Förderrichtlinien

  1. Es werden ausschließlich Zeitschriftenartikel von Angehörigen der Universität Hildesheim gefördert, die als «submitting» bzw. «corresponding author» für die Bezahlung von Publikationsgebühren verantwortlich sind.
  2. Gefördert werden Artikel in Open Access-Zeitschriften, deren Beiträge unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei zugänglich sind. Die Förderung einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften ist nicht förderfähig.
  3. Die Zeitschrift muss über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren verfügen (in der Regel Peer Review).
  4. Pro Aufsatz werden Publikationsgebühren mit bis zu 1.500 € (inkl. Steuern) gefördert. Eine anteilige Förderung bei höheren Publikationsgebühren ist möglich. Die Ko-Finanzierung durch Drittmittelgeber ist durch die Antragsteller*innen anzugeben.
  5. Je submitting author können maximal zwei Veröffentlichungen im Jahr gefördert werden.
  6. Anträge zur Förderung von Open Access-Beiträgen können nach der Annahme des Manuskripts durch den Verlag bzw. die Herausgeber*innen der Zeitschrift per Web-Formular bei der Universitätsbibliothek Hildesheim gestellt werden.
  7. Jede geförderte Publikation muss folgenden Hinweis auf die Förderung durch die Universität Hildesheim enthalten: «We acknowledge financial support by Stiftung Universität Hildesheim.» bzw. «Dieser Beitrag wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Universität Hildesheim publiziert.»
  8. Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, der Universitätsbibliothek Hildesheim (UB) die URL bzw. den DOI des geförderten Beitrages mitzuteilen und die Zweitveröffentlichung des geförderten Open Access-Artikels auf dem Publikationsserver HilPub der UB zu ermöglichen. Falls der geförderte Beitrag nicht mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen ist, müssen die Antragsteller*innen für die Zweitveröffentlichung beim betreffenden Verlag eine Genehmigung einholen.
  9. Für die Zahlung der Publikationsgebühren sind die Antragsteller*innen selbst verantwortlich. Zahlungen müssen aus Kostenstellen und Aufträgen der Universität Hildesheim vorgenommen werden. Diese Kostenstellen bzw. Auftragsnummern werden im Web-Formular zur Antragstellung abgefragt. Nach Bewilligung des Förderantrags wird der Förderbetrag auf die angegebene Kostenstelle bzw. Auftragsnummer gebucht.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns per Mail oder per Telefon unter: +49 5121 883-93084.