Wir blicken zurück auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Meinungs- und Informationsfreiheit, vor allem auf die Umsetzung von Artikel 27: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ Das war und ist auch die Grundlage von Lehre und Forschung am Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim. Auch in dieser Ausgabe von KULTUR. POLITIK.DISKURS gilt es darüber zu berichten.
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