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Fachbereichsrat
Besetzung und Aufgaben
Der Fachbereichsrat entscheidet gemäß § 10 Abs. 5 der Grundordnung der Universität Hildesheim in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Zugangs-und Zulassungsordnungen und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Zudem wählt er für jeden konsekutiven Studiengang eine / einen Studiengangsbeauftragte_n sowie alle übrigen Mitglieder der Kommissionen und Ausschüsse des Fachbereichs.
Dem Fachbereichsrat gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder der Mitgliedergruppen im Verhältnis 7 (Professor_innen) : 2 (wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen) : 2 (MTV) : 2 (Studierende) an. Den Vorsitz ohne Stimmrecht hat der / die amtierende Dekan_in. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der Studierendenvertreter_innen ein Jahr.