Promotion

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserem Fachbereich. Die Universität Hildesheim verleiht durch den Fachbereich 2 – Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation den Grad eines*einer Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.).

Promovieren am Fachbereich 2

Das Promotionsverfahren gliedert sich organisatorisch in zwei Schritte: die Annahme als Doktorand*in und die Zulassung zur Promotion. Zu Beginn der Promotion müssen Sie zunächst eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Erstbetreuung am Fachbereich 2 schließen. Dann können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses stellen. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss. Der Annahmebescheid ist für fünf Jahre gültig.

Mit Einreichung der Promotionsschrift (Dissertation) müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses stellen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss.

Der Ablauf des Promotionsverfahrens am Fachbereich 2 ist in der Promotionsordnung geregelt.

Termine und Fristen

Nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
29. April 2026

Frist für die Einreichung von Anträgen im Dekanat:

  • Annahme als Doktorand*in
      20. März 2026
  • Zulassung zur Promotion
      15. April 2026

Annahme als Doktorand*in

Für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen.

  • Antrag auf Annahme als Doktorand*in (mit Erklärung gem. 4 Abs. 3)
  • Betreuungsvereinbarung
  • Beglaubigte Abschrift(en) der Studienabschlusszeugnisse
  • Darstellung des Arbeitsprogramms (Exposé zum Promotionsvorhaben)
  • Stellungnahme des oder der Erstbetreuenden
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges

Zulassung zur Promotion

Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie gem. § 7 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen.

  • 4 gedruckte Exemplare der Dissertationsschrift sowie eine digitale Version
  • Nachweis von Promotionsstudienleistungen gem. § 8
  • aktualisierter Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges
  • ggf. Nachweis der erforderten Nachqualifikation i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 3

Ansprechperson

  • Karin Burg
    M.A. Karin Burg
    Domäne Marienburg, Domänenstraße, 31141 Hildesheim
    Hs 52/014 Domäne Marienburg
    Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 9 bis 13 Uhr
    +49 5121 883-20001
    +49 5121 883-20002

Ansprechperson der Promovierendenvertretung im FB 2

  • Orwa Eyade
    Orwa Eyade
    Domänenstraße. 2, 31141 Hildesheim
    KC.52.0.11
    Technikausleihe Hannover Studio Dienstag, Mittwoch und donnerstags v. 10:00 - 14:00 Uhr Bitte vorab per E-Mail anmelden.
    0512188320754