Ordnungen Wahlpflichtfächer Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) und Internationales Informationsmanagement (IIM)

Hier finden sich alle relevanten Informationen zu den Wahlpflichtfächern der Bachelorstudiengänge Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) sowie Internationales Informationsmanagement (IIM) und dem Masterstudiengang Internationales Informationsmanagement mit den beiden Varianten Informationswissenschaft (IIM-IW) sowie Sprachwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (IIM-SWIKK).

Studienordnungen und Modulhandbücher

Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre

Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre Bachelor IKÜ / IIM
(enthält Regelungen für den Bachelor) vom 02.12.2015  

Ab Wintersemester 2018/19 können zusätzlich "Operations Research 1" und "Produktion und Logistik 1" belegt werden. "Produktion und Logistik 1" kann NICHT belegt werden, wenn bereits "Logistik A" oder "Produktion A" (auslaufende Veranstaltungen) belegt wurden.

Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre Master IIM-IW / IIM-SWIKK
(enthält Regelungen für den Master) vom 02.12.2015

Ab Wintersemester 2018/19 können zusätzlich "Operations Research 2" und "Produktion und Logistik 2" belegt werden. "Produktion und Logistik 2" kann NICHT belegt werden, wenn bereits "Logistik B" oder "Produktion B" (auslaufende Veranstaltungen) belegt wurden. 

Wahlpflichtfach Informationstechnologie

Wahlpflichtfach Informationstechnologie Bachelor IKÜ / IIM
(enthält Regelungen für den Bachelor) vom 02.12.2015  

Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre Master IIM-IW / IIM-SWIKK
(enthält Regelungen für den Master) vom 02.12.2015

Wahlpflichtfach Technik

Wahlpflichtfach Informationstechnologie Bachelor IKÜ / IIM
(enthält Regelungen für den Bachelor) vom 02.12.2015

Informationen zu Prüfungen

Prüfungsamt 3, 4 oder 8

Bei weiteren Informationen zu Prüfungen sowie Formularen gibt das Prüfungsamt Auskunft. Je nach Studium und Name ist das Prüfungsamt 6, 7 oder 9 zuständig.

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Kontakt

Hinweis: Lesefassungen der Ordnungen sind nicht die rechtsgültigen Fassungen. Die rechtsgültigen Fassungen ergeben sich ausschließlich aus den Verkündungsblättern der Universität Hildesheim.