Ansprechspartnerin für Prüfungsfragen: Dr. Sylvia Jaki

Fristen für das Einreichen von Prüfungsleistungen bei den Lehrenden:

Bitte beachten Sie den Beschluss der Prüfungskommission vom 01.07.2015.

Studienleistungen (unbenotet) und Prüfungsleistungen (benotet):

Bitte beachten Sie den Beschluss der Prüfungskommission vom 21.01.2014.

Masterarbeit:

Der Umfang der Masterarbeit soll ca. 60 Seiten (ohne eventuelle Anhänge zur Datendokumentation o. Ä.) betragen.

Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt frühestens drei Wochen nach Einreichen der für die Zulassung erforderlichen Leistungen gem. § 21 der Prüfungsordnung und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt vorliegen.

Für die Betreuung von Masterarbeiten wurden von der Prüfungskommission folgende Prüfer/innen bestellt:

  • Erstprüfer*innen: Kluge, Lapshinova-Koltunski, Maaß, Mälzer, Schubert, Heidrich, Jaki, Otero, Rink, Agnetta, Jones, Wünsche
  • ausschließlich Zweitprüfer*innen: Schum, Anumba, R. Schulz, S. Schulz, Hernández, Keller, Dalkeranidou, Yazigi, Schole, Soulard-Berger

Aktuelle Termine

14. Januar 2026

Sitzungen der Ständigen Kommission für das Qualitätsmanagement von Lehre und Studium und des Fachbereichsrates

Fachbereich 3

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