Sprache und Justiz: Kurze Sätze, vertraute Wörter

Dienstag, 20. Oktober 2015 um 18:08 Uhr

„Alle Personen haben Rechte. Und alle Personen haben Pflichten“ – so erklären Studierende aus Hildesheim die Justiz. Rechtssicher und verständlich formulieren – geht das? Das geht, sagen Studierende im Bereich Medientext. Im Medientextlabor der Uni übersetzen sie schwierige Justiztexte in Leichte Sprache. An der Universität Hildesheim hat Professorin Christiane Maaß eine „Forschungsstelle Leichte Sprache“ aufgebaut – die erste in Deutschland. Die Medienlinguistin hat jüngst auf einem Fachforum im Bundeskanzleramt gesprochen.

Sie haben am 19. Oktober 2015 im Bundeskanzleramt gesprochen. Es ging um die „Verständlichkeit des Rechts“. Die dortige Geschäftsstelle Bürokratieabbau hat Sie eingeladen, um Einblicke in das Thema „Lesen und Verstehen: Sprache in der Verwaltungskommunikation“ zu geben. Welche Botschaften haben Sie mit nach Berlin gebracht?

Christiane Maaß: Das Fachforum widmete sich unter anderem der Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamts. Sie hat erbracht, dass die Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung insgesamt sehr zufrieden sind und viel Vertrauen in die Institutionen haben, dass sie aber durchweg die mangelnde Verständlichkeit der Verwaltungskommunikation beklagen. Es ging also um die Frage: Kann Verwaltungskommunikation verständlicher werden und wenn ja – wie?

Wir von der Forschungsstelle Leichte Sprache sind da sehr zuversichtlich. Wir haben in einem Pilotprojekt mit dem Niedersächsischen Justizministerium von 2014, das aktuell eine Fortsetzung erfährt, gezeigt, dass das geht. Wir haben unterschiedliche, teilweise sehr schwierige juristische Fachtexte in Leichte Sprache übersetzt. Aktuell geht es um einen Text zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Das sollte jeder verstehen können, denn Prozesskostenhilfe ist für viele Menschen eine Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt vor Gericht ziehen und ihre Rechte einfordern können.

Wir sind also guter Dinge, dass verständliche Rechtskommunikation möglich ist, und haben in diesem Bereich in den vergangenen Jahren in theoretischer und praktischer Hinsicht viele Erkenntnisse gesammelt. Nun kommt es darauf an, dass sich die Verwaltung auf Leichte Sprache einlässt. Die Veranstaltung im Bundeskanzleramt ist ja in dieser Hinsicht ein gutes Zeichen.

Warum empfinden manche Menschen das „Amtsdeutsch“ von Behörden als unverständlich? Was ist besonders an dieser Sprache?

Echtes „Amtsdeutsch“ ist für alle, die keine Verwaltungs- oder Rechtsexperten sind, häufig tatsächlich unverständlich. Das ist kein Wunder: Es ist eine Fachsprache für die Kommunikation unter Experten. Das deutsche Rechtswesen ist ein fachlicher Kontext und darüber können wir uns freuen: Es ist so ausgelegt, dass der oder die Einzelne in allen nur erdenklichen Fällen zu seinem oder ihrem guten Recht kommt.

Es gibt viele Gesetze, es gibt eine Tradition der Rechtsprechung und jedes einzelne Wort hat eine genau umgrenzte Bedeutung. Das betrifft auch Wörter, die in der Alltagssprache möglicherweise eine etwas andere, ganz sicher aber weniger präzise Bedeutung haben. Das deutsche Rechtssystem definiert dann zum Beispiel auch ganz genau, was „Aufenthalt“ bedeutet oder was ein „Kind“ ist. Und das ist auch gut so: Die Art und Weise, wie Menschen untergebracht sind, muss zu Ihren körperlichen und geistigen Bedingungen passen, besonders, wenn sie Einschränkungen haben und vielleicht nicht mehr für sich sorgen können. Und Eltern möchten für ihr Kind sicher Kindergeld auch dann noch bekommen, wenn der Sprössling längst die zwanzig überschritten hat, von ihnen aber noch versorgt wird, weil er zum Beispiel noch studiert.

Das heißt, wir profitieren von dieser klar definierten Sprache. Sie ist ein hohes Gut und prägt unser Rechtssystem. Aber um sie ganz zu verstehen, müsste man schon alle einzelnen Begriffsumfänge und alle Definitionen kennen. Und man darf sich in den vielen Nebensätzen, die ganz genau die jeweiligen Bedingungen benennen, nicht verhaken.  Das können normalerweise nur Verwaltungs- und Rechtsexperten.

Problematisch wird es dann, wenn die Behörden die Bürger in diesem rechtssprachlichen Deutsch ansprechen. Das kann nicht gelingen. Hier müssen Kommunikationsformen gefunden werden, die dem Verstehen der Nicht-Experten angepasst sind. Solche Bestrebungen gibt es seit vielen Jahren, man denke an die Bemühungen um „bürgernahe“ Amtssprache. Mit der Bemühung um Inklusion haben wir hier eine neue Qualität erreicht: nämlich den Anspruch, dass Sprache noch viel verständlicher, dass sie geradezu barrierefrei sein soll, auch wenn die Gegenstände fachlich sind. Wenn wir die fachlichen Rechtstexte mit solchen barrierefreien Übersetzungen flankieren, dann können alle besser verstehen. Hier ist unsere Forschung angesiedelt: Wie können Fachsprachen, wie kann zum Beispiel Verwaltungsdeutsch, in Leichte Sprache gebracht werden? Das ist natürlich eine Herausforderung, aber es zeigt sich: Da geht was.

Sie greifen zu kurzen Sätzen und vertrauten Wörtern. Wenn Sie einen Text übersetzt haben, dann gilt die Regel: eine Aussage pro Satz. Sie geben viele Erklärungen zur Justiz. Wer liest Ihre Texte?

Im Rahmen eines Pilotprojekts mit dem Niedersächsischen Justizministerium haben wir eine Erbrechtsbroschüre in Leichte Sprache übersetzt, die mit einer Auflage von 30.000 Stück gedruckt wurde und nach wenigen Monaten vergriffen war. Wir dürfen also davon ausgehen, dass das nicht alles Menschen mit Behinderung waren. Wir machen also die Erfahrung, dass ein sehr viel größerer Kreis unsere Texte liest, obwohl Leichte Sprache sich zunächst einmal an Menschen mit einer Kommunikationsbeeinträchtigung richtet. Das liegt eben daran, dass die fachsprachlichen Ausgangstexte häufig unzugänglich sind und die Leichte-Sprache-Texte den Gegenstand für alle Laien aufschließen.

Noch schöner wäre es natürlich, wenn es mehrere unterschiedlich schwierige Zwischenstufen für die Texte gäbe, so dass jeder für sich die angemessene Schwierigkeitsstufe wählen kann. Aber das ist natürlich auch eine Ressourcenfrage, denn jede Übersetzung und jede zusätzliche Fassung eines Texts kostet Geld.

Haben Sie diese Reaktionen auf Ihre Texte erwartet?

Wir haben das nicht erwartet; aber jetzt, da es so eingetreten ist, wundern wir uns auch eigentlich nicht. So mancher Fachtext, der sich uns im Alltag aufdrängt, macht einem schon das Leben schwer. Es ist doch toll, wenn man Erbrecht jetzt verstehen kann. Für uns ist dieser Zuspruch auch eine schöne Bestätigung. Und es ist ein gutes Signal für das Projekt „Inklusion“: Menschen mit Behinderung bringen für die Gemeinschaft etwas ein. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Texte für sie barrierefrei aufbereitet werden. Wenn diese Texte aber erst einmal da sind, dann profitiert ein viel größerer Personenkreis, bei manchen Themen sogar die Mehrheit der Bevölkerung, davon, denn dann sind auf einmal Themen zugänglich, die vorher in fachlicher und sprachlicher Hinsicht eine Hürde dargestellt haben.

Warum ist es wichtig, dass Verwaltungssprache verständlich ist?

Verwaltungstexte sind justiziabel. Das heißt, mit ihnen können wir Rechte einklagen oder verzichten auf diese, wenn wir das Kreuzchen an einer anderen Stelle setzen oder eine Frist versäumen. Manche Texte kommen auch sehr fordernd auf uns zu und drohen uns Sanktionen unterschiedlicher Art an, wenn wir nicht angemessen auf sie reagieren. Einer Zeugenladung vor Gericht nicht zu folgen, weil man krankgeschrieben ist, kann teuer werden: Krankgeschrieben heißt nämlich nicht zwangsläufig verhandlungsunfähig sein, und dann wartet ein ganzer Gerichtssaal auf den Zeugen, der nicht kommt.

Es ist also schon sehr hilfreich, wenn man eine Zeugenladung auch verstehen kann. Und ehe man die Kreuzchen im Betreuungsformular setzt, sollte man sich klar darüber sein, dass „unterbringungsähnliche Maßnahmen“ bedeutet, dass der Betreuer entscheiden darf, ob der Patient sediert und am Bett fixiert werden darf. Verständliche Verwaltungssprache hilft uns, informierte Entscheidungen zu treffen.

„Alle Personen haben Rechte. Und alle Personen haben Pflichten“ und „Ein Richter entscheidet bei einem Streit über Recht“ – heißt es etwa auf der Internetseite „Justiz verstehen“ des Justizministeriums. Studierende aus dem Studiengang „Medientext und Medienübersetzung“ der Universität Hildesheim haben die Texte übersetzt. Derzeit kommen viele Menschen in Deutschland an, die die deutsche Sprache nach der Flucht erlernen. Gibt es Überlegungen, diesen Menschen zu helfen, bei Behördengängen, Arztgesprächen und ähnlichen Situationen? Sie veröffentlichen in Ihren Projekten die übersetzten, verständlichen Texte ja auch online.

Wir definieren den Bedarf an Leichter Sprache nicht über eine Behinderung. Bedarf an Leichter Sprache haben alle die Menschen, die mit den allgemeinsprachlichen oder fachsprachlichen Ausgangstexten Probleme haben. Das sind natürlich auch Menschen, die noch kaum Deutsch können.

Gerade wer neu in Deutschland ist, hat viele Verwaltungsakte zu bestehen. Es ist gut, wenn hier Texte in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Diese Menschen haben aber aktuell keinen Rechtsanspruch auf verständliche Kommunikation. Sie profitieren, wie eben schon gesagt, indirekt vom Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung. Das müsste natürlich nicht so sein und hier ist die Politik gefordert: Verständliche Kommunikation ist kein Luxus, sondern eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration.

In Finnland oder Schweden richten sich die Angebote in Leichtem Finnisch (Selkokeskus) und Leichtem Schwedisch (Lättlast) explizit auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Natürlich ist es gut und wichtig, diesen Menschen in ihrem Informationsbedarf entgegenzukommen.  

Die Fragen stellte Isa Lange.

Barrierefreie Kommunikation in Hildesheim

Am Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim liegt ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich „Barrierefreie Kommunikation“. Im Medientextlabor der Universität werden Fachleute für „Barrierefreie Kommunikation" ausgebildet.

Als einzige Universität gibt es an der Universität Hildesheim eine Forschungsstelle zu Leichter Sprache, an der wissenschaftliche Arbeiten und praktische Projekte umgesetzt werden. Die Leichte Sprache – ein Zusatzangebot zum Originaltext – helfe allen Leuten, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben, sagt Professorin Christiane Maaß. Die Medienlinguistinnen bereiten an der Uni Fachtexte und zum Beispiel Formulare aus Behörden verständlich auf.

Mit ihren Studierenden aus dem Bereich Medienübersetzen hat die Professorin in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Justizministerium Rechtstexte übersetzt, etwa im Erbrecht. Die 30.000 Exemplare der Erbrechtsbroschüre waren nach drei Monaten vergriffen. Daher wird eine 2. Auflage produziert. Die Justizministerin hat das Thema Leichte Sprache auf die Agenda  der diesjährigen Justizministerkonferenz (im Juni 2015 in Stuttgart) setzen lassen. Dort wurde auf niedersächsischen Vorschlag hin unter anderem der folgende Beschluss gefasst: „Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Absicht Niedersachsens, die bei den Justizverwaltungen vorhandenen justizbezogenen Texte in Leichter Sprache zu sammeln und den anderen Landesjustizverwaltungen zur Verfügung zu stellen.“ (weitere Informationen: Justizministerkonferenz und Sprache).

Die Studierenden haben auf der Internetseite des Justizministeriums den Abschnitt „Justiz verstehen“ übersetzt. Neben einer Fassung in Leichter Sprache entstand auch eine verständliche, bürgernahe Fassung. Außerdem haben sie die Formulartexte „Zeugenladung“, „Anregung zur Einrichtung einer Betreuung“ sowie die Broschüren „erben vererben" und „Vorsorgevollmacht" in Leichte Sprache übersetzt.

Nun ist gerade ein Nachfolgeprojekt angelaufen, wieder in Kooperation mit dem Niedersächsischen Justizministerium, berichtet Christiane Maaß. „Es geht um das Thema 'Prozesskostenhilfe'. Das ziehen wir noch in diesem Jahr durch.“ Eine Masterstudentin und eine Doktorandin befassen sich derzeit mit der Frage, wie juristische Fachsprache in Leichte Sprache übersetzt werden kann.

Auf einer Tagung befassen sich Fachleute am 23. Oktober 2015 mit dem Themenfeld „Barrierefreie Kommunikation". Sie geben Einblicke in Übertitelung im Theater, Untertitelung, Leichte Sprache. Professorin Nathalie Mälzer spricht zum Beispiel über den Einsatz von Audiodeskription im Roemer-Pelizaeus-Museum. Uschi Heerdeegen-Wessel gibt einen Einblick in barrierefreie Angebote der ARD und des NDR.

Beispiel: PDF-Datei der Erbrechtsbroschüre online (online zugänglich)

Medienkontakt: Pressestelle der Uni Hildesheim (Isa Lange, presse@uni-hildesheim.de, 05121.883-90100)


Fachleute der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Universität Hildesheim finden einfache Worte für schwierige juristische Texte, etwa das Erbrecht. Aktuell übersetzen sie die „Beantragung von Prozesskostenhilfe". „Das sollte jeder verstehen können, Prozesskostenhilfe ist für viele Menschen eine Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt vor Gericht ziehen und ihre Rechte einfordern können", begründet Professorin Christiane Maaß das Übersetzungsprojekt. Verständliche Verwaltungssprache hilft uns, informierte Entscheidungen zu treffen, sagt Maaß. Foto: Isa Lange/Uni Hildesheim, privat

Fachleute der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Universität Hildesheim finden einfache Worte für schwierige juristische Texte, etwa das Erbrecht. Aktuell übersetzen sie die „Beantragung von Prozesskostenhilfe". „Das sollte jeder verstehen können, Prozesskostenhilfe ist für viele Menschen eine Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt vor Gericht ziehen und ihre Rechte einfordern können", begründet Professorin Christiane Maaß das Übersetzungsprojekt. Verständliche Verwaltungssprache hilft uns, informierte Entscheidungen zu treffen, sagt Maaß. Foto: Isa Lange/Uni Hildesheim, privat