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FAQ – Die Bachelorarbeit im Fach Deutsch
Allgemeine Informationen (Zulassungsvoraussetzungen, Ablauf, Dauer) entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes und dem Merkblatt zur Bachelorarbeit, welches vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt wird.
Wie komme ich zu einem Thema?
Überlegen Sie sich aufbauend auf Ihrem bisherigen Studienverlauf, welche Themenschwerpunkte Sie interessieren und über welches Wissen Sie verfügen. Vielleicht können Sie die Thematik auch schon auf eine Fragestellung/eine Hypothese eingrenzen.
Wie finde ich eine Erstprüferin/einen Erstprüfer?
Gehen Sie in die Sprechstunde eines/einer Lehrenden, der/die das Themengebiet, welches Sie interessiert, als Arbeitsschwerpunkt hat (lässt sich über die angebotenen Seminare und die Seiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf der Homepage ermitteln), und stellen Sie Ihre Ideen vor. Bitte beachten Sie, dass die Lehrenden begrenzte Betreuungskapazitäten haben und kümmern Sie sich entsprechend rechtzeitig um eine Betreuung. Freie Kapazitäten zur Betreuung von Abschlussarbeiten finden Sie außerdem hier.
Wird mir die Zweitprüferin/der Zweitprüfer zugeteilt?
Nein, in Absprache mit der Erstprüferin oder dem Erstprüfer finden Sie selbst eine Zweitprüferin oder einen Zweitprüfer mit entsprechendem Schwerpunkt.
Wie ist der Ablauf?
Nachdem Sie Ihre Prüfenden und ein Thema gefunden haben, melden Sie Ihre Arbeit beim Prüfungsamt an. Ihre Anmeldung wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Nun sollten Sie Post vom Prüfungsamt erhalten, dass Sie Ihre Arbeit beginnen können. Die Bearbeitungszeit beträgt neun Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit geben Sie Ihre Arbeit in dreifacher Ausfertigung (jeweils gebunden und in elektronischer Form) ab. Wichtig: Der Eingangsstempel bestätigt die fristgerechte Abgabe Ihrer Arbeit. Die Arbeiten werden Ihren Prüfenden zugestellt, die dann vier Wochen Zeit für das Gutachten haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich sollten Sie für Ihre Bachelorarbeit von der Antragstellung bis zum Gutachten ca. vier Monate einplanen. Für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium gilt aktuell, dass zusätzlich zum Nachweis über die 162 Leistungspunkte die Anmeldung der Bachelorarbeit „bis spätestens 15.07. bei Bewerbung zum Wintersemester bzw. bis 15.01. bei Bewerbung zum Sommersemester [erfolgt sein muss]. Die Bachelorarbeit gilt als fristgerecht angemeldet, wenn das Anmeldeformular mit mindestens der Angabe des Themas sowie der Unterschrift der beiden Prüfenden bis zum 15.07. bzw. 15.01. im Prüfungsamt vorliegt.“ (Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen, §2, Abs. 4, Satz 1 und 2)
Gibt es formale Vorgaben?
Die Seitenvorgabe liegt bei ca. 30 Seiten (exkl. Literaturverzeichnis und Anhang). 1 Seite entspricht ca. 3000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Geringfügige Überschreitungen werden toleriert. Ein allgemeines Style Sheet gibt es nicht. Für Arbeiten im Bereich Sprache können Sie sich an den Vorgaben für wissenschaftliches Arbeiten auf der Institutshomepage orientieren. Für Arbeiten im Bereich Literatur empfehlen wir: Burkhard Moennighoff/Eckhardt Meyer-Krentler: Arbeitstechniken Literaturwissenschaft. 19. akt. Aufl. Paderborn 2022.