Wichtiger Hinweis
Bis Sommersemester 2023 (einschließlich) war das Studienprogramm Angewandte Informatik (AI) eine Studienvariante des Studiengangs Informationsmanagement und Informationstechnologie (IMIT). Die relevanten Informationen bis Sommersemester 2023 (Prüfungsordnungen IMIT PO 2016 und früher) finden Sie daher beim Studienprogramm IMIT.
Ab Wintersemester 2023/24 heißt der Studiengang IMIT nun Angewandte Informatik (AI). Damit einher geht eine neue Version der Prüfungsordnungen (Version PO 2023). IMIT ist nun eine Studienvariante des Studiengangs Angewandte Informatik. Sie finden die Informationen zu beiden Studienprogrammen ab PO 2023 im Folgenden.
Zulassung zum Studium: Auswahlordnung, Zugangs- und Zulassungsordnung
Aktuell gültige Fassung
- Auswahlordnung Bachelor vom 03.05.2006 für den Studiengang IMIT bis SoSe 2023, gilt für den Studiengang Angewandte Informatik ab WiSe 2023/24 weiter
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 4.5.2016 für den Studiengang IMIT bis SoSe 2023, gilt für den Studiengang Angewandte Informatik ab WiSe 2023/24 weiter
Hinweis: Die Bachelor- und Masterstudiengänge IMIT heißen ab Wintersemester 2023/24 Angewandte Informatik. Der Bachelorstudiengang ist derzeit zulassungsfrei (keine Auswahl nach Rangliste, eine gültige Hochschulzulassungsberechtigung bzw. ggf. berufliche Vorbildung genügt zur Zulassung zum Bachelor IMIT bzw. AI.) Die Auswahlordnung wird nicht angewendet.
Frühere Fassungen
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 31.3.2011, außer Kraft getreten am 4.5.2016
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 27.07.2009 mit Änderung vom 04.08.2010, außer Kraft getreten am 31.3.2011
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 27.07.2009, geändert am 04.08.2010
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 30.11.2007, außer Kraft getreten am 27.07.2009
- Zugangs- und Zulassungsordnung Master vom 28.09.2004, außer Kraft getreten am 30.11.2007
Prüfungsordnungen 2023
Studierende mit Studienbeginn ab WS 23/24 (Bachelor oder Master) studieren nach den Prüfungsordnungen 2023.
Studierende, die ihr Studium davor (SoSe 2023 oder früher) begonnen haben, studieren nicht den Studiengang Angewandte Informatik, sondern den Studiengang Informationsmanagement und Informationstechnologie (IMIT) (ggf. in der Studienvariante "Angewandte Informatik") nach den IMIT-Prüfungsordnungen 2016 (sofern Sie nicht auf eigenen Antrag den Studiengang/die Prüfungsordnung gewechselt haben)!
Aktuell gültige Fassungen der Prüfungsordnungen 2023
- Gemeinsame Prüfungsordnung der IT-Studiengänge (enthält Regelungen für Bachelor und Master) (GPO IT 2023) vom 27.10.2023
- Regelungen für den Bachelor (Bachelor-Prüfungsordnung BPO) vom 27.10.2023
- Regelungen für den Master (Master-Prüfungsordnung MPO) vom 27.10.2023
Hinweis: Studienbeginn für die Studienvarianten Angewandte Informatik und IMIT im Bachelorstudiengang sowie die Studienvarianten Angewandte Informatik, IMIT und Data Analytics Fundamental Track im Masterstudiengang ist Wintersemester 2023/24.
Das Studium in den Studienvarianten Data Science, Medieninformatik und Umweltinformatik im Bachelorstudiengang sowie der Studienvariante Umweltinformatik im Masterstudiengang kann erst zum Sommersemester 2024 aufgenommen werden. Weitere Studienvarianten werden derzeit nicht angeboten.
Modulhandbücher - Prüfungsordnungen 2023
Für Studierende, die nach den Prüfungsordnungen 2023 studieren gelten folgende Modulhandbücher:
Aktuell gültige Fassung
- Modulhandbuch Bachelor und Master AINF (ohne Studienvariante) vom 11.10.2023
- Modulhandbuch Bachelor und Master AINF (Studienvariante IMIT) vom 11.10.2023
- Modulhandbuch Master AINF (Studienvariante Data Analytics - Fundamental Track) vom 11.10.2023
Frühere Fassungen
Hinweis: Lesefassungen der Ordnungen. Die rechtsgültige Fassung ergibt sich ausschließlich aus den Verkündungsblättern der Universität Hildesheim.