B. Dr. phil., Dr. rer. nat. oder Dr. rer. pol. 

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen an den verschiedenen Fachbereichen erhalten Sie in den jeweiligen Dekanaten der Universität Hildesheim.

Allgemeine Informationen: Hochschulkompass [LINK]