Rechtspsychologie: Professor Dahle lehrt und forscht in Hildesheim

Dienstag, 17. Oktober 2017 um 15:55 Uhr

Der Studienschwerpunkt „Rechtspsychologie“ startet an der Universität Hildesheim. Mit Professor Klaus-Peter Dahle konnte ein renommierter Kriminalpsychologe von Berlin nach Hildesheim berufen werden. Die Uni bildet ab dem Wintersemester 2017/18 Psychologinnen und Psychologen für den niedersächsischen Justiz- und Maßregelvollzug aus. Das Justiz- und Sozialministerium vergeben Stipendien.

Mit der Rechtspsychologie startet zum Wintersemester 2017/18 an der Universität Hildesheim ein neuer Studienschwerpunkt. Dieser ist Teil einer langfristigen Strategie zur Personalgewinnung des Niedersächsischen Justizministeriums (zuständig für Justizvollzug) und des Niedersächsischen Sozialministeriums (zuständig für Maßregelvollzug). Er soll durch die enge Verzahnung von Forschung und Praxis dazu beitragen, gut ausgebildeten Nachwuchs für die Vollzugseinrichtungen des Landes zu gewinnen.

Das Niedersächsische Justizministerium und das Niedersächsische Sozialministerium unterstützen jedes Jahr jeweils ein bis zwei Studierende im Rahmen eines Stipendiums. Die Stipendiaten erhalten monatlich 1200 Euro und absolvieren während des Studiums eine Praxisphase in Einrichtungen des Maßregel- und Justizvollzuges. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten sie ein Einstellungsangebot in einer Justiz- oder Maßregelvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen.

Für die neu eingerichtete Professur konnte Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle gewonnen werden. Der renommierte Kriminalpsychologe ist anerkannter Spezialist für Kriminalprognosen in Deutschland. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen kriminelle Entwicklung, Sexual- und Gewaltdelinquenz, Straftäterbehandlung, Methoden zur Verbesserung von Kriminalprognosen und Jugendkriminalität. Mit seiner Forschung trägt der Psychologieprofessor dazu bei, die Zuverlässigkeit prognostischer Einschätzungen zu erhöhen. Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und hat zuvor am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Freien Universität in Berlin geforscht.

Nachgefragt bei Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle

Seit dem Wintersemester 2017/18 bildet die Universität Hildesheim Spezialisten für Rechtspsychologie aus. Erstmals in der Bundesrepublik wurde eine Professur für Rechtspsychologie eingerichtet. Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und hat vor seiner neuen Aufgabe in Hildesheim an der Charité Universitätsmedizin in Berlin geforscht.

Warum ist Lehre und Forschung im Bereich der Rechtspsychologie wichtig?

Dahle: Anliegen der Psychologie ist es, menschliches Erleben und Verhalten zu beobachten, zu erklären und auch vorherzusagen. Das Fach Rechtspsychologie beschäftigt sich als Grundlagen- und Anwendungsfach mit menschlichem Erleben und Verhalten in Bereichen, wo es besonders schwierig und konfliktträchtig wird und die deshalb tief in rechtliche Fragen eindringen. Da geht es oft um Entscheidungen von ganz erheblicher Tragweite. Im Bereich des Strafrechts geht es beispielsweise um Fragen des Opferschutzes oder ganz allgemein um Fragen des gesellschaftlichen Sicherheitsinteresses – etwa wenn wir als Sachverständige gefragt werden, ob ein inhaftierter Straftäter, bei dem ein Gericht entscheiden muss, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, weiterhin gefährlich ist. Andererseits geht es um die Möglichkeit zur Früherkennung und Prävention krimineller Fehlentwicklungen, um Fragen nach den Resozialisierungsmöglichkeiten von Tätern mit bereits eingetretener erheblicher Straffälligkeit oder nach den Behandlungsmöglichkeiten psychisch kranker Rechtsbrecher. Auch dies dient letztlich dem Opferschutz und dem gesellschaftlichen Sicherheitsinteresse. Hierfür die erforderlichen Grundlagen zu schaffen und die erforderlichen Methoden zu entwickeln ist Aufgabe rechtspsychologischer Forschung, diese Grundlagen und Methoden zu vermitteln und damit für qualifizierten Nachwuchs in den verschiedenen rechtspsychologischen Arbeitsfeldern zu sorgen, ist eines der Hauptanliegen rechtspsychologischer Lehre.

Was erhoffen Sie sich vom neuen Studiengang?     

Dahle: Interessierte und neugierige Studierende, spannende und kreative Lehrveranstaltungen mit anregenden und erkenntnisreichen Diskussionen. Mein Hauptanliegen wären rechtspsychologisch gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen, die sich auf der Höhe von Wissenschaft und Methodik mit Spaß und Interesse der ja nicht ganz einfachen Arbeit im rechtspsychologischen Feld widmen. Mit der Professur für Rechtspsychologie wurde ja ein in dieser Form in Deutschland einzigartiges Angebot geschaffen. Die sich damit bietenden Chancen und Möglichkeiten sollten genutzt werden.

Wozu tragen Sie mit Ihrer Forschung bei?

Dahle: Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Kriminalpsychologie als ein Teilgebiet der Rechtspsychologie, das sich mit Rechtsbrechern und Straftätern beschäftigt. Da geht es einerseits um Fragen nach den Ursachen und den Verlaufsformen krimineller Fehlentwicklungen. Vor allem aber beschäftige ich mich mit den Voraussetzungen und der Wirksamkeit von Institutionen und Methoden der Straftäterresozialisierung und Rückfallprävention. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung und Überprüfung von Methoden der Rückfallprognose mit dem Ziel, die Zuverlässigkeit prognostischer Einschätzungen zu erhöhen. Beide Schwerpunkte hängen zusammen, weil wirksame Resozialisierungs- und Präventionsmaßnahmen an den individuellen Risikomerkmalen des Täters ansetzen sollten und entsprechend dem jeweiligen Rückfallrisiko dosiert werden muss. 

Die Fragen stellte Isa Lange.

Institut für Psychologie

Was sagt das Land zum neuen Studienschwerpunkt?

„Auf der einen Seite brauchen wir qualifizierten Nachwuchs für die fachkompetente Diagnostik, Betreuung und Behandlung unserer Strafgefangenen. Auf der anderen Seite brauchen wir eine systematische Forschung auf dem Gebiet der Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen und der Verbesserung von Kriminalprognosen. Ich bin sicher, dass wir mit diesem Studienschwerpunkt beides auf einmal erreichen“, erklärt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Ideengeberin und Initiatorin des Studienschwerpunktes. „Mit dem neuen Angebot eröffnen wir engagierten Studierenden attraktive und konkrete Karrierechancen beim Land Niedersachsen. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dieses anspruchsvolle Studienangebot zu realisieren.“

Cornelia Rundt, Niedersächsische Sozialministerin sagt: „Von diesem neuen Studienangebot, das bundesweit einmalig ist, profitieren nicht nur die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten und die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger. Die praktische Arbeit mit den Betroffenen ist umgesetzte Kriminalprävention. Rechtspsychologinnen und -psychologen, die zum Beispiel auch in Beratungsstellen arbeiten, können die oft traumatisierten Opfer von Straftaten zudem sachkundig und individuell beraten.“

„Mit der Rechtspsychologie wird die an der Universität Hildesheim bereits sehr gut aufgestellte Psychologie um einen weithin besonderen Schwerpunkt erweitert. Es freut mich besonders, dass dieses innovative Feld zukünftig durch eine zusätzliche Professur in Lehre und Forschung sehr kompetent vertreten und entwickelt wird“, erläutert Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić.

Lisann Killig studiert seit Oktober Rechtspsychologie in Hildesheim. Die Psychologie-Studentin an der Universität Hildesheim und Stipendiatin des Niedersächsischen Justizministeriums sagt: „Ich finde es spannend, künftig mit Strafgefangenen zu arbeiten und dazu beizutragen, dass sie nach ihrer Haftentlassung ein straffreies Leben führen können. Die 22-Jährige aus der Region Hannover hat den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Universität Osnabrück absolviert und bereits in der JVA Meppen hospitiert. „Durch das Stipendium kann ich mich voll und ganz auf mein Studium konzentrieren, muss nicht mehr nebenbei jobben und kann im praktischen Teil schon erste Erfahrungen in meinem zukünftigen Arbeitsfeld sammeln. Und nach dem Abschluss habe ich einen Arbeitsplatz in dem vielseitigen und herausfordernden Arbeitsfeld des Justizvollzugs sicher. Für mich ist das ideal.“

Hintergrund

Das Masterstudium „Psychologie“ umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern und wird mit dem Titel „Master of Science Psychologie“ abgeschlossen. Studentinnen und Studenten wählen ab dem Wintersemester 2017/18 zwei von drei möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden (Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und – neu eingeführt – Rechtspsychologie).

Zu den Studieninhalten der Rechtspsychologie gehören unter anderem Entwicklungs- und Ursachentheorien kriminellen Verhaltens, Aufgaben und Methoden für psychologische Tätigkeiten im Justiz- und Maßregelvollzug, Straftäterbehandlung und Methoden der Kriminalprognose.

Im Niedersächsischen Justizvollzug arbeiten über 100 Psychologinnen und Psychologen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern als Fach- und Führungskräfte. Im niedersächsischen Maßregelvollzug arbeiten circa 50 Psychologinnen und Psychologen überwiegend in der therapeutischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten der forensisch-psychiatrischen Kliniken.

Medienkontakt: Kontakt zum Kriminalpsychologen Prof. Klaus-Peter Dahle und den Studentinnen und Studenten über die Pressestelle der Universität Hildesheim(Isa Lange, 05121.883-90100, presse@uni-hildesheim.de)


Professor Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie. Lisann Killig gehört zu den ersten 36 Studentinnen und Studenten, die sich ab dem Wintersemester 2017/18 auf Rechtspsychologie spezialisieren. Fotos: Isa Lange/Uni Hildesheim

Professor Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie. Lisann Killig gehört zu den ersten 36 Studentinnen und Studenten, die sich ab dem Wintersemester 2017/18 auf Rechtspsychologie spezialisieren. Fotos: Isa Lange/Uni Hildesheim