Transformation der Jugendhilfe zwischen 1985 und 1995
Die Wendezeit 1989/1990 bedeutete nicht nur einen grundlegenden gesellschaftlichen Umbruch, sondern hatte ebenfalls einen Einfluss auf die Strukturen der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern. So wurde das auch in der BRD neue Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG/SGB VIII) als gesetzliche Grundlage eingeführt und es erfolgten viele Veränderungen in den Strukturen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bislang steht eine Erforschung des Übergangs von der „DDR-Jugendhilfe“ in die Kinder- und Jugendhilfe in Ostdeutschland nach 1990 aus.
Das Projekt „Transformation der Jugendhilfe zwischen 1985 und 1995“ zielt darauf ab, an zwei ostdeutschen Standorten an konkreten „Fällen“ stationärer Hilfeformen (Heimerziehung und Pflegefamilien) die Fallbearbeitung über die „Wende“-Zeit hinweg zu rekonstruieren. Anhand von Akten der Jugendämter (ehem. Referate für Jugendhilfe) und Interviews mit damals fallzuständigem Personal in Jugendämtern und Einrichtungen sowie Pflegeeltern und Adressat*innen soll nachgezeichnet werden, wie konkrete „Fälle“ während der Zeit aufrechterhalten oder abgebrochen wurden und welche Wechselwirkungen zwischen Fall- und Organisationebene sich ggf. transformationsbedingt, etwa durch Einrichtungsschließungen, zeigen.
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