Promotion

Promovieren am Fachbereich 2

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserem Fachbereich. 

Die Universität Hildesheim verleiht durch den Fachbereich 2 – Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation den Grad eines*einer Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.).

Das Promotionsverfahren gliedert sich organisatorisch in zwei Schritte: die Annahme als Doktorand*in und die Zulassung zur Promotion. Zu Beginn der Promotion müssen Sie zunächst eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand*in, Erstbetreuer*in und Promotionskomitee schließen. Dann können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2. Sofern Ihr Antrag angenommen wird, ist der Annahmebescheid für fünf Jahre gültig.

Mit Einreichung der Promotionsschrift (Dissertation) müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2.

Der Ablauf des Promotionsverfahrens am Fachbereich 2 ist in der Promotionsordnung geregelt.

Annahme als Doktorand*in

Für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand*in (mit Erklärung gem. 4 Abs. 3)
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges
  • Beglaubigte Abschrift(en) der Studienabschlusszeugnisse
  • Darstellung des Arbeitsprogramms (Exposé zum Promotionsvorhaben)
  • Betreuungsvereinbarung
  • Stellungnahme des oder der Erstbetreuenden

Zulassung zur Promotion

Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie gem. § 7 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:

  • Antrag auf Zulassung zur Promotion (mit eiddesstattlicher Versicherung, Versicherung, Einverständniserklärung und Vorschläge für die Bestellung von Gutachter*innen)
  • 4 gedruckte Exemplare der Dissertationsschrift sowie eine digitale Version
  • Nachweis von Promotionsstudienleistungen gem. § 8
  • aktualisierter Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges
  • ggf. Nachweis der erforderten Nachqualifikation i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 3

Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés / Guidelines Dissertation Synopsis

Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés für Ihr Promotionsvorhaben:

Empfehlungen für die Gestaltung des Exposés zu Ihrem Promotionsvorhaben

Guidelines for writing your dissertation synopsis