Promotion am FB 4
Information in English on pursuing and obtaining a doctoral degree ("PhD studies"; "Promotion" in German), including the guidelines and documents below, is available here.
Aktuelle Fassung der Promotionsordnung
Am 29.08.2024 ist eine neue Promotionsordnung im Fachbereich 4 in Kraft getreten. Diese gilt für alle drei Doktorgrade, die der Fachbereich 4 verleiht: Doktorgrad der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), der Philosophie (Dr. phil.) und der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
Für alle Doktorand*innen, die ab diesem Tag Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in stellen, gilt ausschließlich diese Promotionsordnung.
Die zuvor geltende Promotionsordnungen stammen vom 08.02.2016. Sie gelten nur noch für Doktorand*innen, die vor dem 29.08.2024 Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in gestellt haben. Alle früheren Fassungen der Promotionsordnungen sind nicht mehr gültig.
1. Schritt im Promotionsverfahren (zu Beginn): Annahme als Doktorand*in
Zu Beginn eines Promotionsverfahrens muss ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in am Fachbereich an die/den Dekan*in des Fachbereichs 4 gestellt werden. Dieser Antrag kann per Post oder persönlich auf Papier oder per Email gestellt werden. Eine folgende Annahme durch den Fachbereich ist dann sechs Jahre gültig. Wichtig: Bitte planen Sie für diesen Schritt genügend Zeit ein. Je nach Sachlage - z.B. ausländische Abschlüsse oder ein nötiger Beschluss des Fachbereichsrats - kann die Annahme länger dauern.
Das Annahmeschreiben des Dekanats ist Voraussetzung für die Einschreibung als Promotionsstudent*in. Wichtig: Eine Einschreibung als Promotionsstudent*in ist nicht ausreichend, um eine Promotion am Fachbereich 4 verfolgen zu können (und auch nicht möglich).
- Checkliste benötigte Unterlagen für die Annahme als Doktorand*in
- Betreuungsvereinbarung (wird immer benötigt)
- Hochschulstatistikbogen (wird immer benötigt)
- Checkliste bei Promotion mit einem ausländischen Hochschulabschluss (nur bei Abschluss ausserhalb des Bologna-Raums)
- Liste der akzeptierten Vorqualifikationen für Promotionsvorhaben (sofern ihr Abschluss keine 300 ECTS-Credits aufweist)
- Liste der akzeptierten Nachqualifikationen für Promotionsvorhaben (sofern ihr Abschluss keine 300 ECTS-Credits aufweist)
2. Schritt im Promotionsverfahren (bei Einreichung der Dissertationsschrift): Zulassung zur Promotion
Mit Einreichen Ihrer Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen. Dieser Antrag muss auf Papier persönlich im Dekanat eingereicht werden, da die Antragseinreichung eidesstattliche Versicherungen benötigt. Zusätzlich müssen SIe spätestens jetzt die Originale (oder beglaubigte Kopien) Ihrer Abschlusszeugnisse/-urkunden/-transcripts im Dekanat vorlegen, sofern Sie das nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt getan haben.
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Unterlagen persönlich abzugeben, kontaktieren Sie die Dekanatsgeschäftsstelle bitte vorab.
Zur Abgabe Ihrer Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Dekanatsassistenz.
- Checkliste benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Promotion - diese finden Sie unten im zu Ihrem Doktorgrad passenden Abschnitt "Frühere Fassungen der Promotionsordnungen"
3. Schritt im Promotionsverfahren: Veröffentlichung der Dissertationsschrift
Nach der Einreichung Ihrer Promotionsschrift werden Gutachten über die Arbeit eingeholt und eine mündliche Prüfung (Disputation) angesetzt. Über diese Schritte werden Sie von der Dekanatsgeschäftsstelle direkt informiert.
Nach der bestandenen Prüfung muss Ihre Dissertationsschrift veröffentlicht werden. Dazu benötigen Sie eine Druckerlaubnis, die meistens (aber nicht immer) direkt nach der mündlichen Prüfung erteilt wird.
Sie können dabei entweder die Dissertation
- auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek in elektronischer Form einstellen (HilPub) oder
- in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder
- in einem gewerblichen Verlag, der die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, veröffentlichen.
Zusätzlich müssen Sie der Universitätsbibliothek zwei Exemplare der Promotionsschrift in gedruckter Form unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sofern es Abweichungen zwischen den Prüfungsexemplaren und der Veröffentlichungsfassung gibt, benötigt auch das Dekanat erneut ein gedrucktes Exemplar.
Die Nachweise über die Veröffentlichung senden Sie dann bitte an die Dekanatsassistenz. Bei HilPub erhalten als Nachweis eine Mail mit dem DOI. Bei Zeitschriften- oder Verlagsveröffentlichung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgte oder gesicherte Veröffentlichung (z.B. Autorenexemplare, ISBN, Veröffentlichungsvertrag).
Über die Angabe der Pflichtexemplare an die Bibliothek erhalten Sie von der Universitätsbibliothek einen Nachweis.
Nach Nachweis der Veröffentlichung erhalten Sie Ihre Promotionsurkunden (deutsch und englisch) je nach Wunsch persönlich in der Dekanatsgeschäftsstelle oder per Einschreiben. Zusätzlich erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Einladung zur jährlich stattfindenden Promotionsfeier der Universität Hildesheim.
Das Führen des Doktorgrades ist erst zulässig, sobald Sie Ihre Urkunden erhalten haben. Achtung! Der Nachweis über die Veröffentlichung muss binnen eines Jahres ab Ihrem Disputationstermin in der Dekanatsgeschäftsstelle eingehen! Verlängerungen dieser Frist sind nur aus wichtigem Grund möglich und müssen zwingend vor Ablauf der Jahresfrist beantragt werden!
Bei allen Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an die Dekanatsgeschäftsstelle.
Frühere Fassungen der Promotionsordnungen
Vor dem 29.08.2024 gab es für jeden Doktorgrad am Fachbereich 4 eine gesonderte Promotionsordnung. Diese finden Sie im Folgenden.
Nur die Promotionsordnungen vom 08.02.2016 besitzen noch Gültigkeit für Doktorand*innen, die Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in vor dem 29.08.2024 gestellt haben. Mit den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie erklären, ob Sie Ihr Promotionsverfahren nach der bisher gültigen Ordnung (vom 08.02.2016) oder der aktuellen Ordnung (vom 29.08.2024) fortsetzen wollen. Doktorand*innen, die Ihre Arbeit bereits eingereicht haben (d.h. eine Zulassung zur Promotion beantragt oder erhalten haben), führen ihr Promotionsverfahren in jedem Fall nach der bisher für sie geltenden Ordnung fort.
Alle früheren Ordnungen (vor 08.02.2016) sind außer Kraft.
Promotion Dr. rer. nat.
- Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 08.02.2016, außer Kraft getreten am 29.08.2024, gilt noch für Verfahren, für die der Antrag auf Annahme als Doktorand*in vor dem 29.08.2024 gestellt wurde
- Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 11.06.2013 in der Fassung vom 23.02.2015 (Lesefassung und Übersicht der Änderungen), außer Kraft getreten am 09.02.2016
- Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 11.06.2013, berichtigt am 28.08.2013, geändert am 23.02.2015
- Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 20.04.2007, außer Kraft getreten am 11.06.2013
- Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 16.03.2001, berichtigt am 31.08.2001, außer Kraft getreten am 20.04.2007
Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen
Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.
Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:
Promotion Dr. phil.
- Promotionsordnung Dr. phil. vom 08.02.2016, außer Kraft getreten am 29.08.2024, gilt noch für Verfahren, für die der Antrag auf Annahme als Doktorand*in vor dem 29.08.2024 gestellt wurde
- Promotionsordnung Dr. phil. vom 11.06.2013 in der Fassung vom 23.02.2015 (Lesefassung und Übersicht der Änderungen), außer Kraft getreten am 09.02.2016
- Promotionsordnung Dr. phil. vom 11.06.2013, geändert am 23.02.2015
Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen
Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.
Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:
Promotion Dr. rer. pol.
- Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 08.02.2016, außer Kraft getreten am 29.08.2024, gilt noch für Verfahren, für die der Antrag auf Annahme als Doktorand*in vor dem 29.08.2024 gestellt wurde
- Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 27.05.2015, außer Kraft getreten am 09.02.2016
- Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 18.08.2008, außer Kraft getreten am 27.05.2015
- Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 11.07.1991, geändert am 18.08.2008
- Bitte beachten Sie: In der angegebenen Lesefassung der Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 11.07.1991 fehlt Punkt c) zu §6 Abs. 2. Dieser lautet:
c) zwei Teilprüfungen über verschiedene Gebiete der Wirtschaftswissenschaften oder ihrer Grenzgebiete; diese Teilprüfungen können jeweils entfallen, wenn der Bewerber in einer Diplomhauptprüfung das entsprechende Fach mit einem Prädikat, das auf gut oder besser lautete, bestanden hat.
Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen
Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.
Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die folgende Checkliste:
Weitere hilfreiche Informationen und Angebote
Informations- und Qualifizierungsangebote:
- Qualifizierungs-, Schlüsselkompetenz- und Weiterbildungsangebote in der Promotionsphase an der Universität Hildesheim
- Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen
(Link zur Hochschulrektorenkonferenz HRK) - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Link zur Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG)
Bei Konfliktfällen während der Promotionsphase steht Ihnen die Schlichtungsstelle der Universität Hildesheim zur Verfügung. Bei Problemfällen die gute wissenschaftliche Praxis betreffend, wenden Sie sich bitte an die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Hildesheim:
Bei Promotionsvorhaben mit Beteiligung von Wissenschaftler_innen aus dem Ausland kommt es gelegentlich zu Unklarheiten in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Personalkategorien, gerade im Post-Doc-Bereich. Dazu können die Personalkategorien aus dem Projekt "She Figures" der EU-Kommission erste Hinweise geben. Detailliertere Vergleiche, jedoch ggf. für andere Ländergruppen, können der Publikation "Zwischen Promotion und Professur" des Instituts für Hochschulforschung der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg entnommen werden:
- She Figures 2012 (S. 142 ff)
- Zwischen Promotion und Professur (S. 360ff)