Benutzerordnung für die Rechner am Samelsonplatz


Einführung


Der Fachbereich 3 Informations- und Kommunikationswissenschaften (C 147), das Institut für Mathematik und Angewandte Informatik (A 119, A 120) und das Institut für Betriebswirtschaftslehre (B 126) betreiben im Gebäude Samelsonplatz mehrere eigene Rechnerpools die von Angehörigen und Mitgliedern der jeweiligen Einrichtungen sowie eingeladenen Gästen unter Beachtung dieser Benutzerordnung zu Lehre und Forschung bzw. im Rahmen ihres Studiums in Anspruch genommen werden dürfen.

Benutzungskennungen


Außerhalb von Lehrveranstaltungen stehen die Rechner nur Personen mit gültiger Benutzungskennung zur Verfügung. Benutzungskennungen des Rechenzentrums haben in den genannten Rechnerpools keine Gültigkeit.

Die Beantragung der Benutzungskennung hat in schriftlicher Form auf den entsprechenden (grünen) Vordrucken zu erfolgen und ist an das Institut für Mathematik und Ang. Informatik (z.Hd. Herrn Gottschalk) zu richten. Sofern beantragt, werden Benutzungskennungen für alle Rechnerpools freigeschaltet. Eine Benachrichtigung über die Freischaltung erfolgt nicht. Die Bearbeitung von nicht leserlich ausgefüllten Anträgen kann nicht gewährleistet werden.

Die Benutzungskennung berechtigt zur Nutzung der in den Rechnerpools vorgehaltenen Einzelrechner unter Maßgabe dieser Benutzerordnung für Zwecke, die der Lehre, der Forschung bzw. des Studiums dienen. Die Nutzung für kommerzielle oder politische Zwecke bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Dekan bzw. der jeweiligen Institutsleitung.

Neue Benutzungskennungen werden auf den Nachnamen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ausgestellt, dem der erste Buchstabe des Vornamens vorgestellt wird. Dabei ist die Umsetzung von Umlauten zu Vokal mit „e“ (z.B. „ü“ zu „ue“) und  „ß“ zu „ss“ möglich. Ist dieser Benutzername bereits vergeben, werden solange Buchstaben des Vornamens vor den Nachnamen gestellt bis der Benutzername eindeutig ist. Beispiel:

  • Antragsteller: Otto Müller 
  • Benutzerkennung: OMueller
  • 1. Alternative: OtMueller
  • 2. Alternative: OttMueller

Als vorläufiges Kennwort wird die Matrikelnummer (bzw. falls nicht zutreffend der Vorname) verwendet. Das Kennwort ist schnellstmöglich zu ändern.

Benutzungskennungen laufen – sofern nicht anders beantragt – am Ende des jeweiligen Studienjahrs (also am 30. September eines Jahres) automatisch aus. Verlängerungen müssen in schriftlicher Form rechtzeitig beantragt werden.

Für Lehrveranstaltungen, die keine individuellen Arbeitszeiten für die Teilnehmer vorsehen, oder einmalige Veranstaltungen können gesonderte Benutzungskennungen beantragt werden, die als Sammelkennung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwendet werden können. Diese Kennungen dürfen nur im Rahmen der betreuten Zeit und unter Verantwortung der Betreuerin oder des Betreuers genutzt werden.

Zugang zu den Rechnerräumen


Für den Zugang zu den Rechnerräumen ist die Freischaltung der Schließanlage durch das Rechenzentrum erforderlich. Die Türen sind geschlossen zu halten, sofern sie nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen zeitweise geöffnet wurden.

Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet die zeitlichen Beschränkungen des Zugangs zu den Rechnerpools zu beachten, die sich insbesondere durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen ergeben. Während der Lehrveranstaltungen ist jede Form der Einzelnutzung zu unterlassen. Laufende Lehrveranstaltungen sind nicht zu stören (Aushang beachten).

Die Benutzung der Rechner des Raums A 120 ist vorrangig zur Anfertigung von Seminar-, Projekt-, Studien- und Abschlussarbeiten vorbehalten.

Anmeldung an den Rechner


Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, nach dem Einschalten des Rechners ein Betriebssystem (Windows oder Linux) zu wählen und sich an dem Rechner und den zugehörigen Servern unter Verwendung der Benutzungskennung und des Kennwortes anzumelden.

Es ist nicht gestattet, andere als die eigene Benutzungskennung zu verwenden, sich an andere Domänen als der Domäne „Samelson“ anzumelden, die eigene Benutzungskennung inkl. Kennwort an andere Personen weiterzugeben oder andere Benutzungskennungen oder Benutzungsrechte durch Ausnutzung bekannter oder unbekannter Sicherheitslücken zu ermitteln oder zu nutzen. Das eigene Kennwort ist aus Sicherheitsgründen regelmäßig zu verändern. Der Verdacht der fremden Nutzung der eigenen Benutzungskennung ist den Systemverwaltern zu melden.

Nutzung der Rechner


Benutzerinnen und Benutzer sind zu einer verantwortlichen Nutzung der Rechneranlagen verpflichtet, dies schließt alle bereitgestellten Ressourcen, insbesondere Rechenzeit, Speicherkapazität, Übertragungsbandbreiten, Druckerkapazitäten u.ä. mit ein.

Benutzerinnen und Benutzer dürfen Software, Daten und Dokumentationen, die ihnen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden, nicht ohne Genehmigung kopieren, an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen oder an anderen Rechnern als denen zu verwenden, für die die Software bestimmt ist. Im übrigen sind die für die zur Verfügung gestellte Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen einzuhalten. Entsprechende Informationen sind rechtzeitig vor der Benutzung einzuholen.

Jede Form der Installation von Software – auch das Aufspielen von ausführbaren Dateien oder die Installation in das eigene Verzeichnis – sowie die Veränderung oder Erweiterung der Hardware (z.B. externe Festplatten, Joysticks etc.) ist strengstens untersagt.
Bei Missachtung dieser Regelung haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher für alle entstandenen Schäden und deren Beseitigung, insbesondere auch dann, wenn ihr bzw. ihm die möglichen Folgen seines Handelns nicht bewusst waren. Dies gilt auch bei Folgen, die durch unbeabsichtigte Einspielung von Viren oder Programmen entstehen, die geeignet sind, Sicherheitsmerkmale zu unterlaufen.
Im Rahmen von Programmierpraktika und vergleichbaren Veranstaltungen dürfen selbsterstellte Programme ausgeführt werden, sofern diese die Konfiguration nicht verändern oder beschädigen.

Sofern dies zur Erfüllung von Lehr-, Forschungs- oder Studienzielen notwendig ist, kann der zuständige Systemadministrator im Rahmen der Möglichkeiten um Ergänzung des Software- oder Hardwareangebots gebeten werden. Entsprechende Erfordernisse sind bei Studierenden durch den zugehörigen Betreuer vorher zu bestätigen.

Auf die Daten anderer Benutzer darf nicht ohne deren Einverständnis zugegriffen werden. Es gilt der Grundsatz, dass nicht alles lesbare auch kopiert oder veröffentlicht werden darf. Vielmehr ist die explizite Einwilligung des Eigentümers nötig.

Benutzerinnen und Benutzer sind zu einem umsichtigen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Hardware und des Mobiliars verpflichtet. Der Arbeitsplatz ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Rauchen ist verboten. Beim Auslösen der Brandmeldeanlage trägt der Verursacher die entstehenden Kosten. Alkoholische Getränke sind untersagt. Fettende Nahrungsmittel (z.B. Pizza, Chips) sind an den Rechnerplätzen untersagt.
Ferner sind insbesondere die geltenden Gesetze zu beachten, dazu gehören u.a. das Datenschutzgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie das Strafgesetzbuch, insbesondere §202a (Ausspähung von Daten), §263a (Computerbetrug), §303a (Datenveränderung) und §303b (Computersabotage).

Nach der Benutzung sind die Rechner ordnungsgemäß herunterzufahren und Rechner, Monitor und Lautsprecher auszuschalten. Benutzerinnen und Benutzer, die als letzte Person einen Computerpool verlassen wollen, sind verpflichtet, geöffnete Fenster zu schließen. Grundsätzlich ist beim Verlassen des Raums das Einrasten der Tür zu überprüfen.

Dozentinnen und Dozenten stellen im Anschluss an Lehrveranstaltungen sicher, dass etwaige Beamer ausgeschaltet, Leinwände hochgefahren und freie Rechner ordnungsgemäß ausgeschaltet sind.

Speichern und Übertragen von Daten


Sofern beantragt, sind Benutzerinnen und Benutzer berechtigt, Daten zu speichern, sofern es sich nicht um schutzwürdige Daten gemäß Datenschutzgesetz handelt. Zur Speicherung der Daten wird der zentrale File-Server Samelsonplatz vorgehalten. Für jede Benutzungskennung befindet sich dort ein eigenes Home-Verzeichnis, z.B.: \\Samelsonplatz\home\IT\OMueller.

Von der Speicherung von Daten im lokalen Profil, z.B. D:\Eigene Dokumente und Dateien\OMueller\ oder dem „Desktop“ ist dringend abzuraten, da dieses Verzeichnis weder gesichert werden noch sichergestellt werden kann, dass sie jederzeit in der zuletzt vorhandenen Form verfügbar sind.
Bei der Speicherung von Daten ist auf die Verhältnismäßigkeit des Datenvolumens zu achten. Eine Beschränkung des maximalen Speicherplatzes durch die Systemverwalter kann – ohne vorherige Benachrichtigung – erfolgen.

Die Systemverwalter sind bemüht, die Daten auf den Servern regelmäßig zu sichern. Jedoch kann keine Garantie übernommen werden, dass zu jedem Zeitpunkt ein aktuelles Backup verfügbar ist. Wichtige Daten sollten daher von allen Benutzern selbsttätig gesichert werden. Zur Einsparung von Speicherplatz können Dateien abgelaufener Benutzerkennungen und Projekte ohne Nachricht gelöscht werden.

Im Rahmen der verantwortungsvollen Nutzung der Ressourcen ist sowohl auf die Übertragung als auch die Speicherung von Audio- und Videodateien zu verzichten. Etwaige größere Audio- und/oder Videosammlungen auf dem File-Servern können ohne Vorwarnung jederzeit gelöscht werden. Sofern derartige Dateien zur Erfüllung des Lehr-, Forschungs- oder Studienziel benötigt werden, ist dies dem Systemadministrator vorher anzuzeigen.

Bei der Verwendung von Netzdiensten sind die Ordnungen der Universität, des DFN sowie die üblichen Umgangsformen (Netiquette) einzuhalten.

Drucken


In den Rechnerräumen A 119 und C 147 befinden sich Drucker, die allen Benutzerinnen und Benutzern zur Verfügung stehen. Die Benutzung der Drucker ist kostenpflichtig. Zu diesem Zweck wird für jede Benutzungskennung ein Druckwertkonto eingerichtet, das bei Bedarf aufzuladen ist. Das Druckwertkonto wird in EURO geführt.

Das Druckwertkonto kann durch die zuständigen Hilfskräfte im Raum A 121 aufgeladen werden. Die Aufladung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des passenden Betrages. Hartgeld wird nicht angenommen.

Druckaufträge werden entsprechend ihres Seitenvolumens zu einem Seitenpreis von 0,036 EUR (0,07 DM) pro bedruckter Seite abgerechnet. Beidseitiger Druck (Duplex) wird entsprechend mit 0,072 EUR (0,14 DM) pro Seite berechnet.

Druckaufträge, die durch Dritte in Folge weitergegebener oder erschlichener Passwörter erfolgen, werden normal abgerechnet. Für die rechtzeitige Entnahme der gedruckten Seiten aus dem Drucker sind die Nutzer selbst verantwortlich.

Hinweise zum Datenschutz


Sowohl die lokalen Rechner als auch die Server protokollieren im Laufe der technischen Abläufe verschiedene Benutzeraktivitäten, insbesondere An- und Abmeldevorgänge, Drucken, Versuche ungerechtfertiger Dateizugriffe, Zugriffe auf den Mail-Server und Web-Server. Diese Daten können sowohl zur Analyse der Systemaktivitäten, zur Fehlersuche und Beseitigung als auch zum Nachweis missbräuchlicher oder illegaler Nutzung der Benutzungskennungen oder Rechner verwendet werden.

Die Systemverwalter (und teilweise die von ihnen beauftragten Hilfskräfte) haben uneingeschränkten Zugang auf sämtliche Dateien. Insbesondere haben sie das Recht, bei Verdacht und zur Vorbeugung von Verstößen gegen die Benutzerregeln Einsicht in alle Dateien zu nehmen und Benutzeraktivitäten zu überwachen. Die Systemverwalter (und die von ihnen beauftragten Hilfskräfte) sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Einige Rechnerpools verfügen über ein sogenanntes didaktisches Netzwerk, das es der Dozentin bzw. dem Dozenten ermöglicht, von seinem Rechner Einsicht in die Bilder der restlichen Arbeitsplätze zu nehmen und/oder einen Rechner fernzusteuern. Sofern es sich um veranstaltungsbezogene Inhalte handelt, ist die Dozentin bzw. der Dozent berechtigt, ihren Bildschirminhalt zur Einsichtnahme an anderen Teilnehmern zu übertragen.

Ordnungsmaßnahmen und Haftung


Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer gegen diese Benutzerordnung kann die zuständige Institutsleitung bzw. der Dekan die Benutzungserlaubnis vorübergehend die Benutzung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet untersagen. Im Rahmen des operativen Geschäfts bzw. zum Zwecke der Gefahrenabwehr, kann dies Maßnahme bis zur Einschaltung des zuständigen Institutsleiters bzw. des Dekans durch die Systemverwalter durchgeführt werden.

Die Benutzerinnen und Benutzer haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden sowie für Verluste und Veränderungen der Daten des jeweiligen Instituts bzw. des Fachbereichs oder Dritter. Sie stellen die jeweiligen Institute bzw. den Fachbereich bzw. die Universität von Ansprüchen Dritter frei, sofern etwaige Schäden auf Verstöße gegen diese Benutzerordnung, insbesondere gegen Lizenzbestimmungen Dritter zurückzuführen sind.

Eine Haftung der jeweiligen Institute bzw. des Fachbereichs bzw. der Universität ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

 

Der Dekan