Praktikum
Ansprechperson für den Studienbereich Praktikum
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Julia KerkHs 46/206 - Dachgeschoss - Weißes Haus - Kulturcampus Domäne Marienburgvia Learnweb "Sprechstunde Kerk"
Das Praktikum ist Kernstück der Ausbildung im Fachbereich 2. Praktika geben die Möglichkeit kulturelle Berufsfelder kennenzulernen und Kontakte zu potentiellen Arbeitgeber*innen zu knüpfen, welche für den späteren Einstieg ins Berufsfeld von großer Bedeutung sind.
Die im Studium erworbenen wissenschaftlichen und künstlerischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf berufspraktische Tätigkeiten übertragen und konkrete Arbeitsabläufe erlebt.
In den Bachelor-Studiengängen sind zwei Praktika (1x12 Wochen oder 2x6 Wochen) innerhalb des Studium zu absolvieren, in den Masterstudiengängen ist ein Praktikum bzw. die Praktische Forschungsarbeit (1x6 Wochen) Teil des Studiums. Die Praktika finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Grundsätzlich ist es auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ein Urlaubssemester für ein Praktikum zu beantragen.
Das Praktikumsmodul im Bachelor ist unbenotet, im Master hingegen benotet und wird über den Studiennachweis Praktikumsmodul verbucht (aktuell noch nicht über das POS).
Ein Praktikum kann grundsätzlich in Vollzeit am Stück oder auch gesplittet und damit über einen längeren Zeitraum ggf. studienbegleitend in einer Institution absolviert werden.
Bezahlte Praktika und die Anrechnung von Jobs im Kulturbereich sind möglich. Die Studierenden haben keinen Anspruch auf Vergütungsleistungen.
Für alle kulturwissenschaftlichen Studiengänge gilt: Das Praktikumsmodul kann auch erst nach Erstellung und Verteidigung der Abschlussarbeit abgeschlossen werden. Die Reihenfolge liegt im Ermessen der Studierenden.
Die folgenden Formalia gelten für alle Studiengänge außer PKM und PKI – letztere finden die für sie gültigen Formalia in den jeweiligen Studienordnungen bzw. erfragen diese bei ihren Mentor*innen aus dem Philosophie-Institut.
Informationsquellen und Dokumente
Erfahrungsgemäß können viele Fragen mit Hilfe der Infos auf der Website schnell selbst geklärt werden.
Die wichtigsten Informationsquellen und Dokumente zum Praktikum befinden sich hier:
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Learnweb Praktikum-Kultur
Sprechstunden
Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, gibt es folgende Beratungsangebote:
- Offene, digitale Beratung und Austausch zum Praktikum und Berufseinstieg: immer am ersten Mittwoch im Monat in der Vorlesungszeit zwischen 18.30h und 19.30h // Link)
- Bei weiterführenden, individuellen Fragen: Sprechstunde buchbar über das Learnweb unter Sprechstunde Kerk
Vor dem Praktikum: Vorbereitung & Anmeldung
"Einführung ins Praktikum" - Pflichttermin
- Der Besuch der Veranstaltung Einführung ins Praktikum ist einmalig verpflichtend für alle Studierenden und sollte im ersten Wintersemester wahrgenommen werden.
- Achtung: Die Einführung wird am Ende des Moduls über den Studiennachweis Praktikumsmodul verbucht. Als Nachweis dient die Eintragung bei der Veranstaltung in eine Teilnahme-Liste. Die POS-Verbuchung ist aktuell teilweise technisch nicht möglich.
Praktikumsplatz finden
Hier kannst du dich informieren:
- über das Abo des ARBEITSFELD KULTUR Newsletter
- in der Learnweb-Gruppe Praktikum-Kultur - auch ausländische Praktikumsplätze und Stellen
- mit Hilfe der Institutionenliste (Auswahl)
- mit Hilfe der Kurzbeurteilungen über bereits von Kommiliton*innen absolvierte Praktika (in den Praktikumsordnern in der kleinen Bibliothek in Haus 46)
- Beispiele aus Seminaren
- Beratung durch die Praktikumsbeauftragte oder Lehrende aus dem Fachbereich
- Ehemalige kontaktieren
Betreuung und Anmeldung des Praktikums
- Das Praktikum wird immer durch zwei Personen betreut: Eine*n Lehrende*n (hauptamtlich, nicht Lehrbeauftragte*r) der Universität als Mentor*in und eine*n Betreuer*in in der Praktikumsinstitution.
- Praktikumsanmeldung ausfüllen und von dem/der Mentor*in unterschreiben lassen (inklusive Absprache einer Leitfrage). Die Ansprechperson der Praktikumsinstitution muss nicht unterschreiben.
- Anmeldeformular
- Spätestens eine Woche vor Beginn des Praktikums: Anmeldung bei der Praktikumsbeauftragten per Mail (kerkju(at)uni-hildesheim.de) einreichen. Achtung: Eine Anerkennung ist nur dann möglich. Eine Rückmeldung erfolgt nur, wenn das Praktikum nicht möglich ist. Wer keine Rückmeldung auf die Anmeldung bekommt, kann das Praktikum beginnen.
- Wichtig für die Bachelor-Studiengänge: Der/die Mentor*in begleitet beide Praktika. Sollte eine übergreifende, vergleichende Fragestellung/Leitfrage nicht sinnvoll sein, können beide Praktika in dem Bericht auch jeweils mit einer eigenen Fragestellung behandelt werden. Das ggf. zweite Praktikum muss vor Beginn nochmal separat angemeldet werden. Der Bericht wird erst nach Ende der insgesamt 12 Wochen Praktikum geschrieben.
Vertrag
Es wird empfohlen einen Vertrag mit der jeweiligen Praktikums-Institution zu schließen – die Uni bzw. die Praktikumsbeauftragte benötigt diesen Vertrag aber nicht.
- Muster Praktikumsvertrag dt. (optional, nicht verpflichtend)
- Muster Praktikumsvertrag engl. (optional, nicht verpflichtend)
- Muster Praktikumsvertrag frz. convention de stage (i.d.R. verpflichtend seitens der frz. Institutionen)
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Einige Institutionen verlangen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung als Beleg des Studierenden-Status. Diese befindet sich im Studierenden-PluS-Portal (Portal für Lehre und Studium) unter Dokumente/Bescheinigungen zum Download.
Im Praktikum: Praktikumsphase
Praktikum bzw. Praktika absolvieren
- Praktikum im BA: entweder 1x12 Wochen oder 2x6 Wochen
Praktikum im MA: 1x6 Wochen
- Ein Praktikum kann grundsätzlich in Vollzeit am Stück während der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Urlaubssemesters (dann muss es mindestens 12 Wochen umfassen) oder auch gesplittet und damit über einen längeren Zeitraum ggf. studienbegleitend in einer Institution absolviert werden.
- Bei einem Vollzeitpraktikum wird von 40h/pro Woche ausgegangen - das entspricht bei 6 Wochen einem Stundenumfang von 240 Stunden und bei 12 Wochen einem Stundenumfang von 480 Stunden. Ein gesplittetes Praktikum muss dementsprechend 240 Stunden bzw. 480 Stunden umfassen.
Achtung - Geografische Einschränkung für den BA
Praktika in Hildesheim und Landkreis Hildesheim können im BA nur als 6-wöchiges Praktikum angerechnet werden.
Beratung während des Praktikums
Bei Fragen und Problemen während des Praktikums bitte jederzeit bei der Praktikumsbeauftragten bzw. dem/der Mentor*in melden.
Praktikumstagebuch führen
Das Schreiben eines Praktikumstagebuchs hilft beim Verfassen des Praktikumsberichts - insbesondere dann, wenn der Bericht im BA erst nach dem zweiten Praktikum geschrieben wird und längere Zeit zwischen beiden Praktika liegt.
Nach dem Praktikum: Abschluss & Verbuchung
Erstellen des Praktikumsberichts
- Anhaltspunkte und Aspekte zu Inhalt, Form und Umfang finden sich in der jeweiligen Praktikumsordnung. Bitte nachlesen:
- Grundsätzlich gilt: Der Bericht benötigt ein Deckblatt mit allen wichtigen Angaben, ein Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen, ein Literaturverzeichnis und ggf. einen Anhang mit Fotos, Arbeitsmaterialien, etc., eine Eigenständigkeitserklärung und KI-Nutzungsdokumentation mit Datum und Unterschrift
- Der Bericht ist auf Erkenntnis ausgerichtet - sorgfältig und systematisch, die Gliederung folgt dem Erkenntnisinteresse
- Der Fokus und somit Hauptteil des Berichts sollte auf der Leitfrage (bzw. im Bachelor ggf. auf den beiden Leitfragen) liegen. Es geht vor allem darum, interdisziplinäre Zusammenhänge z.B. ästhetischer und kulturpolitischer Art darzulegen und mit den eigenen Erfahrungen in der Praxis in Verbindung zu bringen. Dafür sollte auch Sekundär-Literatur verwendet werden.
Einreichen der Unterlagen
- 12 Wochen nach Ende des (zweiten) Praktikums: Einreichen der vollständigen Unterlagen bei der Praktikumsbeauftragten (nicht bei den Mentor*innen)
- Die Abgabefrist von 12 Wochen ist unbedingt einzuhalten, andernfalls kann das Praktikum nicht anerkannt werden.
- Die Unterlagen umfassen vier Teile:
- Praktikumsbericht
- Praktikumszeugnis(se) bzw. alternativ: -bestätigung(en) (über den absolvierten Stundenumfang – kann formlos sein)
- Studiennachweis Praktikumsmodul (komplett vorausgefüllt – inkl. eigener Unterschrift)
- Kurzbeurteilung(en) der Institution(en)
- Formulare:
- Einreichung per Mail an kerkju(at)uni-hildesheim.de
- Dateiformate: Dokumente in einzelnen PDFs, Kennzeichnung der Dateien mit Nachnamen, Dateigröße nicht größer als 3 MB insgesamt (Dokumente ggf. entsprechend reduzieren)
- Die Praktikumsbeauftragte leitet die Unterlagen, wenn alles vollständig ist, an die Mentor*innen (Studierende in cc) zur Bewertung weiter.
Bewertung und Verbuchung
- Sollte eine Zeit vergangen sein, ggf. bei den Mentoren*innen nachfragen, ob der Bericht bereits gelesen wurde und das Feedback in der Sprechstunde eingeholt werden kann.
- Der/die Mentor*in unterschreibt (digital) den Studiennachweis. Dieser wird dann durch die Studierenden beim Prüfungsamt zur Verbuchung vorgelegt.
Zur weiteren Vertiefung bitte in die Praktikumsordnungen und die jeweiligen Leitfäden schauen!
FAQ und weitere Informationen
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Einige Institutionen verlangen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung als Beleg des Studierenden-Status. Diese befindet sich im Studierenden-PluS-Portal (Portal für Lehre und Studium) unter Dokumente/Bescheinigungen zum Download.
Verbuchung des Praktikums
Das Praktikum wird aktuell noch auf dem Studiennachweis Praktikumsmodul verbucht und vorrangig nicht im POS. Sollte die „Einführung ins Praktikum“ also nicht im POS verbucht sein, wird das am Ende beim Abschluss des Praktikumsmoduls über den Studiennachweis verbucht.
Anerkennungen von vor dem Studium geleistete Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten als Praktikum
Eine Anerkennung von vor dem Studium geleisteten Praktika oder berufspraktischen Tätigkeiten als 6-wöchiges Praktikum ist möglich, wenn diese:
- in einem einschlägigen Kulturbetrieb absolviert wurden
- eine mindestens halbjährige Vollzeitbeschäftigung darstellen
- nicht länger als ein Jahr vor Aufnahme des Studiums zurückliegen
- im ersten Semester bei der Praktikumsbeauftragten beantragt werden
Antrag
- Formloser Antrag mit Darlegung des Zusammenhangs zum Studium
- Ausgedruckter Antrag inkl. Zeugnis bis jeweils dem 31. Januar nach Studienaufnahme in das Postfach der Praktikumsbeauftragten
- Bestätigung der Anerkennung per Mail.
- Bericht: BA: Nach dem zweiten Praktikum // MA: 12 Wochen nach Bestätigung der Anerkennung
Hinweise zur Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten, die vor dem Studium geleistet wurden
Urlaubssemester für ein Praktikum
Ein Urlaubsemester kann für ein Praktikum beantragt werden, wenn ein 12-wöchiges Praktikum im Semnester stattfindet. Weitere Infos auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Praktikum im Ausland
Ein Praktikum im Ausland sollte früh geplant werden. Bei der Planung unterstützt inhaltlich die Praktikumsbeauftragte und zu finanziellen Fragen das International Office. Eine PowerPoint des International Office mit weiterführenden Links befindet sich im Learnweb „Praktikum-Kultur“.
...für Praktika in der EU finden sich im Leonardo Forum unserer Konsortiumspartnerin Universität Hannover.
Wichtige Info für fast oder frisch Exmatrikulierte: Bei Ehemaligen können bis maximal ein Jahr nach der Exmatrikulation noch Praktika innerhalb Europas gefördert werden – Organisation noch IM Studium VOR der Exmatrikulation und Fertigstellung des Praktikums INNERHALB des einen Jahres danach.
BA Plus „Kulturpolitik im internationalen Vergleich“
Weitere Informationen in der Sprechstunde mit Daniel Gad.
KKT – deutsch-französische Studienvariante
Weitere Informationen in der Sprechstunde mit Daniel Gad.