Ordnungen Internationale Master

Hier finden sich alle relevanten Informationen zu den internationalen Masterstudiengängen Data Analytics (DA) und dessen Studienvariante Fundamental Track (DA-FT) sowie Software Engineering (ISEM) mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2024/25. Das Studium der weiteren geplanten Studienvarianten für den internationalen Master Data Analytics (DA) – Advanced Track (DA-AT) sowie die Variante CogSys – sind bisher noch nicht möglich. Der Studienbeginn dieser Varianten wird gesondert bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis

Master Data Analytics (DA) Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2024

Ab dem Wintersemester 2024/25 ist die Studienvariante Data Analytics (DA) des Masterstudiengangs Angewandte Informatik (AINF) ein eigenständiger internationaler Masterstudiengang (International Master Data Analytics).

Übersicht Prüfungsordnungen Data Analytics bis einschließlich Sommersemester 2024

Prüfungsordnungen (PO)

Alle Studierende der internationalen Masterstudiengänge studieren nach der Prüfungsordnung 2024.

Derzeit gilt für Neueinschreibungen in den internationalen Masterstudiengängen mit allen verfügbaren Studienvarianten die Prüfungsordnung (PO) 2024.

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Rahmenprüfungsordnung (RPO) 2026
(enthält Regelungen für Bachelor und Master) vom 20.02.2026
Weitere Erläuterungen und Informationen zu Gültigkeit können hier entnommen werden.
Informationen zur Gültigkeit der RPO für die Studierendenprogramme des Fachbereichs 4 können hier entnommen werden.

Aktuell gültige Fassungen der Prüfungsordnungen 2024

Masterstudierende mit Studienbeginn ab WiSe 24/25 studieren nach den Prüfungsordnungen (PO) 2024.

Gemeinsame Prüfungsordnung der IT-Studiengänge (GPO IT) 2023
(enthält Regelungen für Bachelor und Master) vom 27.10.2023

Master-Prüfungsordnung (MPO) 
(enthält Regelungen für den Master) vom 18.03.2024

Rahmenprüfungsordnung zu digitalen Lehr-/Lernformaten und Prüfungsformaten (außer Kraft)

Modulhandbücher

Kriteriengewichtung bei der Zulassung

Bekanntgabe der Kriteriengewichtung für die Berechnung der Punktzahl für die besondere Eignung für den Studiengang gemäß §4 Abs. 5 der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die internationalen Masterstudiengänge „International Master in Data Analytics“ und „International Master in Software Engineering“.

Die Zulassungen werden nach folgenden Kriterien priorisiert:

  • Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses (53 %)  
  • Anzahl und Noten der Bachelor-Kurse im Bereich Datenanalyse (24 %) 
    (einschließlich Mathematik, Programmierung und Maschinelles Lernen)
  • Bisherige Forschungsaktivitäten im Bereich Datenanalyse (6 %)  
  • Bisherige praktische Aktivitäten im Bereich Datenanalyse (6 %) 
  • Allgemeine Bewertung (bis zu 11 %) 
Informationen zu Prüfungen

Prüfungsamt International

Bei weiteren Informationen zu Prüfungen sowie Formularen gibt das Prüfungsamt International Auskunft.

Zum Prüfungsamt International

Kontakt Fachstudienberatung

Hinweis: Lesefassungen der Ordnungen sind nicht die rechtsgültigen Fassungen. Die rechtsgültigen Fassungen ergeben sich ausschließlich aus den Verkündungsblättern der Universität Hildesheim.