Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
- Es werden ausschließlich Zeitschriftenartikel von Angehörigen der Universität Hildesheim gefördert, die als «submitting» bzw. «corresponding author» für die Bezahlung von Publikationsgebühren verantwortlich sind.
- Gefördert werden Artikel in Open Access-Zeitschriften, deren Beiträge unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei zugänglich sind. Die Förderung einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften ist nicht förderfähig.
- Die Zeitschrift muss über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren verfügen (in der Regel Peer Review).
- Pro Aufsatz werden Publikationsgebühren mit bis zu 1.500 € (inkl. Steuern) gefördert. Eine anteilige Förderung bei höheren Publikationsgebühren ist möglich. Die Ko-Finanzierung durch Drittmittelgeber ist durch die Antragsteller*innen anzugeben.
- Je submitting author können maximal zwei Veröffentlichungen im Jahr gefördert werden.
- Anträge zur Förderung von Open Access-Beiträgen können nach der Annahme des Manuskripts durch den Verlag bzw. die Herausgeber*innen der Zeitschrift per Web-Formular bei der Universitätsbibliothek Hildesheim gestellt werden.
- Jede geförderte Publikation muss folgenden Hinweis auf die Förderung durch die Universität Hildesheim enthalten: «We acknowledge financial support by Stiftung Universität Hildesheim.» bzw. «Dieser Beitrag wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Universität Hildesheim publiziert.»
- Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, der Universitätsbibliothek Hildesheim (UB) die URL bzw. den DOI des geförderten Beitrages mitzuteilen und die Zweitveröffentlichung des geförderten Open Access-Artikels auf dem Publikationsserver HilPub der UB zu ermöglichen. Falls der geförderte Beitrag nicht mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen ist, müssen die Antragsteller*innen für die Zweitveröffentlichung beim betreffenden Verlag eine Genehmigung einholen.
- Für die Zahlung der Publikationsgebühren sind die Antragsteller*innen selbst verantwortlich. Zahlungen müssen aus Kostenstellen und Aufträgen der Universität Hildesheim vorgenommen werden. Diese Kostenstellen bzw. Auftragsnummern werden im Web-Formular zur Antragstellung abgefragt. Nach Bewilligung des Förderantrags wird der Förderbetrag auf die angegebene Kostenstelle bzw. Auftragsnummer gebucht.
Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie uns per Mail oder per Telefon unter: +49 5121 883-93084.