Gefährdungsbeurteilung nach MuSchuG (Mutterschutzgesetz) für Lehrveranstaltungen & Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin über die Schwangerschaft.
- Laden Sie das Formular „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach §27 Mutterschutzgesetz“ herunter und füllen Sie es für jede Lehrveranstaltung vollständig aus.
- Laden Sie die „Gefährdungsbeurteilung für Lehrveranstaltungen in Präsenz“ und/oder die „Gefährdungsbeurteilung für Online-Lehrveranstaltungen“ herunter und füllen Sie die Felder unter „Persönliche Angaben“ sowie das Feld „Lehrveranstaltungen“ vollständig aus.
- Wenn Sie ohne Aufklärungsgespräch auskommen, senden Sie die Dokumente unter Hinweis darauf, dass Sie auf das Angebot verzichten, und mit Angabe Ihrer Ansprechperson im Prüfungsamt an das Sekretariat des Instituts (Angaben auf der Homepage). Senden Sie in derselben Mail auch die „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau“ als Anhang mit.
- Sollten Sie ein Aufklärungsgespräch in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich für die Sprechstunde Ihres Dozenten/Ihrer Dozentin an (Angaben über Termine und Modalitäten finden Sie auf der Institutshomepage), und füllen Sie das Formular anschließend unter Angabe des Datums des Gespräche und wiederum mit Angabe Ihrer Ansprechperson im Prüfungsamt an das Sekretariat des Instituts (Angaben auf der Homepage).
Institut für deutsche Sprache und Literatur
Universität Hildesheim
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31141 Hildesheim
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