Beim Forschen und Publizieren müssen rechtliche Rahmenbedingungen zum Urheberschutz, zur Nutzung von Forschungsdaten und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten beachtet werden.

Unten führen wir grundsätzliche urheberrechtliche Fragen und Antworten auf. Darum sind Einzelfälle nicht berücksichtigt.

Gern unterstützen wir Sie bestmöglich bei allen Fragen im Kontext Urheber- und Nutzungsrechte sowie Lizenzen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Justiziariat im Dezernat 1.

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Forschungsdatenmanagement und Publizieren

Wo finde ich Hilfe zu rechtlichen Aspekten im Forschungsdatenmanagement?

Hilfestellungen zu rechtlichen Aspekten im Forschungsdatenmanagement finden sie hier.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Autor*in bzw. Urheber*in?

Sie können sich über das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)“ (UrhG) u.a. hier informieren. Bitte beachten Sie mögliche Neuerungen sowie Bekanntmachungen.

Was muss ich beim Zitieren von Texten und Abbildungen beachten?

Sowohl bei Text- als auch bei Bildzitaten ist das Urheberrechtsgesetz § 51 zu beachten. Sofern Sie sich inhaltlich in Ihrem Werk mit den zitierten Passagen und Bildern auseinandersetzen und zwar in einem angemessenen wissenschaftlichen Rahmen, gilt i.d.R. das Bild-/Zitatrecht. Allerdings müssen Sie die Quelle als solche in angemessener Weise kenntlich machen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Wenn Sie hingegen Zitate oder Abbildungen als Schmuckelement oder zu einleitenden Zwecken verwenden, müssen Sie i.d.R. vorab die Rechte klären.

Was beinhaltet das Zweitveröffentlichungsrecht?

Das Zweitveröffentlichungsrecht gemäß § 38 Art. 4 UrhG erlaubt es Ihnen unter bestimmten Bedingungen (z. B. Zweitveröffentlichung zwölf Monate nach Erscheinen der Erstveröffentlichung), Ihre wissenschaftlichen Artikel, die in Zeitschriften oder Sammelbänden erschienen sind, zusätzlich im Open Access auf einem nicht kommerziellen Publikationsserver wie HilPub frei zugänglich zu machen. Damit wird die Sichtbarkeit Ihrer Publikation deutlich erhöht, was insbesondere für kumulative Dissertationen interessant ist. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an uns.

CC-Lizenz/Creative-Commons-Lizenz

Was ist eine Creative-Commons-Lizenz?

Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) stellen einen einfachen, rechtssicheren Weg dar, Ihr Werk auf eine Weise verfügbar zu machen, welche die Verbreitung und Nachnutzung des Werkes fördert. Ohne CC-Lizenz gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Sie als Urheber*in des Werks bzw. durch Rechteinhaber*innen (z. B. ein Verlag) gestattet. Benutzer*innen der Dokumente sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Wann gelten das Urheberrecht und wann die Creative-Commons-Lizenzen?

Das Urheberrecht und die CC-Lizenzen können sich ergänzen, aber auch widersprechen. Erfahren Sie hier, wann welche Regelung greift.