Downloads
Exkursionsbezogen
Richtlinien für Exkursionen
Um einheitliche Anforderungen an Studien- und Prüfungsleistungen sicherzustellen, legt die Abteilung Biologie folgendes fest:
1.1 Tages- und Mehrtagesexkursionen („kleine und große Exkursionen“)
- Die in dem Exkursionsmodul geforderten Exkursionstage können durch Halbtags-, Tages- oder Mehrtagesexkursion bzw. einer Kombination aus allen erfüllt werden.
- Die Exkursionen werden nach Veranstaltungsdauer kategorisiert:
-
- Halbtagesexkursion mit mindestens drei Stunden reine Veranstaltungszeit, ohne An- und Abfahrtszeiten
- Tagesexkursion mit mindestens 6 Stunden reine Veranstaltungszeit, ohne An- und Abfahrtszeiten
- Mehrtagesexkursion mit jeweiliger Anzahl an Tagen, wobei An- und Abfahrtstag abgezogen werden. Sollte an den An- und Abfahrtstagen Veranstaltungszeit anfallen, wird diese nach Stundensatz angerechnet.
-
- Bis zu 25% der Tagesexkursionen können unabhängig vom uniinternen Angebot bei externen Institutionen durchgeführt werden; die potenzielle Anerkennung dieser externen Tagesexkursion ist vor der Teilnahme mit einem Dozierenden der Abteilung Biologie abzusprechen!
- z.B. Ornithologischer Verein zu Hildesheim e.V. (Programm | Ornithologischer Verein zu Hildesheim e. V.)
- z.B. NABU Kreisverband Hildesheim e. V. (Termine - nabu-hildesheims Webseite!)
1.2 Exkursionsberichte
- Exkursionsberichte sind spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung abzugeben.
- Exkursionsberichte dokumentieren die Inhalte der Exkursion und reflektieren die erlangten Kenntnisse und Kompetenzen.
- Bei Exkursionen von externen Institutionen sind Fotos der Veranstaltung in den Bericht zu integrieren.
- Exkursionsberichte umfassen ca. 1-2 Seiten bzw. 250-500 Wörter pro Exkursionstag; ggfs. Vorgaben des/der Exkursionsleiter:in beachten.
1.3 Benotung des Exkursionsmoduls
Die Prüfungsleistung zum Exkursionsmodul erfolgt über einen oder zwei ausgewählte Exkursionsberichte, deren Inhalte mit dem/der benotenden Exkursionsleiter: in abzusprechen sind. Die Benotung erfolgt entweder zu einem Bericht über eine Mehrtagesexkursion (mindestens 12 Seiten bzw. 3000 Wörter) oder über zwei Tagesexkursionen mit einer Länge von mindestens 8 Seiten bzw. 2000 Wörter). Exkursionen von externen Institutionen sind nicht benotbar.
Zeitliche Regelung für die Anrechnung von Exkursionen im Rahmen des Exkursionsmoduls:
1-Tagesexkursionen = 6 Std. (zzgl. An- und Abfahrt); gilt auch pro Tag bei mehrtätigen Exkursionen
1/2-Tagesexkursionen = 3 Std. (zzgl. An- und Abfahrt)
Bitte beachten Sie zudem, dass die Prüfungsleistungen zum Exkursionsmodul in Form von Exkursionsberichten bis maximal 6 Monate nach Ablauf der jeweiligen Exkursion anzugeben sind.
Richtlinien zu dem TM 2: Vertiefte faunistische Übungen im Master UNA
Gültig für: Master Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit (UNA)
Erläuterung zu Modul 6-1.2: Naturschutzpraxis (Pflicht), TM 2: Vertiefte faunistische Übungen (3 LP)
Laut Modulhandbuch handelt es sich bei TM 2 um ein Geländeseminar. Die Lernziele des TM 2 sind der Erwerb vertiefter Kenntnisse in der Ansprache und Erfassung einheimischer Tierarten im Freiland sowie ihrer ökologischen Ansprüche und Indikatorfunktionen. Diese werden in aller Regel durch Geländeseminare in Form angeleiteter Freilandarbeit erworben. Das TM 2 umfasst 6 ganze Tage mit mindestens 6 Zeitstunden Freilandarbeit.
2 der 6 Tage können bei externen Veranstaltern wie KNAK (Kompetenznetzwerk Artenkenntnis Niedersachsen), NABU, BUND, OVH oder anderen einschlägigen Veranstaltern gegen Nachweis erbracht werden. Dies ist vorab mit Dr. Torsten Richter oder Prof. Dr. Anja Günther abzustimmen.
2 Tage können aus 3348 Greifvogelseminar angerechnet werden.
Die restlichen Tage sind aus dem weiteren Angebot der Universität zu belegen in den kontinuierlich angebotenen Veranstaltungen 3328 / 3369 mit Eintagesveranstaltungen oder mehrtägigen Veranstaltungen, z. B. auf den Halligen oder der Elbtalaue. Ankündigungen werden auf der Homepage der Biologie zeitnah bekannt gegeben.
Exkursionsbescheinigung für das Teilmodul Vertiefte faunistische Bestimmungsübungen
Zum Nachweis der Exkursion im Teilmodul Vertiefte faunistische Bestimmungsübungen.
Der Schein gilt für Bachelor und Master.
Exkursionsbescheinigung für das Vertiefungsmodul V5: Biologische Exkursionen
Zum Nachweis der Exkursion im Vertiefungsmodul V5: Biologische Exkursionen.
Bei Exkursionen ohne Leistungsnachweis den Exkursionsschein zum Gegenzeichnen zur Exkursion mitbringen.
Bei Exkursionen mit Leistungsnachweis den Schein bei der Leistungserbringung einreichen.
Bescheinigung für externe Exkursionen
Diese Bescheinigung dient als Nachweis einer externen Exkursion bei dem zugehörigen Instituts-Ansprechpartner der Uni Hildesheim.