Samstag, 20. März 2021 um 12:44 Uhr
Wer später als Psychotherapeut*in arbeiten will, muss nach neuer Regelung bereits einen speziell zugeschnittenen Bachelorstudiengang gewählt haben. Die neue Approbationsordnung sieht vor, dass die Bewerber*innen zunächst einen speziell zugeschnittenen Psychologiebachelor an einer Universität studieren und dann ein Masterstudium in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.
Erstellt von Hildesheimer Zeitung.