Sprachliche Richtigkeit

Sprachliche Richtigkeit von (schrift-)sprachlichen Leistungen

Institut für deutsche Sprache und Literatur

Erstellt von Prof. Dr. Ursula Bredel (verabschiedet von der Institutsversammlung in der Sitzung vom 16.10.2012) (Querverweise: Stand Oktober 2021)

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1. Die Sprache des Deutschlehrers/der Deutschlehrerin

Eine zentrale Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Deutschlehrers/der Deutschlehrerin ist die selbstverständliche Beherrschung der deutschen Orthographie und Grammatik, die Verfügbarkeit über einen differenzierten Wortschatz sowie grundlegende Text‐ und Diskurskompetenz. Die stetige, selbstkritische Arbeit an diesen Kompetenzen, die das Erproben sprachlicher Gestaltungsmöglichkeiten einschließt, ist ein zentraler Teil des Professionalisierungshandelns. Sie wird von den Lehrenden des Faches Deutsch während des gesamten Studiums angeregt und konstruktiv begleitet. Grundkompetenzen müssen jedoch bereits bei Studienbeginn vorliegen. Bei erheblichen Problemen, insbesondere bei mangelhafter Beherrschung der Grammatik und der Orthographie, wird dringend vom Studium des Faches Deutsch abgeraten. Bei Sprecher/innen des Deutschen als Zweit‐ oder Fremdsprache wird die Beherrschung des Deutschen entsprechend der Niveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erwartet.

2. Fehlerbereiche

Zu unterscheiden sind Fehler, die basale sprachliche Wissensbestände betreffen (Grammatik und Orthographie), und Fehler in Bezug auf solche sprachlichen Anforderungen, die während des Studiums und des Berufs im Sinne des lebenslangen Lernens eine stetige Weiterentwicklung von sprachlichen Kompetenzen erfordern (angemessener Gebrauch von Fachtermini, wissenschaftliches Argumentieren, Unterscheidung von konzeptioneller Schriftlichkeit/konzeptioneller Mündlichkeit); diese Fehler werden hier als Text‐/Diskursfehler zusammengefasst.

2.1 Grammatische und orthographische Fehler

– Die Orthographie (inkl. Interpunktion) basiert – bis auf einen sehr schmalen und systematisch angebbaren Randbereich – auf klaren Regularitäten. Jeder Verstoß gegen eine Regularität ist ein Fehler. Maßgeblich ist die Reform von 2006.

– Grammatik basiert – bis auf einen sehr schmalen Randbereich – auf klaren Regularitäten. Jeder Verstoß gegen eine Regularität ist ein Fehler. Maßgeblich ist das Deutsche. Über grammatische Zweifelsfälle informiert der Duden „Gutes und richtiges Deutsch“.

Als gravierend gilt die Überschreitung von einem Fehler pro 300 Wörter, als sehr gravierend die Überschreitung von einem Fehler pro 200 Wörter.

2.2 Text-/Diskursfehler

– In Bezug auf den Gebrauch von Fachterminologie sowie insgesamt auf den Wortschatz liegt ein Fehler bei Verwendung falscher Ausdrücke vor (z. B. „einer Erzählung Folge leisten“ statt „einer Erzählung folgen“; „x spricht auf etwas an“ statt „x spricht etwas an“), aber auch dann, wenn Fachausdrücke überwiegend unsachgemäß verwendet werden.

– Von Fehlern oder Mängeln im wissenschaftlichen Argumentieren ist die Rede bei unklaren oder fehlgeleiteten referenziellen Bezügen, insbesondere im Zusammenhang mit Vor‐ bzw. Rückverweisen, bei fehlenden oder fehlgehenden Verknüpfungen einzelner Aussagen, aber auch bei fehlender oder undeutlicher Strukturierung des Gesamttextes. Weiterführende Hinweise für das Verfassen schriftlicher Arbeiten finden Sie hier.

– In Bezug auf Varietäten liegt ein sprachlicher Mangel dann vor, wenn eine konzeptionell schriftliche Leistung konzeptionell mündlich verfasst ist und/oder wenn sie vermehrt umgangssprachliche Formen aufweist.

Weil Text‐/Diskurskompetenzen während des Studiums auf‐ und ausgebaut werden, werden in Bezug auf Text‐/Diskursfehler an Leistungen, die zu Beginn des Studiums erbracht werden, andere Maßstäbe angelegt als an Abschlussarbeiten. Darüber hinaus ist die Frage, wann solche Mängel als gravierend bzw. sehr gravierend gewertet werden müssen, nicht nur eine Frage der Quantität. Es kommt hier erheblich auf die Fehlerqualität an.

3. Fehlerursachen

Neben die Unterscheidung verschiedener Fehlerbereiche tritt die Unterscheidung verschiedener Fehlerursachen. Gemeint ist die Unterscheidung zwischen systematischen Fehlern und Flüchtigkeitsfehlern.

3.1 Systematische Fehler

Systematisch ist ein Fehler dann, wenn er nicht auf Flüchtigkeit/Disziplinlosigkeit beruht, sondern auf Unkenntnis.

3.2 Flüchtigkeitsfehler

Unter den Terminus Flüchtigkeitsfehler werden alle Fehlleistungen gebündelt, deren Ursache nicht in der Unkenntnis des/der Fehlermacher/in liegt, sondern darin, dass die Kenntnis aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen konnte (z. B. Müdigkeit, Zeitknappheit o. Ä.). An der Oberfläche kann man Fehlern nicht immer ansehen, ob es sich um Flüchtigkeitsfehler oder um systematische Fehler handelt. Für die Bewertung schriftlicher Leistungen, bei denen Zeit für die Textproduktion und ‐überarbeitung zur Verfügung steht, ist dies unerheblich: Jeder Flüchtigkeitsfehler zählt wie ein systematischer Fehler. In Klausuren, Tests und mündlichen Prüfungen wird an diesen Fehlertyp – wenn er als solcher erkennbar ist – ein weniger strenger Maßstab angelegt; d. h. nicht, dass Flüchtigkeitsfehler in diesen Leistungen nicht in die Beurteilung einbezogen werden.

4. Richtlinien für die Berücksichtigung der sprachlichen Richtigkeit in Studien- und Prüfungsleistungen

Die Studierenden werden ausdrücklich dazu ermutigt, den eigenen sprachlichen Handlungsraum auch experimentell zu erweitern. Sie sollen sich aktiv und intensiv mit der sprachlichen Qualität ihrer schriftlichen und mündlichen Arbeiten befassen. Hilfestellungen bietet das Lese- und Schreibzentrum am Institut für deutsche Sprache und Literatur. Übungsmöglichkeiten erhalten Sie auch im Online-Schreibtraining.

Bei eingereichten Arbeiten wird die sprachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Fehlerbereiche (vgl. 2) wie folgt in die Leistungsbeurteilung einbezogen: Weist eine Arbeit sprachliche Mängel auf, liegt es im Ermessen des/der Lehrenden, die Gesamtnote um bis zu eine Note herabzusetzen. Bei gravierenden Mängeln kann die Gesamtnote um bis zu zwei Noten herabgesetzt oder als „nicht bestanden“ gewertet werden. Bei sehr gravierenden Mängeln wird die Arbeit unabhängig vom Inhalt als „nicht bestanden“ gewertet. Dabei kann die Korrektur einer Prüfungsleistung bei fünf oder mehr Fehlern auf drei Seiten in Folge abgebrochen werden.

5. Leistungen, bei denen die sprachliche Richtigkeit mit bewertet wird

schriftlich:

  • Hausarbeiten
  • Portfolios
  • Dokumentationen empirischer Forschung
  • Unterrichtsentwürfe
  • Arbeitsmaterialien für Schüler/innen
  • Power‐Point‐Präsentationen
  • Schriftliche Ausarbeitungen von Referaten
  • BA‐Arbeiten
  • MA‐Arbeiten
  • Klausuren/Tests

mündlich (konzeptionell schriftlich):

  • Referate
  • mündliche Prüfungen