Justiz verstehen mit Leichter Sprache

Freitag, 07. Februar 2014 um 18:34 Uhr

Wenn künftig ein Zeuge einer Straftat in Leichter Sprache vorgeladen wird – dann liegt das teilweise auch an Hildesheimer Studierenden. Nicht, weil sie die Straftat begangen, sondern weil sie die passende Sprache gefunden haben, um Menschen mit Behinderung, funktionale Analphabeten und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen anzusprechen.

Studierende der Universität Hildesheim übersetzen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Justizministerium und dem Amtsgericht Hildesheim seit Oktober vergangenen Jahres Informationsbroschüren zu Erbrecht und Vorsorgevollmacht, Teile des Internetauftritts des Ministeriums, eine Zeugenvorladung und vom Gericht verwendete Formulare in Leichte Sprache. Dabei erklären die Studenten auch, was ein Richter macht und wie der Strafvollzug organisiert ist. Ziel des Projekts ist der leichtere Zugang zur Justiz durch Abbau sprachlicher Barrieren.

„Dieses Projekt durchbricht Barrieren, die es der Justiz schwer machen, ihre guten Inhalte zu vermitteln. Es hilft uns, eine Brücke zu den Bürgerinnen und Bürgern zu schlagen. Ich appelliere an alle Brückenbauer in der Justiz, ihre Fachsprache auch einmal hinter sich zu lassen. Raus aus der Fachsprache – rein ins Leben“, sagt die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am Freitag in Hildesheim. Die entstandenen Texte haben sie berüht, etwa die Darstellung, was ein Richter können muss.

Dabei geht es etwa um die Broschüre Erbrecht – ab Sommer 2014 wird diese gedruckt und online kostenfrei verfügbar sein. Vor welchen Herausforderungen die Studierenden stehen, wenn komplexe Aussagen über Verwandtschaftsgrade, Erblasser und gesetzliche Erbfolgen übersetzt werden müssen, erläutert Isabel Rink. „Das Übersetzen erfordert einen hohen Kommunikationsaufwand. Wir waren mehrfach im Hildesheimer Amtsgericht, um uns fachlich einzuarbeiten und Fragen zu klären. Die Ausgangstexte enthalten viele Aussagen, häufig im Passiv, lange und Fremd-Wörter, Nebensätze und Klammern.“ Mit der Analysesoftware Textlab kann auf einer Skala von 0 bis 20 die Verständlichkeit von Texten angezeigt und visualisiert werden. Ausgerechnet der Bereich „Justiz verstehen“ des Internetauftritts liegt da im roten Bereich (1,47 von 20 Punkten).

Nach der Analyse des Ausgangstextes geht es an die Inhalte – welche Aussagen und Absichten sind zentral und dürfen darum nicht wegfallen? Die Studierenden feilen so lange an den Texten in Teams, bis die Sprache wirklich leicht verständlich ist. Menschen mit Hörschädigung lesen dann die Texte gegen. „Wichtiges kommt nach oben, wir greifen stark in die Texte ein“, sagt Rink. Die gebürtige Brandenburgerin steht kurz vor ihrem Abschluss im Studiengang „Medientext und Medienübersetzung“ und hat zusammen mit Anna-Katharina Berg die Broschüre „Erbrecht“ übersetzt. Sie lernt die Gebärdensprache – ab dem Sommersemester ist das auch an der Uni Hildesheim möglich – und kann sich „gut vorstellen, einmal im Bereich barrierefreie Kommunikation zu arbeiten“. Aber das sei Neuland, es gebe kaum Regeln und Standards, etwa wie eine Zeile vergütet wird. „Es gibt für die Übersetzung unserer schwierigen Fachtexte keine Wörterbücher, es gibt keine Grammatik der Leichten Sprache, keine Formulierungsmuster“, sagt Rink.

An der Entwicklung von Regeln und Qualitätskriterien für diese Sprachform arbeitet Prof. Dr. Christiane Maaß. Die Medienlinguistin forscht im Bereich „Barrierefreie Internetnutzung", bindet Betroffene ein und baut aktuell eine Forschungsstelle Leichte Sprache an der Hildesheimer Universität auf – das ist bundesweit besonders. Nur wenige Internetseiten sind bislang in Leichter Sprache zugänglich, die meisten von Behörden. Erst seit 2011 gilt die Verordnung „BITV 2.0“, die den barrierefreien Zugang zum Internetauftritt der Bundesbehörden regelt. Politische Abläufe und Entscheidungen müssen verständlich gemacht werden, erläutert Maaß. „Bis zum 22. März 2014 müssen öffentliche Behörden – etwa Ministerien, Parlament oder Kanzleramt – Angebote in Gebärden- und Leichter Sprache vorhalten. Hier bewegt sich gerade viel – und wir sind dabei“, so die Professorin. Sie arbeitet an Hilfsmitteln für das Übersetzen in Leichte Sprache, dafür müssen Terminologien und Musterlösungen systematisch in Datenbanken erfasst werden.

Info: Leichte Sprache

In Leichter Sprache gibt es keine Nebensätze. Jede Aussage beginnt mit einem neuen Satz. Lange Wörter werden, wo sie nicht durch kürzere Entsprechungen oder Umschreibungen ersetzt werden, mit einem Mediopunkt in lesbare Abschnitte unterteilt. Seltene Wörter werden vermieden, in Texten steht das Wichtigste oben. Die fertigen Texte werden von Lesern der Zielgruppe geprüft.

Info: Medientextlabor

Im Medientextlabor der Universität Hildesheim lernen Studierende an 40 Computerarbeitsplätzen, die mit moderner Software ausgestattet sind, Filme zu untertiteln und Medien zu übersetzen. Sie üben das Synchronisieren und bereiten Internetseiten für Menschen mit Behinderungen auf. Für Sehgeschädigte erstellen die Studierenden etwa in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Rundfunk Audioeinführungen für Hörfilme, für Hörgeschädigte bereiten sie Texte in Leichter Sprache auf. Die angehenden Medienübersetzer bringen komplexe Sachverhalte – etwa Gesetzestexte – verständlich zum Ausdruck.

Vorher und Nachher: Kontovollmacht, Inhalt eines Testaments und Ausschlagung der Erbschaft

Kontakt zu der Forschergruppe und den angehenden Medienübersetzern über die Pressestelle (Isa Lange, presse@uni-hildesheim.de, 05121.883-90100 und 0177.8605905). Übrigens: Auch Märchen, Wahlprogramme, Physik- und Geschichtsbücher können in Leichte Sprache übersetzt werden. Wie das geht, lernen die Hildesheimer Studierenden.


Isabel Rink und Anna-Katharina Berg mit Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Medientextlabor der Uni Hildesheim. Die Studentinnen übersetzen Informationen zum Erbrecht in Leichte Sprache. Professorin Christiane Maaß bindet viele angehende Medienübersetzer in das Übersetzungsprojekt ein. Fotos: Isa Lange/Uni Hildesheim

Isabel Rink und Anna-Katharina Berg mit Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Medientextlabor der Uni Hildesheim. Die Studentinnen übersetzen Informationen zum Erbrecht in Leichte Sprache. Professorin Christiane Maaß bindet viele angehende Medienübersetzer in das Übersetzungsprojekt ein. Fotos: Isa Lange/Uni Hildesheim

Isabel Rink und Anna-Katharina Berg mit Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Medientextlabor der Uni Hildesheim. Die Studentinnen übersetzen Informationen zum Erbrecht in Leichte Sprache. Christiane Maaß bindet viele angehende Medienübersetzer in das Übersetzungsprojekt ein. Fotos: Isa Lange/Uni Hildesheim