Arten der honorierbaren Leistungen

Zwei Arten wissenschaftlicher Leistungen können für eine Honorierung im Rahmen dieser Förderlinie beantragt werden.

1) Wissenschaftliche Publikationen: Mit Publikationen sind schriftliche Veröffentlichungen gemeint, die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller stammen müssen. Bei Publikationen kann es sich um Dissertationen, Habilitationen, Fachzeitschriftenartikel, Monographien, Buchkapitel u.ä. handeln.

2) Wissenschaftliche Vorträge: Hierbei muss es sich um einen Vortrag von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller handeln, der auf einer wissenschaftlichen intra- oder interdisziplinären Veranstaltung (außerhalb des Dienstortes) gehalten wurde.

 

Hier eine kurze Beispielliste honorierbarer Leistungen:

- Monographien

- Aufsatzveröffentlichung in Fachzeitschriften oder Sammelbänden

- (Ko-)Herausgeberschaften

- Vorträge

- Posterpräsentationen

- Leitung und Organisation von oder Mitwirkung an Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.

- Produktion von oder Mitwirkung an Radio- oder Filmbeiträgen

 

Für beide Arten von Anträgen gelten folgende Kriterien: Die Leistung muss erbracht, sichtbar und von hoher Qualität sein. Diese Kriterien sind maßgeblich dafür, ob eine Leistung honoriert werden kann oder nicht.

- Eine Leistung gilt als erbracht, wenn sie bereits veröffentlicht wurde oder wenn ihre Veröffentlichung garantiert ist (wenn also z.B. ein Vertrag zur Veröffentlichung vorliegt oder ein Aufsatz von einem Journal angenommen wurde). Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorträge: In diesem Falle muss der Vortrag bereits gehalten worden sein, damit die Leistung als erbracht gilt.

- Eine Leistung gilt als sichtbar, wenn die Veröffentlichung eine hohe wissenschaftliche Beachtung erfährt bzw. erfahren wird (z.B. PeerReview-Verfahren der Zeitschrift).

- Einer Leistung wird dann eine hohe Qualität zugesprochen, wenn sie einen hohen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn aufweist.

- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung a) über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Uni Hildesheim verfügen und b) die Affiliation der Leistung mit der Universität Hildesheim sowohl gegeben als auch klar sichtbar ist.

 

Zur Bewertung:

Für jede Leistung, die den oben genannten Ausgangskriterien entspricht, gibt es Punkte. Entlang dieser Punkte erfolgt am Ende die monetäre Ausschüttung. Die Bewertung der Leistungen erfolgt gestaffelt. Dabei werden Leistungen entlang ihrer Art (Vortrag, Sammelbeitrag usw.) als auch entlang unterschiedlichster Kriterien (u.a.: national/international, peer-reviewed/nicht peer-reviewed) gewertet, die institutsspezifisch abgestimmt sind und daher entsprechend variieren können. Schriftliche Leistungen sind innerhalb der Staffelungen grundsätzlich höher angesiedelt. Aus Fairnessgründen ist die Punktzahl, die pro Vergaberunde erreicht werden kann, gedeckelt. Ab Erreichen dieser Punktzahl werden weitere Leistungen nicht mehr gewertet. Das wird von der Komission dann entsprechend mitgeteilt und die nicht gewerteten Leistungen können bei der nächsten Vergaberunde nochmal eingereicht werden.

 

Zur Antragseinreichung:

WICHTIG: Alle Anträge müssen in Form einer PDF-Datei eingereicht werden. Mehrfacheinreichung werden aus formellen Gründen abgelehnt. D.h.:

1) Selbst wenn ein Antrag mehrere Leistungen umfasst, sollten sowohl das Deckblatt als auch alle übrigen Dokumente in einer einzigen PDF-Datei zusammengeführt werden. Wie das geht s. FAQ.

2) Alle Leistungen sollten gemeinsam auf dem hier verfügbaren Antragsdeckblatt eingetragen werden (also bitte nicht mehrere Deckblätter verwenden, das führt zu Problemen bei der Zusammenführung von PDFs).

3) Alle Leistungen müssen chronologisch von alt nach neu aufgeführt werden.

 

FAQ:

1. Wie alt darf eine eingereichte Leistung maximal sein?

Die eingereichte Leistung sollte nicht länger als 1 Jahr alt sein ausgehend von der Deadline (bei einer Einreichung zum 31.05.2022 sollte die Leistung also nicht vor dem 31.05.2021 erbracht worden sein).

2. Muss die Leistung an der Uni Hildesheim erbracht worden sein?

Voraussetzung ist, dass Antragstellerin oder Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung a) über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Uni Hildesheim verfügen und b) die Affiliation der Leistung mit der Universität Hildesheim sowohl gegeben als auch klar sichtbar ist.

3. Kann ich mehrere Leistungen einreichen oder muss ich mich auf eine beschränken?

Insofern alle Leistungen die Kriterien oder Voraussetzungen erfüllen, können pro Antrag auch mehrere Leistungen gesammelt eingereicht werden. 

4. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Leistungen alle Kriterien oder Voraussetzungen (ausreichend) erfüllen. Soll ich trotzdem einen Antrag einreichen?

Ja. Die Komission prüft jeden Antrag einzeln und wägt nötigenfalls auch ab. Im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt, im besten Fall kommt er durch. Damit stehen die Chancen immer noch besser als bei einer Nichteinreichung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, darf sich aber gerne auch jederzeit bei dem/den Komissionsmitglied/ern des Vertrauens melden und nachhaken. Wir stehen für Rückfragen immer gerne zur Verfügung.

5. Ich habe keine Ahnung, wie ich PDFs zusammenfüge - wo kriege ich Hilfe?

PDFs zusammenfügen ist mit Adobe eine Angelegenheit von Sekunden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Zusammenfügen von PDFs findet sich hier: https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/how-to/merge-combine-pdf-files-online.html Alternativ werden im Netz auch viele Freeware- und Online-Dienste angeboten, mit denen sich unterschiedlichste Formate als PDF zusammenführen lassen - Nutzung auf eigenes Risiko.

 

Die Kommission tagt zweimal im Jahr (Deadline für Anträge: 31. Mai oder 30. November).

 

Weitere Fragen und Anträge mit unten stehendem Formblatt bitte per Mail an folgende Adresse:

mbmoney(at)uni-hildesheim.de