Promotion am FB 4

Information in English on pursuing and obtaining a doctoral degree ("PhD studies"; "Promotion" in German), including the guidelines and documents below, is available here.

Aktuelle Fassung der Promotionsordnung

Am 29.08.2024 ist eine neue Promotionsordnung im Fachbereich 4 in Kraft getreten. Diese gilt für alle drei Doktorgrade, die der Fachbereich 4 verleiht: Doktorgrad der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), der Philosophie (Dr. phil.) und der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)

Für alle Doktorand*innen, die ab diesem Tag Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in stellen, gilt ausschließlich diese Promotionsordnung.

Die zuvor geltende Promotionsordnungen stammen vom 08.02.2016. Sie gelten nur noch für Doktorand*innen, die vor dem 29.08.2024 Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in gestellt haben. Alle früheren Fassungen der Promotionsordnungen sind nicht mehr gültig.

1. Schritt im Promotionsverfahren (zu Beginn): Annahme als Doktorand*in

Zu Beginn eines Promotionsverfahrens muss ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in am Fachbereich an die/den Dekan*in des Fachbereichs 4 gestellt werden. Dieser Antrag kann per Post oder persönlich auf Papier oder per Email gestellt werden. Eine folgende Annahme durch den Fachbereich ist dann sechs Jahre gültig. Wichtig: Bitte planen Sie für diesen Schritt genügend Zeit ein. Je nach Sachlage - z.B. ausländische Abschlüsse oder ein nötiger Beschluss des Fachbereichsrats - kann die Annahme länger dauern.

Das Annahmeschreiben des Dekanats ist Voraussetzung für die Einschreibung als Promotionsstudent*in. Wichtig: Eine Einschreibung als Promotionsstudent*in ist nicht ausreichend, um eine Promotion am Fachbereich 4 verfolgen zu können (und auch nicht möglich).

2. Schritt im Promotionsverfahren (bei Einreichung der Dissertationsschrift): Zulassung zur Promotion

Mit Einreichen Ihrer Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen. Dieser Antrag muss auf Papier persönlich im Dekanat eingereicht werden, da die Antragseinreichung eidesstattliche Versicherungen benötigt. Zusätzlich müssen SIe spätestens jetzt die Originale (oder beglaubigte Kopien) Ihrer Abschlusszeugnisse/-urkunden/-transcripts im Dekanat vorlegen, sofern Sie das nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt getan haben.
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Unterlagen persönlich abzugeben, kontaktieren Sie die Dekanatsgeschäftsstelle bitte vorab.

Zur Abgabe Ihrer Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Dekanatsassistenz.

  • Checkliste benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Promotion - diese finden Sie unten im zu Ihrem Doktorgrad passenden Abschnitt "Frühere Fassungen der Promotionsordnungen"

3. Schritt im Promotionsverfahren: Veröffentlichung der Dissertationsschrift

Nach der Einreichung Ihrer Promotionsschrift werden Gutachten über die Arbeit eingeholt und eine mündliche Prüfung (Disputation) angesetzt. Über diese Schritte werden Sie von der Dekanatsgeschäftsstelle direkt informiert.

Nach der bestandenen Prüfung muss Ihre Dissertationsschrift veröffentlicht werden. Dazu benötigen Sie eine Druckerlaubnis, die meistens (aber nicht immer) direkt nach der mündlichen Prüfung erteilt wird.

Sie können dabei entweder die Dissertation

  1. auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek in elektronischer Form einstellen (HilPub) oder
  2. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder
  3. in einem gewerblichen Verlag, der die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, veröffentlichen.

Zusätzlich müssen Sie der Universitätsbibliothek zwei Exemplare der Promotionsschrift in gedruckter Form unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sofern es Abweichungen zwischen den Prüfungsexemplaren und der Veröffentlichungsfassung gibt, benötigt auch das Dekanat erneut ein gedrucktes Exemplar.

Die Nachweise über die Veröffentlichung senden Sie dann bitte an die Dekanatsassistenz. Bei HilPub erhalten als Nachweis eine Mail mit dem DOI. Bei Zeitschriften- oder Verlagsveröffentlichung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgte oder gesicherte Veröffentlichung (z.B. Autorenexemplare, ISBN, Veröffentlichungsvertrag).
Über die Angabe der Pflichtexemplare an die Bibliothek erhalten Sie von der Universitätsbibliothek einen Nachweis.

Nach Nachweis der Veröffentlichung erhalten Sie Ihre Promotionsurkunden (deutsch und englisch) je nach Wunsch persönlich in der Dekanatsgeschäftsstelle oder per Einschreiben. Zusätzlich erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Einladung zur jährlich stattfindenden Promotionsfeier der Universität Hildesheim.

Das Führen des Doktorgrades ist erst zulässig, sobald Sie Ihre Urkunden erhalten haben. Achtung! Der Nachweis über die Veröffentlichung muss binnen eines Jahres ab Ihrem Disputationstermin in der Dekanatsgeschäftsstelle eingehen! Verlängerungen dieser Frist sind nur aus wichtigem Grund möglich und müssen zwingend vor Ablauf der Jahresfrist beantragt werden!

Bei allen Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an die Dekanatsgeschäftsstelle.


Frühere Fassungen der Promotionsordnungen

Vor dem 29.08.2024 gab es für jeden Doktorgrad am Fachbereich 4 eine gesonderte Promotionsordnung. Diese finden Sie im Folgenden.

Nur die Promotionsordnungen vom 08.02.2016 besitzen noch Gültigkeit für Doktorand*innen, die Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in vor dem 29.08.2024 gestellt haben. Mit den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie erklären, ob Sie Ihr Promotionsverfahren nach der bisher gültigen Ordnung (vom 08.02.2016) oder der aktuellen Ordnung (vom 29.08.2024) fortsetzen wollen. Doktorand*innen, die Ihre Arbeit bereits eingereicht haben (d.h. eine Zulassung zur Promotion beantragt oder erhalten haben), führen ihr Promotionsverfahren in jedem Fall nach der bisher für sie geltenden Ordnung fort.

Alle früheren Ordnungen (vor 08.02.2016) sind außer Kraft.

Dr. rer. nat.

Promotion Dr. rer. nat.

Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:

Dr. phil.

Promotion Dr. phil.

Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:

Dr. rer. pol.

Promotion Dr. rer. pol.

Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:


Weitere hilfreiche Informationen und Angebote

Informations- und Qualifizierungsangebote:

Bei Konfliktfällen während der Promotionsphase steht Ihnen die Schlichtungsstelle der Universität Hildesheim zur Verfügung. Bei Problemfällen die gute wissenschaftliche Praxis betreffend, wenden Sie sich bitte an die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Hildesheim:

Bei Promotionsvorhaben mit Beteiligung von Wissenschaftler_innen aus dem Ausland kommt es gelegentlich zu Unklarheiten in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Personalkategorien, gerade im Post-Doc-Bereich. Dazu können die Personalkategorien aus dem Projekt "She Figures" der EU-Kommission erste Hinweise geben. Detailliertere Vergleiche, jedoch ggf. für andere Ländergruppen, können der Publikation "Zwischen Promotion und Professur" des Instituts für Hochschulforschung der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg entnommen werden:


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanat des Fachbereichs 4:

Dekanat Fachbereich 4

Universität Hildesheim
Dekanat Fachbereich 4
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Telefon: +49 5121 883-40000
Fax: +49 5121 883-40001
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