Rechtspsychologie

Zum Wintersemester 2017/18 wurde in Hildesheim der erste eigenständige Lehrstuhl für Rechtspsychologie an einer deutschen Universität gegründet.

Die Rechtspsychologie beschäftigt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens. Dabei greift sie auf Wissensbestände aus verschiedenen Bereichen der Psychologie zurück, aber auch auf die Nachbardisziplinen Kriminologie und Kriminalistik.

Die Schwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Bereich der Kriminalpsychologie, also der Psychologie von Straftäter und Straftaten. Die Forschung umfasst insbesondere die Evaluation von Straftäterbehandlung und Rückfallprävention, die Methoden der Rückfallprognose sowie die Verläufe und Bedingungen krimineller Fehlentwicklungen im Lebenslauf.

Ziel des Studiums ist es, Studierende mit den Grundlagen und Anwendungsbereichen der Rechtspsychologie vertraut zu machen. Auch hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Straftäterbehandlung und -begutachtung. Zudem werden auch die Grundlagen der Aussagepsychologie und der familienrechtlichen Begutachtung vermittelt. Studierende mit der rechtspsychologischen Spezialisierung erhalten darüber hinaus Einblicke in die praktische Arbeit mit Straftätern und erwerben vertiefte Kenntnisse zu den Bedingungen von Straftäterbehandlung und gutachterlicher Tätigkeit in gerichtlichen Strafverfahren und Vollstreckungsverfahren.