Betriebspraktikum Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor Studiengang individuelle Studienvarianten ohne Lehramtsoption

Allgemeines:

In dieser Studienvariante muss ein berufsorientierendes Praktikum im Umfang von 10 Wochen abgeleistet werden.

Die Planung und Organisation des Praktikums liegt in der Verantwortung der Studierenden. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz haben, können wir Sie ggf. unterstützen. In jedem Fall müssen Sie das anvisierte Praktikum vorher mit der Abteilung WiWiD absprechen. Hierzu machen Sei bitte mit uns einen Termin aus.

Wir stellen keine Praktikumsverträge zur Verfügung. Sollten Ihre Unternehmen einen Nachweis dafür fordern, dass es sich bei dem Praktikum um eine verpflichtende Leistung im Rahmen des Studiums handelt, melden Sie sich bitte bei uns.

Inhalt:

Während des Praktikums sollten sie einen umfassenden Einblick in den Betrieb und die verschiedenen Aufgabenbereiche erhalten. In Absprache mit Ihrem Praktikumsbetriebs sollten Sie zudem eine Projektaufgabe bearbeiten. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die sie eigenverantwortlich über einen längeren Zeitraum bearbeiten.

Dauer und Umfang:

Der Umfang beträgt 400 Stunden, die in der Regel in Vollzeit absolviert werden. Nach Rücksprache ist auch eine Aufteilung auch in zwei Praktika von mindestens vier und sechs Wochen Dauer oder zwei mal fünf Wochen aufgeteilt werden. In Absprache mit der Abteilung WiWiD ist in begründeten Fällen auch ein Teilzeitpraktikum möglich.

Praktikumsbericht und Nachweis:

Die Anfertigung eines Praktikumsberichts ist verpflichtend. Dieser muss spätestens acht Wochen nach Ende des Praktikums bei uns eingereicht werden. Der Bericht umfasst 15 inhaltliche Seiten, die die folgenden Punkte umfassen sollten:

Zusätzlich fertigen Sie bitte ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnisse und ein Literaturverzeichnis an. Bitte beachten Sie die Richtlinien zum Wissenschaftlichen Arbeiten (Stand 2022) der Abteilung WiWiD.

Mit dem Praktikumsbericht reichen Sie bitte auch eine Bescheinigung (z.B. Praktikumszeugnis) ein, aus der die ausgeführten Tätigkeiten, die Dauer und der Stundenumfang hervorgeht.

Anrechnungen:

Falls Sie nach dem Erhalt Ihrer Hochschulzugangsberechtig und vor der Aufnahme Ihres Studiums bereits eine Berufsausbildung in einem kaufmännischen Bereich erfolgreich absolviert oder eine langjährige kaufmännische Tätigkeit ausgeführt haben, können wir eine Anrechnung als Betriebspraktikum prüfen. Es handelt sich hier jeweils um eine Einzelfallprüfung. Bitte reichen Sie dazu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibung etc.) bei uns ein. Das bereits abgeleistete Praktikum muss mit den Anforderungen des regulären Betriebspraktikums vergleichbar sein. Für eine Prüfung des Antrags ist daher ggf. die Anfertigung eines Berichts nötig.

Ansprechpartnerinnen: