Sofern Sie Ihr Studium vor dem WiSe 2022/23 an der Uni Hildesheim begonnen haben, können Sie noch bis 2027 nach der Studienordnung von 2014 weiter studieren. Sollten Ihnen noch Veranstaltungen fehlen, die nicht mehr angeboten werden, gibt es Ersatzregeln, welche Veranstaltungen ersatzweise belegt werden können. Ausführliche Erklärungen dazu, sowie Informationen, welche Konsequenzen ein Wechsel der Studienordnung hat, finden Sie in diesem Dokument:

Regelungen für den Übergang von der Studienordnung 2014 zur Studienordnung 2022 im Teilstudiengang Mathematik im Polyvalenten 2-Fächer-Bachelor

Bitte beachten Sie insbesondere den Abschnitt zu "Zulassungsvoraussetzungen" bei den Hinweisen zu den Ersatzleistungen in obigem Dokument. Für den Grundlagentest bedeutet dies konkret:

  • Wenn Sie für eine Veranstaltung, die nach StO 2014 nicht mehr angeboten wird (z.B. Lineare Algebra) den Grundlagentest bestanden haben und die Klausur mitgeschrieben, aber nicht bestanden haben, dann müssen Sie den Grundlagentest für die Veranstaltung die als Ersatzleistung angeboten wird (z.B. Grundlagen der Mathematik) nicht erneut ablegen.
  • Wenn Sie für eine Veranstaltung, die nach StO 2014 nicht mehr angeboten wird (z.B. Lineare Algebra) den Grundlagentest bestanden haben, die Klausur aber nicht mitgeschrieben haben, dann muss der Grundlagentest als Zulassung zur Prüfung für die Veranstaltung die als Ersatzleistung angeboten wird (z.B. Grundlagen der Mathematik) noch erbracht werrden.

Genauere Informationen zum Abschluss der Veranstaltung "Mathematische Anwendersysteme" finden Sie in folgendem Dokument:

Restangebote und Übergangsregelungen AWS

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie einen Wechsel der StO in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Herrn Kreh.

Kontakt

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31141 Hildesheim

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