Neue Rahmenprüfungsordnung (RPO) ab dem 01.04.2026 für alle Bachelor- und Masterstudiengänge
Donnerstag, 2. April 2026 - 10:50 Uhr
Neue Rahmenprüfungsordnung (RPO) an der Universität Hildesheim
Seit dem 01.04.2026 gilt an der Universität Hildesheim die neue hochschulweite Rahmenprüfungsordnung (RPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge. Sie legt studiengangsübergreifende Regelungen fest und schafft eine einheitliche Grundlage für alle Studiengänge.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
An der Universität Hildesheim wurde erstmals eine einheitliche Rahmenprüfungsordnung (RPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Sie gilt in Kombination mit den jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge und sorgt für eine Vereinheitlichung sowie teilweise Erweiterung bisheriger Regelungen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Eigenständigkeitserklärungen im Zusammenhang mit KI-Nutzung, die Möglichkeit, Abschlussdokumente auch in englischer Sprache auszustellen, sowie klarere Regelungen zum Umgang mit Täuschungsversuchen. Zudem wurde der Anspruch auf Nachteilsausgleich ausgeweitet: Künftig können nicht nur Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, sondern auch Studierende mit familiären Verpflichtungen entsprechende Unterstützung beantragen.
Wichtig: Die RPO gilt automatisch für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, ein Wechsel der Prüfungsordnung ist nicht erforderlich.
Einheitliche Regelungen für alle Bachelor- und Masterstudiengänge
Mit der Einführung der RPO schafft die Universität eine einheitliche und transparente Grundlage für Studium und Lehre über alle Studiengänge hinweg. Die RPO definiert zentrale Rahmenbedingungen, die für alle Studiengänge gelten, und ergänzt damit die jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen. Während grundlegende Regelungen künftig in der RPO gebündelt sind, bleiben individuelle Bestimmungen weiterhin in den Ordnungen der einzelnen Studiengänge verankert.