Aufarbeitung: Werner Helmut Kamenzin und das Jugendamt Stuttgart

Werner Helmut Kamenzin und das Jugendamt Stuttgart: Hintergründe, organisationale Verflechtungen & zeithistorische Verarbeitungen

Projektlaufzeit: seit Mitte 2022

Projektbeschreibung

Seit 2022 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart das von der Universität Hildesheim durchgeführte Forschungsprojekt „Werner Helmut Kamenzin und das Jugendamt Stuttgart: Hintergründe, organisationale Verflechtungen & zeithistorische Verarbeitungen“.

Im Fokus steht die Aufarbeitung der Tätigkeiten und des Wirkens Werner Helmut Kamenzins während seiner Tätigkeit im Jugendamt Stuttgart (Zeitraum ca. 1967-1985). Die wissenschaftliche Aufarbeitung soll mehr Transparenz in die Hintergründe, die organisationalen Verflechtungen und die zeithistorische Verarbeitung der institutionellen Ermöglichung von sexualisierter Gewalt und Übergriffen gegenüber jungen Menschen sowie zu Teilen die kriminelle Ausnutzung von Kinder- und Jugendhilferessourcen bringen.

Mehr zum aktuellen Projekt finden Sie hier.

Betroffene und Zeitzeug*innen gesucht

Für die wissenschaftliche Aufarbeitung sind Aussagen und die Unterstützung von Betroffenen und von anderen Zeitzeug*innen von großer Bedeutung. Falls Sie uns Informationen und Hinweise zum Wirken Werner Helmut Kamenzins oder zur Jugendhilfe in Stuttgart bzw. in Baden-Württemberg allgemein aus dem o. g. Zeitraum geben können, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der untenstehenden Mailadresse.

Schriftliche Kontaktaufnahmen können auch in anonymisierter Form oder über eine Person des Vertrauens erfolgen und werden in jedem Fall beantwortet. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann anschließend ein persönliches Gespräch mit dem Forschungsteam vereinbart werden.

Offener Brief: Recht auf Aufarbeitung in das SGB VIII – Rechtssicherheit für Betroffene

Mit dem hier veröffentlichten „Offenen Brief“ möchten wir auf eine Diskussion aufmerksam machen, die im Kontext der Aufarbeitungen von Übergriffen und sexualisierter Gewalt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe entstanden ist. Diese Aufarbeitungen haben offensichtlich werden lassen, dass für die Betroffenen und auch die Jugendämter ein rechtlicher Rahmen im SGB VIII weiterführend sein könnte, um in diesen Verfahren für die Betroffenen Rechte zu schaffen und nachvollziehbare Vorgehensweisen und Verfahren zu etablieren. Betroffene haben aus unserer Sicht ein Recht auf Beratung und Aufarbeitung. Dies sollte im SGB VIII Berücksichtigung finden. Wir haben dieses Anliegen in dem beiliegenden offenen Brief zusammengefasst.

Den Brief finden Sie hier.

Kontakt

jhstuttgart@uni-hildesheim.de