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FAQ – Meistgestellte Fragen zur Promotion
Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Promotion am Fachbereich 1 finden Sie auf dieser Seite. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, lesen Sie zusätzlich auf den Seiten zum Promotionsverfahren, zum Promotionsausschuss, zur Promotionsordnungs und Anträgen sowie zu den Hinweisen zum Verfassen schriftlicher Arbeiten nach.
Bitte adressieren Sie die Druckexemplare an das Dekanat des Fachbereichs 1. Bitte senden Sie Druckexemplare nicht direkt an die Bibliothek.
Bitte senden Sie alle Unterlagen postalisch an das Dekanat 1. Zusätzlich senden Sie bitte alle unterlagen zusammengefasst in einer pdf-Datei an die Mail-Adresse fb1-promotionen(at)uni-hildesheim.de - bitte achten Sie darauf, die Datei angemessen zu komprimieren.
Bitte senden Sie die digitale Version bzw. Versionen (eine davon anonymisiert) auf einem Datenträger ein, idealerweise USB-Stick. Ein Upload über die Academic-Cloud ist nicht möglich, da die Version per Datenträger archiviert werden muss.
Insbesondere bei kumulativen Dissertationen ist eine Unkenntlichmachung des Autors/der Autorin manchmal nicht einfach. Sie sollten nicht auf den ersten Blick als Verfasser*in zu erkennen sein. Dies dient bei Bedarf bspw. einer nicht direkt personenbezogenen Plagiatsprüfung oder weiteren Begutachtung.
Ja, Sie können die Exemplare auch persönlich abgeben. In der Regel ist das Dekanat vormittags zwischen 9 und 12 Uhr besetzt. Machen Sie – wenn möglich – vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin aus. Sollte das Dekanat nicht besetzt sein oder Sie Ihre Exemplare zu anderen Zeiten abgeben wollen, steht die Poststelle für Annahmen jeden Tag zwischen 8 und 14:30 Uhr zu Verfügung.
Die Belegexemplare sind die fünf Exemplare, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Begutachtung einreichen.
Die Druck- bzw. Pflichtexemplare, die im Anschluss der Disputation veröffentlicht werden und ggf. Auflagen und Änderungen enthalten, die nach der Disputation auferlegt werden (können).
Ja, gegen Nachweis der gesicherten Veröffentlichung (z.B. Bestätigung der Bibliothek oder Vertrag mit einem Verlag).
Der Unterschrifts- und Siegelprozess dauert etwa zwei Wochen. Bitte denken Sie daran, uns eine ggf. vom Antrag abweichende Sendungsadresse zu nennen.
Sie dürfen den Titel erst führen, wenn Ihnen die Promotionsurkunde vorliegt.
Ja, die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich. Bedenken Sie die Kapazitäten bei der Raumplanung.
Es gibt keine Vorschriften, es sollte lediglich gut haltbar sein.
Es gibt keine Vorschriften. Die Exemplare sollten sich zur Ausstellung in der Bibliothek eignen. Wird eine Dissertation im Open Access publiziert und auf dem Publikationsserver HilPub bereitgestellt, benötigen Sie nur zwei Exemplare für das Dekanat.
Nein, am Fachbereich 1 besteht keine Pflicht dazu.
Da es keine Pflicht zur Einschreibung als Doktorand gibt, ist dies nicht notwendig, steht Ihnen aber frei. Mit der erfolgreichen Disputation werden Sie auf Antrag exmatrikuliert, ansonsten regulär zum Ende des Semesters.
Nein, aktuell besteht keine Pflicht dazu. Das Dekanat empfiehlt die Einreichung zeitnah nach Beginn des Promotionsvorhabens dringend. Wenn ausreichend Zeit besteht, können Probleme, Fragen und administrative Dinge bereits vorab geklärt werden.
Ja, Sie können zunächst einfache Kopien einreichen und beglaubigte Exemplare baldmöglichst nachreichen, spätestens zur Disputation.
Bachelor- und Masterzeugnis müssen beglaubigt vorliegen, es sei denn, Sie wurden an der Universität Hildesheim erworben. Da wir keinen Zugriff auf die Dokumente haben, müssen diese aber einmal als Kopie zusammen mit dem Original im Dekanat vorgelegt werden, um die Übereinstimmung zu prüfen. Hier wird ein entsprechender Aktenvermerk gemacht. Bitte stimmen Sie hierzu einen Termin ab. Abiturzeugnisse müssen nur als einfache Kopie ohne Beglaubigung eingereicht werden.
Der Ausschuss tagt alle drei Monate. Der nächste Termin wird erst in der jeweiligen vorhergehenden Sitzung beschlossen, sodass wir vorher keine genaue Auskunft geben können. Die Termine liegen in der Regel Ende Januar/Mitte Februar, Mai, Juli und Oktober. Besteht eine Dringlichkeit, z.B. Fristen für einen Vertrag, besteht auf Antrag die Möglichkeit, das Verfahren zwischenzeitlich im Umlauf abzustimmen (Ausnahmereglung).
Der Termin wird nicht vom Dekanat, sondern mit Ihnen und Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin in Abstimmung mit Gutachter*innen und dem Vorsitz der Promotionskommission abgestimmt und dann dem Dekanat für die formalen Prozesse und Ankündigungen mitgeteilt. Alle Orgapunkte wie Raumbuchung, Technik, ggf. Verpflegung etc. sind mit dem Institut des Betreuers/der Betreuerin zu organisieren. In der Regel mit dem jeweiligen Sekretariat.
Nein, alle Formatvorlagen, die anzuwenden sind, finden Sie im Downloadbereich. Alles andere kann frei gestaltet werden.
Die mit dem Betreuer*in abgestimmten Thesen sind spätestens drei Wochen vor Disputationstermin im Dekanat einzureichen – gerne formlos per word/pdf, da diese von uns in unsere Vorlagen für die Bekanntmachung kopiert werden.
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