FAQs
1. Wie alt darf eine eingereichte Leistung maximal sein?
Die eingereichte Leistung sollte nicht länger als 1 Jahr alt sein ausgehend von der Deadline (bei einer Einreichung zum 30.04.2022 sollte die Leistung also nicht vor dem 30.04.2021 erbracht worden sein).
2. Muss die Leistung an der Uni Hildesheim erbracht worden sein?
Voraussetzung ist, dass Antragstellerin oder Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung a) über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Uni Hildesheim verfügen und b) die Affiliation der Leistung mit der Universität Hildesheim sowohl gegeben als auch klar sichtbar ist.
3. Kann ich mehrere Leistungen einreichen oder muss ich mich auf eine beschränken?
Insofern alle Leistungen die Kriterien oder Voraussetzungen erfüllen, können pro Antrag auch mehrere Leistungen gesammelt eingereicht werden.
4. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Leistungen alle Kriterien oder Voraussetzungen (ausreichend) erfüllen. Soll ich trotzdem einen Antrag einreichen?
Ja. Die Komission prüft jeden Antrag einzeln und wägt nötigenfalls auch ab. Im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt, im besten Fall kommt er durch. Damit stehen die Chancen immer noch besser als bei einer Nichteinreichung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, darf sich aber gerne auch jederzeit bei dem/den Komissionsmitglied/ern des Vertrauens melden und nachhaken. Wir stehen für Rückfragen immer gerne zur Verfügung.
5. Ich habe keine Ahnung, wie ich PDFs zusammenfüge - wo kriege ich Hilfe?
PDFs zusammenfügen ist mit Adobe eine Angelegenheit von Sekunden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Zusammenfügen von PDFs findet sich hier:
6. Mein Antrag wurde bewilligt - wann erhalte ich das Geld?
Wir versuchen, die Anträge möglichst schnell zu begutachten. Je nach Anzahl der Anträge sind aber schonmal mehrere Sitzungstermine nötig. Die Entscheidungen der Kommission müssen anschließend auch noch an den Fachbereichsrat weitergegeben und dort final beschlossen werden. Daher kann sich die Auszahlung bisweilen etwas verzögern und wird nicht sofort im Anschluss an die Kommissionssitzungen erfolgen.
7. Ich weiß gar nicht mehr, wieviel Geld ich eingeworben habe - kann ich das irgendwo nachsehen?
Rückfragen zum aktuellen Kontostand und Einsicht in individuelle Restmittel können im Dekanatssekretariat gestellt werden. Es gibt zu jeder honorierten Person eine Übersicht, die mit jeder Vergaberunde aktualisiert wird und ebenfalls werden in der Übersicht alle “verbrauchten” Mittel, entstandene Kosten, aufgeführt und mit der zuständigen Finanzdezernat-Stelle zur Erstattung gebracht. Bei entsprechende Anfragen aus dem Mittelbau kann auf Frau Martin verwiesen werden: dekanat1(at)uni-hildesheim.de
Hinweise zum Ausfüllen der Anträge:
• Den Antrag bitte vollständig ausgefüllt und mit Nachweisen über die Erbringung der Leistung (z.B. Publikationskopie, Auszug aus Konferenzprogramm, Link zu online Publikation, etc.) einreichen
• Bitte achtet auch darauf, dass die Affiliation mit der Uni Hildesheim in den Nachweisen sichtbar ist (ggf. bspw. einen Screenshot o.ä. mit anfügen)
• Die Leistungen bitte in chronologischer Reihenfolge von alt nach neu auflisten
• Speichert nach Fertigstellung der Unterlagen alles in einem Dokument mit folgendem Dateinamen: Nachname_Vorname_Honorierung
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge mit mehreren Anhängen können nicht bearbeitet werden.
BITTE BEACHTEN: Stellt bitte sicher, immer die aktuellen Formulare zu nutzen, die wir hier zum Download anbieten. Anträge mit alten Formularen müssen neu eingereicht werden oder werden nicht berücksichtigt werden.