Bewerbung

Sie interessieren sich für den Bachelor- oder Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik und fragen sich, wann und wie Sie sich für diesen bewerben können? Im Weiteren haben wir Ihnen einige zentrale Informationen und Verweise auf weiterführende Informationsseiten zusammengetragen:

Sie haben Fragen zum Studium, die wir auf den aufgeführten Seiten nicht beantworten konnten? Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität Hildesheim oder an die Fachstudienberatung Wirtschaftsinformatik.

Einschreibung

Sie haben Ihren Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik erhalten und Sie fragen sich nun, wie Sie Ihre Einschreibung vornehmen? Die folgenden drei Schritte sind für Ihre Einschreibung notwendig:

  1. Senden Sie bitte folgende Unterlagen für den Master Wirtschaftinformatik an:
    Prof. Dr. Julia Rieck
    Vorsitzende des Zulassungsausschusses Wirtschaftsinformatik Universität Hildesheim
    Universitätsplatz 1
    31141 Hildesheim
    Germany

    (Alternativ können Sie die Unterlagen persönlich in unser Zulassungsbüro bringen)

  2. Den spätesten Termin entnehmen Sie bitte der Liste mit den Einschreibefristen und den Angaben in Ihrem Zulassungsbescheid (bis dahin benötigen wir Ihre Unterlagen spätestens!):
    1. Das ausgefüllte und unterschriebene Einschreibeformular (Schlüsseltabellen Nr. 3 und Nr. 4 als Ausfüllhilfe)
    2. Beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Übersetzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
    3. Beglaubigte Kopien bzw. beglaubigte Übersetzungen Ihres Bachelorzeugnisses und Ihres Transcript of Records
    4. Ggf. beglaubigte Kopie des Sprachnachweises
    5. Nachweis Ihrer Krankenversicherung (für Details siehe Merkblatt zur Krankenversicherung):
      1. Wenn Sie über eine gesetzliche Krankversicherung verfügen, übermitteln Sie uns bitte eine Kopie Ihr Krankversicherungsnachweises, auf dem die Registrierungsnummer Ihrer Krankenkasse und Ihre persönliche Versicherungsnummer zu sehen sind.
      2. Wenn Sie über private Krankversicherung verfügen, übermitteln Sie uns bitte einen Nachweis zur Befreiung von der gesetzlichen Krankversicherung welche von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt wurde.
    6. Wenn Sie bereits an einer deutschen Universität studiert haben:
      1. Vollständiger Nachweis über bisherige Studienaktivitäten, wie z.B. entsprechende Immatrikulationsbescheinigung, und
      2. die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Universität.
    7. Ein Passbild für Ihren Studierendenausweis, mit einer Höhe von 4cm und einer Breite von 3cm, mit ihrer Bewerbungsnummer und dem vollständigen Namen auf der Rückseite. Bitte senden Sie uns ein Original-Passbild zu, kein Ausdruck und nicht geklammert.
  3. Bitte  bezahlen Sie die entsprechenden Semesterbeiträge für Ihr erstes Semester. Weitere Details finden Sie dazu in Ihrem Zulassungsbescheid. 

Wenn wir nicht sowohl die Dokumente (I und II) als auch den Semesterbeitrag (III) von Ihnen bis zur Einschreibefrist (siehe zur Einschreibefrist auch Angaben im Zulassungsbescheid) erhalten (relevant sind der Poststempel bzw. der Eingang des Geldes auf dem im Zulassungsbescheid angegebenen Konto), wird Ihre Bewerbung annulliert.

Weitere Details finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Umgang mit Auflagen

Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten aus dem jedoch hervorgeht, dass Ihre Zulassung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Auflagen verbunden ist und Sie fragen sich nun, was dies zu bedeuten hat? Im Folgenden bieten wir Ihnen einige weitere Erläuterungen.

Erst einmal herzlichen Glückwunsch! Dass Sie eine Zulassung erhalten haben bedeutet, dass der Zulassungsausschuss Ihre grundsätzliche fachliche Eignung für den Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Hildesheim festgestellt hat. Allerdings ist dieser Zugang an Auflagen bzw. Bedingungen geknüpft. Auflagen werden von dem Zulassungsausschuss immer dann ausgesprochen, wenn die Kommission Zweifel hat, dass Ihr bisheriges Studium Sie ausreichend zur Teilnahme an zentralen Kern- und Wahlpflichtveranstaltungen des Masterstudienganges Wirtschaftsinformatik qualifiziert. Dies bedeutet, dass der Zulassungsausschuss auf Basis Ihrer vorgebrachten Nachweise zu den in Ihrem bisherigen Studium belegten Fächern nicht sicher sein kann, dass Sie über alle notwendigen Grundkenntnisse verfügen, auf denen zentrale Masterveranstaltungen aufbauen. Um Ihnen dennoch den Zugang zum Masterstudium Wirtschaftsinformatik zu ermöglichen (und Sie nicht direkt abzulehnen), spricht der Ausschuss entsprechend die Belegung von Modulen bzw. Kursen des Bachelorstudiums Wirtschaftsinformatik als individuelle Auflagen für Sie aus. Details hierzu finden Sie auch in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik.

Konkret muss der Zulassungsausschuss beispielsweise sicherstellen, dass Sie über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse (z. B. internes und externes Rechnungswesen) verfügen, Sie Daten- und Prozessmodelle mit Hilfe verschiedener Modellierungssprachen (z. B. ER-Modelle, ereignisgesteuerte Prozessketten) erstellen können, Sie verschiedene Klassen von betrieblichen Informationssystemen (z. B. ERP-Systeme und PPS-Systeme) im Rahmen Ihres Studiums kennengelernt haben, Ihnen Verfahren der diskreten, statistischen und analytischen Mathematik nicht fremd sind und Sie über grundlegende Programmierkenntnisse in objektorientierten Programmiersprachen (z.B. Java, C#) verfügen.

Die in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführten Auflagen müssen Sie innerhalb von zwei Semestern nach Ihrer Einschreibung bzw. Ihrem Studienbeginn erfüllen. Dies bedeutet, dass wenn Sie sich etwa für das Sommersemester 2019 für das Masterstudium einschreiben, Sie bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 Zeit haben, die Auflagen zu erfüllen.

Dies hört sich auf den ersten Blick nach viel Zeit an. Tatsächlich ist die Zeit jedoch knapp bemessen, da manche Kurse jeweils nur im Sommersemester oder im Wintersemester angeboten werden. Dies bedeutet, dass Sie unter Umständen nur genau eine Chance haben, den als Auflage aufgeführten Kurs zu bestehen. Gelingt es Ihnen nicht die entsprechenden Auflagen innerhalb von zwei Semestern nach Ihrem Studienbeginn zu erfüllen, wird Ihre Zulassung widerrufen, Sie werden exmatrikuliert und Sie können Ihr Studium nicht mehr fortsetzen. Die "Auflagen erfüllen" bedeutet, dass Sie die Kurse bzw. die mit den Kursen in Verbindung stehenden Prüfungsleistungen mindestens mit einer 4.0 bestehen müssen.

Die Auflagen müssen dabei kein Nachteil für Sie sein: Entsprechend der aktuellen Fassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (letzter Stand: PO 2014) können Sie bis zu 12 Leistungspunkte (LP) aus Fächern, die Ihnen als Auflage erteilt wurden und von Ihnen hier an der Universität Hildesheim absolviert wurden, nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss für das Fach Wirtschaftsinformatik, benotet in den Wahlbereich Ihres Masterstudiums Wirtschaftsinformatik einbringen.

Was bedeutet das nun für Sie?

  1. Lesen Sie Ihren Zulassungsbescheid aufmerksam durch und stellen Sie fest, welche Auflagen Sie erhalten haben und bis wann Sie diese erfüllen müssen.
  2. Schauen Sie sich die aktuellste Fassung des Modulhandbuches für den Bachelor Wirtschaftsinformatik an und informieren Sie sich über die Kurse/Module, die für Sie als Auflage festgehalten wurden.
  3. Informieren Sie sich mittels der aktuellen Fassung des Modulhandbuches und des Vorlesungsverzeichnisses (LSF) wann diese Kurse/Module angeboten werden und welche Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Nehmen Sie bei Fragen direkten Kontakt zu den Modul- oder Kursverantwortlichen auf, um etwa Belegungsmodalitäten abzuklären.
  4. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Auflagen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfüllen können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zum Vorsitzenden des Zulassungsausschusses und dem Modul- oder Kursverantwortlichen auf. Der Vorsitzende des Zulassungsausschusses ist in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführt.
  5. Sollten Sie belegen können, dass Ihnen bestimmte Auflagen zu Unrecht auferlegt wurden, kontaktieren Sie bitte umgehend nach Eingang des Zulassungsbescheides bzw. nach Ihrer Einschreibung den Vorsitzenden des Zulassungsausschusses.
  6. Halten Sie nach Erfüllung der Auflagen ggf. Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss, wenn Sie die als Auflage absolvierten Kurse (im Umfang von insgesamt maximal 12 Leistungspunkten) in den Wahlbereich Ihres Masterstudiums einbringen wollen.

Grundsätzlich gilt: Die Erfüllung der Auflagen sollte für Sie oberste Priorität haben und liegt alleine in Ihrer Verantwortung. Das Immatrikulationsamt und das Prüfungsamt halten zwar nach Ihrer Einschreibung nach, dass Auflagen zu erfüllen sind und überprüfen die rechtzeitige Erfüllung. Sie werden jedoch nicht noch einmal explizit an die Erfüllung erinnert.

Noch einmal zur Erinnerung: Gelingt es Ihnen nicht, die Auflagen innerhalb der vorgegebenen Zeit zu erfüllen, erlischt Ihre Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik, Sie werden exmatrikuliert und Ihr Studium endet.

Vorläufige Zugangsberechtigung

Sie haben einen Zulassungsbescheid erhalten, obwohl Sie ihr Bachelorstudium zur Zeit noch nicht abgeschlossen haben, bzw. aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass Sie den Nachweis über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums bis zu einem bestimmten Stichtag erbringen müssen? Anbei erhalten Sie weitere Informationen.

Grundsätzlich kann die Zulassungskommission auch eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik aussprechen, selbst wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abschluss Ihres Bachelorstudiums unmittelbar bevorsteht. In der <link fb4/ordnungen/wirtschaftsinformatik/ _blank>Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik</link> wird dies mit einem Erreichen von mindestens 144 Leistungspunkte der typischerweise 180 Leistungspunkte des Bachelorstudienganges (oder eines Äquivalenzwertes bei Bachelorstudiengängen mit abweichenden Gesamtleistungspunkten) gleichgesetzt. 

Der Erhalt einer vorläufigen Zulassung geht mit Ihrer Verpflichtung einher, dass Sie <link fb4/institute/bwl/informationssysteme-und-unternehmensmodellierung/studiengangsinteressierte/frequently-asked-questions-faq-masterstudiengang-wirtschaftsinformatik/#c84866>beglaubigte Kopie</link> bzw. <link fb4/institute/bwl/informationssysteme-und-unternehmensmodellierung/studiengangsinteressierte/frequently-asked-questions-faq-masterstudiengang-wirtschaftsinformatik/#c84868>beglaubigte Übersetzung</link> Ihres Bachelorabschlusszeugnisses bis spätestens zu dem im Zulassungsbescheid aufgeführten Stichtag beim Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim vorlegen.

Falls Sie Ihren Bachelorabschluss zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung bereits erhalten haben und Ihnen Ihr Abschlusszeugnis vorliegt, können Sie die <link fb4/institute/bwl/informationssysteme-und-unternehmensmodellierung/studiengangsinteressierte/frequently-asked-questions-faq-masterstudiengang-wirtschaftsinformatik/#c84866>beglaubigte Kopie</link> bzw. <link fb4/institute/bwl/informationssysteme-und-unternehmensmodellierung/studiengangsinteressierte/frequently-asked-questions-faq-masterstudiengang-wirtschaftsinformatik/#c84868>beglaubigte Übersetzung</link> des Abschlusszeugnisses auch zusammen mit den auf dem Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen bei uns abgeben oder uns postalisch zusenden. Die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen vorausgesetzt gilt der Nachweis damit als erfüllt. Dennoch empfehlen wir auch in diesem Fall, dass Sie nach erfolgter Immatrikulation bzw. Beginn des Semesters noch einmal Rücksprache mit dem Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim halten und sich rückversichern, dass die Erbringung des Nachweises erfolgreich war und in Ihrer Akte vermerkt wurde.

Sollten Sie der Verpflichtung des Nachweises Ihres erfolgreichen Studienabschlusses nicht bis zum im Zulassungsbescheid aufgeführten Stichtag nachkommen, wird Ihre Zulassung unwirksam, Sie werden exmatrikuliert und Sie können Ihr Studium (bis auf Weiteres) nicht weiter fortsetzen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim.

Vorbereitung auf das Studium

Sie wollen sich allgemein auf Ihr Masterstudium Wirtschaftsinformatik vorbereiten oder Sie wollen sich speziell auf die Fächer vorbereiten, die Ihnen als Auflage erteilt wurden? Nachfolgend ein paar Tipps zum weiteren Vorgehen.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Masterstudium Wirtschaftsinformatik um einen konsekutiven Studiengang, der inhaltlich stark auf den Inhalten des Bachelorstudiums Wirtschaftsinformatik hier in Hildesheim aufbaut. Trotzdem müssen Sie nicht alle Inhalte des Bachelorstudiums bis ins letzte Detail beherrschen. Vielmehr haben Sie während Ihres Masterstudiums die Möglichkeit, einzelne Bereiche zu vertiefen. Entsprechend schwer ist auch eine generelle Empfehlung für zu wiederholende oder neu zu erlernende Inhalte.

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik, mit der Gemeinsamen Prüfungsordnung der IT-Studiengänge und mit dem Modulhandbuch für den Masterstudiengang intensiv auseinander setzen. Mit Hilfe des Modulhandbuches und des Vorlesungsverzeichnisses (Veranstaltungen des jeweils kommenden Semesters werden etwa 2 Monate vor Semesterbeginn auf sichtbar geschaltet) können Sie bereits vor Studienbeginn Ihr Masterstudium planen und mögliche Module des Spezialisierungs- und Vertiefungsbereiches und des Wahlbereiches in Ihre engere Auswahl aufnehmen. Wenn Sie sich speziell auf einzelne Module vorbereiten wollen, finden Sie im Modulhandbuch jeweils erste Literaturempfehlungen. Im Rahmen der Veranstaltungen erhalten Sie in der Regel weitere Empfehlungen von den jeweiligen Dozierenden. 

Falls Sie bisher noch gar nicht Wirtschaftsinformatik studiert haben und sich nun mit den Grundzügen der Wirtschaftsinformatik vertraut machen wollen, empfehlen wir Ihnen folgende Grundlagenliteratur:

  1. Laudon, K. C.; Laudon J. P.; Schoder, D. (2016): Wirtschaftsinformatik. Eine Einführung. 3. Aufl. Pearson. Standort Universitätsbibliothek: Freihandbestand: BWL 400 : L08(3). Zentrale Kapitel: 1-3, 6, 8-9, 13-14.
  2. Hansen, H. R.; Mendling, J.; Neumann, G. (2019): Wirtschaftsinformatik. 12. Aufl. De Gruyter. Standort Universitätsbibliothek: Aus Universitätsnetz im Volltext zugänglich. Zentrale Kapitel: 3 (Geschäftsprozessmanagement), 4 (Modellierung betrieblicher Informationssysteme), 10 (Datenspeicherung).
  3. Leimeister, J. M. (2015): Einführung in die Wirtschaftsinformatik. 12. Aufl. Springer. Standort Universitätsbibliothek: Freihandbestand: BWL 400 : S82(12.). Zentrale Kapitel: 3 (Geschäftsprozessmanagement und Anwendungssysteme), 5 (Systementwicklung und Lifecycle Management).
  4. Mertens, P.; Bodendorf, F. et al. (2017): Grundzüge der Wirtschaftsinformatik. 12. Aufl. Springer. Universitätsbibliothek: Freihandbestand: BWL 400 : G65(12.). Zentrale Kapitel: 3 (Daten, Informationen und Wissen), 7 (Digitale Transformation von Unternehmen).
  5. Weitere Literaturempfehlungen für einzelne Themengebiete:
    ARIS, EPK, ERM: Thomas, O., & Scheer, A.-W. (2017). Verfahren und Werkzeuge zur Informationsmodellierung. In: D. Spath, E. Westkämper, H.-J. Bullinge, & Rh.-J. Warnecke (Hrsg.), Neue Entwicklungen in der Unternehmensorganisation, S. 429–457.

Für die Vorbereitung auf mögliche Kurse, die Ihnen als Auflage erteilt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an die im Modulhandbuch bzw. im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Dozierenden. Wie oben dargestellt kann Ihnen zusätzlich auch die im Modulhandbuch aufgeführte Literatur zur ersten Annäherung dienen.

Weiteres

Haben Sie weitere Fragen zur Einschreibung oder zum Studium? Schauen Sie doch einmal in unsere FAQs!

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Informationen zur Master-Bewerbung

Bewerbungs- und Einschreibefristen:
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Wir lassen in regelmäßigen Abständen auch schon vor dem Erreichen der Einschreibefrist Studierende zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik zu. Deswegen empfehlen wir, dass Sie sich so früh wie möglich einschreiben.

Studiengangszusammenfassung Bachelor Wirtschaftsinformatik

  • Studiengangsverantwortliche:
    Prof. Dr. Julia Rieck
  • Dauer: 3 Jahre (Vollzeit)
  • Credits: 180 ECTS
  • Sprache: Deutsch
  • Start: Oktober/April
  • Bewerbung/Einschreibung:
    Zulassungsbeschränkt

Studiengangszusammenfassung Master Wirtschaftsinformatil

  • Studiengangsverantwortlicher:
    Prof. Dr. Julia Rieck
  • Dauer: 2 Jahre (Vollzeit)
  • Credits: 120 ECTS
  • Sprache: Deutsch
  • Start: Oktober/April
  • Bewerbung/Einschreibung:
    Zulassungsbeschränkt

 

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